Hallo zusammen,
am 31.03. wurden seitens meines Vermieters der gesamten Mieterschaft Mieterhöhungsschreiben zugestellt. Es handelt sich um eine Mieterhöhung im Anschluss an eine energetische Modernisierung, in der die möglichen 11% der Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden. Allerdings ist denen wohl ein Fehler unterlaufen, denn die Mieterhöhung soll zum 1.5. in Kraft treten - was ja nicht korrekt ist. Wenn ich das bisher Gelesene richtig interpretiere, dann ist die Erhöhung zum 1.6. möglich - ab dem 3. Monat nach dem Monat des Zugangs des Schreibens.
Wie ist denn nun die korrekte Vorgehensweise? Muss man den Vermieter auf den Fehler hinweisen und dann das korrekte Schreiben abwarten, was dann ja den Startpunkt auf 1.7. festlegt, weil der Zugang nun im April erfolgt. Oder wird bei einem Formfehler dann automatisch der korrekte Starttermin als gegeben gesehen, also der 1.6.?
Es handelt sich um einen großen Komplex bestehend aus 5 Häusern mit insgesamt 65 Mietparteien - und eine bundesweit tätige Immobilienverwaltung, weswegen ich ein wenig erstaunt bin, dass da tatsächlich ein so gravierender Fehler passieren kann - daher meine Frage, ob ich irgendetwas übersehen habe oder falsch interpretiert habe?
Danke und schönen Sonntag!