Hallo zusammen,
vielleicht kann mir bei folgender Problematik jemand einen Hinweis bezüglich weiterer Vorgehensweise geben:
Ich wohne seit 13 Jahren in einem 6-Parteien-Haus, bisher war mit der Wohnungsverwaltung (großes Unternehmen) alles recht angenehm. Nun wurde wohl die Unternehmensspitze gewechselt und seitdem weht auch für uns Mieter ein anderer Wind.
Erstmalig taucht in der Abrechnung für 2014 ein Posten "Treppenhausreinigung" auf. Laut Mietvertrag (und auch im real life) obliegt die Treppenhausreinigung den Mietern, dies wurde auch nicht seitens des Vermieters geändert. Im vergangenen Jahr wurde eine Bürofläche vom Vermieter gewandelt in Wohnraum. Die Bauarbeiten laufen schleppend, seit mittlerweile 2 Jahren wird immer mal wieder was gemacht, letztes Jahr eben auch Arbeiten, die zu starker Verschmutzung des Treppenhauses führten. Solche Reinigungskosten sind nicht umlagefähig, wie ich bereits herausgefunden habe.
Also habe ich Widerspruch gegen diesen Posten eingelegt. Nun kam heute die Antwort: Die Kosten wären für Treppenreinigung im Keller (quasi 1/2 Etage) und somit sehr wohl umlagefähig (wahrscheinlich, weil ja keiner zuständig ist von den Mietern, die jeweils ihre Etage reinigen).
Nun meine Frage: muss man das so hinnehmen - der Posten taucht erstmalig auf, es liegt kein Schreiben zu diese angeblichen Reinigung vor- es wird effektiv auch nicht geputzt, keiner der Mieter hat jemals ein Reinigungsunternehmen im Haus gesehen. Zudem stand bis vor 2 Wochen der Kellervorraum voll mit Baumaterialien und das bestimmt 1,5 Jahre lang.
Wie kann ich denn weiter vorgehen gegen das Ablehnen meines Widerspruchs? Im Mieterverein bin ich nicht und die Rechtschutzversicherung ist noch zu "frisch"..