Beiträge von kellerkind_mz

    Das ist vielleicht auch noch erwähnenswert, die Frist ist viel zu kurz...

    Fristen bei Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

    Die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) ist die häufigste Form der Mieterhöhung. Hier sind mehrere Fristen zu beachten.

    Mietdauer

    Die Mieterhöhung ist nur möglich, wenn die frühere Miete mindestens 15 Monate unverändert geblieben ist (§ 558 I 1 BGB). Die Frist setzt sich aus einer einjährigen Wartefrist (Ankündigungsfrist) und einer dreimonatigen Zustimmungsfrist des Mieters zusammen. Siehe auch: 15-Monatsfrist bei einer Mieterhöhung.

    Beispiel: Mieterhöhung am 1.1.2013. Nächste mögliche Mieterhöhung frühestens zum 1.4.2014.

    Jaja, der arme Vermieter (Immobilien des Bundes), der durch diese Modernisierung, schön die Wohnungen im mittlerweile beliebtesten Stadtteil unserer Stadt leer bekommt, weil Mieter nach über 40 Jahren ausziehen müssen, weil sie die 45%ige Mieterhöhung nicht zahlen können (und auf Härtefallnervenkrieg mit knapp 70 Jahren keine Lust hatten).
    Egal, ich bin ja eh nicht mehr selbst betroffen, sondern nur noch emotional beteiligt. Die Mieter wollen sich abstimmen, wie sie weiter vorgehen, vor allem auch, weil offenbar noch ein weiterer Formfehler enthalten ist - dass in der Kostenaufstellung auch bei einem Haus, welches keinen Balkon hat, die Balkondämmung mit eingerechnet wurde.

    Hallo zusammen,

    am 31.03. wurden seitens meines Vermieters der gesamten Mieterschaft Mieterhöhungsschreiben zugestellt. Es handelt sich um eine Mieterhöhung im Anschluss an eine energetische Modernisierung, in der die möglichen 11% der Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden. Allerdings ist denen wohl ein Fehler unterlaufen, denn die Mieterhöhung soll zum 1.5. in Kraft treten - was ja nicht korrekt ist. Wenn ich das bisher Gelesene richtig interpretiere, dann ist die Erhöhung zum 1.6. möglich - ab dem 3. Monat nach dem Monat des Zugangs des Schreibens.
    Wie ist denn nun die korrekte Vorgehensweise? Muss man den Vermieter auf den Fehler hinweisen und dann das korrekte Schreiben abwarten, was dann ja den Startpunkt auf 1.7. festlegt, weil der Zugang nun im April erfolgt. Oder wird bei einem Formfehler dann automatisch der korrekte Starttermin als gegeben gesehen, also der 1.6.?

    Es handelt sich um einen großen Komplex bestehend aus 5 Häusern mit insgesamt 65 Mietparteien - und eine bundesweit tätige Immobilienverwaltung, weswegen ich ein wenig erstaunt bin, dass da tatsächlich ein so gravierender Fehler passieren kann - daher meine Frage, ob ich irgendetwas übersehen habe oder falsch interpretiert habe?

    Danke und schönen Sonntag!

    ... und dann müsste Deine Kündigung bis spätestens am 03.03. beim VM sein.

    Genau DAS war ja meine Frage - bei der regulären Kündigung ist das klar (siehe meine Eingangspost), beim Sonderkündigungsrecht eben aber mir als Laien in der Formulierung nicht ersichtlich, dass hier die "am 3. Werktag"-Regelung auch gilt. Aber gestern war auch nichts in der Post, die Chance sinken also...

    Kannst Du gerne für weithergeholt halten, war aber nicht Bestandteil meiner Frage. Du hast allerdings recht, es sind nur 47%, von 630 Euro auf 930 Euro Kaltmiete.
    Bei energetischer Modernisierung kann der Vermieter 11% der Kosten pro Jahr umlegen und es ist irrelevant, ob das nun 10 oder 50% der Miete sind.

    [QUOTE][/Hallo,

    50%ige Mieterhöhung halte ich für sehr weit hergeholt.

    Was, wann, wieviel und überhaupt der Vermieter eine Modernisierungserhöhung machen kann, liest du bitte hier:

    https://www.das.de/de/rechtsportal/m...nisierung.aspx

    Gruß

    BHShuber [QUOTE]

    Hallo zusammen,

    wir warten nach abgeschlossener energetischer Modernisierung quasi täglich auf den Zugang der Mieterhöhungsankündigung. Ich werde diesen Monat so oder so kündigen, da ich wegen der 50%igen Mieterhöhung, die diese Maßnahme zur Folge hat, ausziehen werde. Gilt bei dem Sonderkündigungsrecht, was man bei Mieterhöhungen hat, denn auch, dass der Zugang der Kündigung spätestens am 3. Werktag zu erfolgen hat? Heißt, wenn ich am 29.02. das Schreiben mit der Mieterhöhung erhalte, kann ich dann noch zum 30.04. kündigen, oder habe ich hier dann wirklich Pech gehabt und kann erst zum 31.05. aus dem Vertrag?

    Danke und Grüße

    Die 3 Monate, in denen ich nicht kürzen darf, sind bereits vorbei.
    Wenn ich die Wohnung untapeziert übernommen habe, ist diese Klausel doch korrekt?
    Außerdem habe ich Latexfarbe in dunkleren Farben verwendet, daher möchte ich mich so absichern, da man solche Farben ja normalerweise auch entfernen muss, wenn Auszugsrenovierungsklauseln ungültig sind.

    Hallo zusammen,

    unsere Wohnblock wird aktuell energetisch saniert und im Nachgang die Miete drastisch erhöht. Aus diesem Grunde ziehen wir aus, in Eigentum, der gerade noch gebaut wird.
    Ich habe meinem Vermieter unten stehenden Kompromiss vorgeschlagen (laut Mietvertrag müsste ich die Wohnung untapeziert übergeben).
    Die Zustimmung habe ich bereits per Mail, allerdings wollte ich das ganze noch mal in Form einer schriftlichen Vereinbarung für meine Unterlagen haben, mit Unterschrift beider Seiten.
    Damit ich mir kein Eigentor schieße, meine Frage, ob Ihr die Formulierung so ausreichend findet, oder ob es zu ungenau ist.
    Vielen Dank für Eure Einschätzung!

    Wenn eine Dusche keinen Duschvorhang oder ähnliches hat, dann ist klar das man bei jedem Duschen das Bad unter Wasser setzt. Das dann die Möbel aufquillen ist ne ganz Klare Sache. Das ist selbstverschuldet und schon nicht nur fahrlässige Sachbeschädigung , sondern schon eher vorsätzlich. Dein VM ist in keinster Weise dazu verpflichtet dir ne Duschstange und nen Vorhang mit Delphinmuster zu installieren.

    Das ist auch kein Mietmangel , das ist assiges Mieterverhalten. Also hör auf zu jammern, ersetz die versauten Möbel und geh zum nächsten Roller, Pocco etc und kauf fürn 20-30 Euro Duschstange und Vorhang !!! Damit nicht noch mehr Schaden entsteht

    RTL at its Best... wollst noch Mietminderung veranschlagen ? Kannste machen ^^ deine 5 Kinder werden ja noch krank weils im Bad immer so nass ist, bald schimmelt es da auch noch ohne Ende ! So blöde kann man als Mensch doch fast nicht sein oder ? Das bei dem Verhalten echt noch geglaubt wird man wäre irgendwie im Recht und könnte noch Ansprüche stellen ... Hast nen Syrischen Pass gekauft oder woher kommt diese Nehmermentalität ? Ich könnt nur noch kotzen. DE ist am Ende ....

    Du hast wohl überlesen, dass hier die betroffene VERMieterin die Frage stellt und es keinen Grund gibt, sie so anzublaffen?! :confused:

    Wie ich schon einmal in einem anderen Beitrag schrieb, wird unser Wohnblock, der 5 Hauseingänge beinhaltet, vom Vermieter energetisch saniert. Nun kann man ja dank der Gesetzgebung 3 Monate keine Mietkürzung geltend machen. Ab wann beginnen denn diese 3 Monate? Gestern wurden die Absperrungen um den Gebäudetrakt aufgebaut und heute beginnen die Gerüstbauarbeiten am entferntesten Gebäude. Zählt die Umzäunung als Startschuss der 3 Monate?

    Danke!

    Hm, da es mehrere Parteien (insgesamt 65 im ganzen Block) betrifft, kann man als Vermieter davon ausgehen, dass der Großteil berufstätig ist. Ich denke, da ging es eher um den Überraschungseffekt.
    Der Modernisierungsmaßnahme nach EnEV muss man - wenn ich richtig informiert bin - nicht gesondert zustimmen, da gibt es eine Duldungspflicht. Die Klage hat ein Mieter aus einem der anderen Gebäude eingereicht über den Mieterschutzbund, da haben wir keine Möglichkeit uns dranzuhängen.
    Nächste Woche ist kurzfristig eine Mietersprechstunde wegen der Modernisierung anberaumt worden. Das wird spannend.

    Die Hausverwaltung stellt sich weiterhin tot. Eine aus unserem Haus (die außer dem gemeinsamen Brief der Mieter nichts veranlasst hat), hat zwischenzeitlich ein Schreiben bekommen, dass die Betriebskosten "wunschgemäß" beim Vorjahreswert bleiben und die Miete für Juli (mit der eigentlich die Nachzahlung fällig gewesen wäre) ebenfalls beim alten Betrag bleibt. Allerdings hat nur eine von 6 Mietern im Haus diesen Schrieb bekommen, es gab auch keine korrigierte Abrechnung geschweige denn eine Auszahlung des eigentlich vorhandenen Guthabens. Ein Anruf der Nachbarin bei der Absenderin des Schreibens ergab, dass die die Nachzahlung weiterhin "wollen" (ich will auch viel, wenn der Tag lang ist) und für den Widerspruch sei eine andere Abteilung zuständig. Die Örtliche Verwaltung erklärt sich auch als nicht zuständig und schweigt.
    Warten wir mal ab, ob eine Mahnung kommt.
    Im Gegenzug habe ich - sehr unsachlich, ich weiß (hat aber gutgetan) - ein Schreiben mit der Aufforderung, kurzfristig Handwerker für das Ausmessen von Fenstern im Vorfeld einer Modernisierungsmaßnahme in die Wohnung zu lassen, damit beantwortet, dass ich dieses Anliegen ebenso ignoriere, wie die Verwaltung unsere Anfrage bezüglich der Betriebskosten. :rolleyes:

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