Falsche Frist in Mieterhöhungsschreiben - wie vorgehen?

  • Hallo zusammen,

    am 31.03. wurden seitens meines Vermieters der gesamten Mieterschaft Mieterhöhungsschreiben zugestellt. Es handelt sich um eine Mieterhöhung im Anschluss an eine energetische Modernisierung, in der die möglichen 11% der Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden. Allerdings ist denen wohl ein Fehler unterlaufen, denn die Mieterhöhung soll zum 1.5. in Kraft treten - was ja nicht korrekt ist. Wenn ich das bisher Gelesene richtig interpretiere, dann ist die Erhöhung zum 1.6. möglich - ab dem 3. Monat nach dem Monat des Zugangs des Schreibens.
    Wie ist denn nun die korrekte Vorgehensweise? Muss man den Vermieter auf den Fehler hinweisen und dann das korrekte Schreiben abwarten, was dann ja den Startpunkt auf 1.7. festlegt, weil der Zugang nun im April erfolgt. Oder wird bei einem Formfehler dann automatisch der korrekte Starttermin als gegeben gesehen, also der 1.6.?

    Es handelt sich um einen großen Komplex bestehend aus 5 Häusern mit insgesamt 65 Mietparteien - und eine bundesweit tätige Immobilienverwaltung, weswegen ich ein wenig erstaunt bin, dass da tatsächlich ein so gravierender Fehler passieren kann - daher meine Frage, ob ich irgendetwas übersehen habe oder falsch interpretiert habe?

    Danke und schönen Sonntag!

  • Ich werde mich an diesen Umgangston hier nie gewöhnen. Und "glücklicherweise" bin ich auch nicht mehr selbst betroffen (da ich ausziehe), sondern frage für nicht internet-affine Nachbarn.
    Es geht nicht darum, ob mir/irgendwem das nicht geheuer ist, sondern was bei Nichteinhaltung von Fristen die richtige Vorgehensweise ist.

  • Hallo,

    es ist doch ein offensichtlicher Fehler. Warum weist ihr den Vermieter nicht einfach darauf hin und zahlt die Erhöhung ab dem richtigen Termin?

    Stattdessen wird herumgetrickst, um noch einen Monat herauszuschinden. Was ist aus unserer Welt geworden?

    Gruß
    H H

  • Warum soll er die Arbeit anderer machen? Es ist der Job des VM eine korrektes MEV vorzulegen. Der Mieter muss sich nicht darum kümmern, dass er miete bezahlen darf.

  • Jaja, der arme Vermieter (Immobilien des Bundes), der durch diese Modernisierung, schön die Wohnungen im mittlerweile beliebtesten Stadtteil unserer Stadt leer bekommt, weil Mieter nach über 40 Jahren ausziehen müssen, weil sie die 45%ige Mieterhöhung nicht zahlen können (und auf Härtefallnervenkrieg mit knapp 70 Jahren keine Lust hatten).
    Egal, ich bin ja eh nicht mehr selbst betroffen, sondern nur noch emotional beteiligt. Die Mieter wollen sich abstimmen, wie sie weiter vorgehen, vor allem auch, weil offenbar noch ein weiterer Formfehler enthalten ist - dass in der Kostenaufstellung auch bei einem Haus, welches keinen Balkon hat, die Balkondämmung mit eingerechnet wurde.

  • Die Mieter wollen sich abstimmen, wie sie weiter vorgehen, vor allem auch, weil offenbar noch ein weiterer Formfehler enthalten ist - dass in der Kostenaufstellung auch bei einem Haus, welches keinen Balkon hat, die Balkondämmung mit eingerechnet wurde.


    Dann halte uns doch bitte weiterhin auf dem Laufenden.

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