Vermieter verbieten uns alles.

  • Hallo, wir wohnen seit dem 01.05.2010 in einer Privat Vermietetenr Wohnung und dachten eigentlich mit unseren Vermietern ein recht gutes Los gezogen zu haben. Wir wohnen ganz oben unten die Mutter (Vermieterin) und ganz unten Ihr Sohn.

    Leider ist es nun so das es von Anfang an immer vorfälle gab in denen wir von der Mutter ermahnt wurden wir sollen uns bitte ruhig Verhalten der Sohn habe Nachtschicht, oder er wäre am Vortag Feiern gewesen und müsse sich nun ausruhen.

    Mittlerweile droht Sie sogar damit das wenn er hoch kommen müsse es richtig Ärger gebe.
    Ich darf meine kleinen Geschwister im Alter von 11 Jahren nicht sooft zu besuch kommen lassen, ich muss mich ruhig Verhalten usw und sofort.

    Es ist eine frechheit und wir sind am ende nach dieser Kurzen Zeit. Wenn wir gewusst hätten das wir in ein Kontrolliertes Altenheim ziehen wären wir hier nie rein.

    Meine Frage ist was können wir tun und wie?
    Wir wollen nur noch raus, können wir unter diesen Umständen die 3 Monatige Kündigungsfrist umgehen?

    Danke schonmal für Postings!

  • Hallo Yvette,

    "Leider ist es nun so das es von Anfang an immer vorfälle gab in denen wir von der Mutter ermahnt wurden wir sollen uns bitte ruhig Verhalten der Sohn habe Nachtschicht, oder er wäre am Vortag Feiern gewesen und müsse sich nun ausruhen.
    Mittlerweile droht Sie sogar damit das wenn er hoch kommen müsse es richtig Ärger gebe.
    Ich darf meine kleinen Geschwister im Alter von 11 Jahren nicht sooft zu besuch kommen lassen, ich muss mich ruhig Verhalten usw und sofort."
    Ich würde ihr schriftlich geben, dass ich keinen ruhestörenden Lärm verursachte, meine Besucher sie nichts angeht, und ihr Einmischungen in unser Privatleben verbieten.

    "Meine Frage ist was können wir tun und wie?
    Wir wollen nur noch raus, können wir unter diesen Umständen die 3 Monatige Kündigungsfrist umgehen?"
    Nein, könnt Ihr m.E. nicht. Ihr könnt jedoch zum nächstmöglichen Zeitpunkt (das wäre z.Zt. der 31.01.2011) kündigen, am besten per Einwurfeinschreiben, oder in deren Briefkasten unter Zeugen einlegen.

  • Ok, danke schonmal für deine Antwort.

    Es ist schade das wir nun so unter druck sind. Sie verschafft sich zutritt zu der Wohnung um zu schaun was los sei usw,
    wobei ich behaupten möchte das wir nicht lauter sind wie Sie.

    Wir werden uns trotzdem auch an den Mieterschutzbund oder ähnlichem wenden, da wir wie wir erfahren konnten nicht die ersten Mieter sind mit denen so etwas gemacht wurde.

    Es ist ja schön und gut das Sie alles in ordnung wissen wollen usw aber sich regelmäßig versuchen zutritt in die wohnung zu verschaffen, einkäufe und dieverse neuanschaffungen kontrollieren zu wollen olus die waschaschine zu durchsuchen was man den zusammen wäscht geht alles irgendwann zuweit!

    Hoffe nun einfach schnell etwas neues zu finden.

  • Hi Yvette,

    "Sie verschafft sich zutritt zu der Wohnung um zu schaun was los sei"
    Uups, Hausfriedensbruch ist strafbar!

    "...aber sich regelmäßig versuchen zutritt in die wohnung zu verschaffen,"
    WIE verschafft sie sich Zutritt?

    "einkäufe und dieverse neuanschaffungen kontrollieren zu wollen"
    Wollen kann jerder...

    "die waschaschine zu durchsuchen was man den zusammen wäscht geht alles irgendwann zuweit!"
    Frei zugängige Mieterwama oder Gemeinschaftswama?

  • Sie hat einen Schlüssel, und wenn ich oder mein Mann nach dem zweiten mal klopfen (zur Info, sie tuschiert die scheibe etwas mit den Fingerspitzen, bei normaler Fernseher Lautstärke ist die kaum direkt zu hören) Dann zückt Sie den Schlüssel und will rein.

    Sie nimmt die Tüten die ich unten stehen lasse, da ich nich alles aufeinmal hochtragen kann =) in die Hand und schaut durch.

    Die Waschmaschine steht im Waschkeller und ist demnach frei zugänglich, aber was ist das den für ein Benehmen die Wäsche anderer zu durchsuchen?

  • "Sie hat einen Schlüssel,"
    Legal? Aber falls ja, darf sie ihn trotzdem nicht benutzen: Verdacht des (versuchten) Hausfriedensbruchs.

    "Sie nimmt die Tüten die ich unten stehen lasse, da ich nich alles aufeinmal hochtragen kann =) in die Hand und schaut durch."
    Ist zwar schlechtes Benehmen, jedoch rechtlich m.M. irrelevant.

    "Die Waschmaschine steht im Waschkeller und ist demnach frei zugänglich, aber was ist das den für ein Benehmen die Wäsche anderer zu durchsuchen?"
    Dito, w.o.

  • Ja den hat Sie Legal nehm ich an, sie ist ja die Vermieterin.

    Hmm naja is alles kein Strafbestand aber so meinich das ja auch nicht. Aber man kann von niemandem Verständniss und benehmen erwarten aber liefert dann so was.

    Ich hoffe wirklich das so etwas nicht nochmal passiert in einer neuen Wohnung.

  • "Ja den hat Sie Legal nehm ich an, sie ist ja die Vermieterin."
    FALSCH!!! Denke mal nach...

    "Hmm naja is alles kein Strafbestand"
    Das unerlaubte Eindringen in eine vermietete Wohnung ist es m.E. schon: Google

    "aber so meinich das ja auch nicht."
    Sondern?

    "Aber man kann von niemandem Verständniss und benehmen erwarten"
    Richtig, darauf haste keinen Rechtsanspruch.
    Und was die nächste Wohnung betrifft, so sollteste Dich vorher über Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern informieren.

  • Grundsätzlich hat kein Vermieter das Recht, Schlüssel für vermietete Wohnungen zurück zu halten. Es sei denn, mit dem Einverständnis des Mieters. Das einfachste in diesem Fall wäre sicherlich der Austausch des Wohnungsschlosses. Aufgrund des Verhaltens der Vermieterin würde ich dies sogar empfehlen.

    Wenn die Vermieterin Zutritt zur Wohnung wünscht, so hat sie sich vorher anzumelden. Lediglich im Gefahrenfall müssen Sie ihr ohne Anmeldung den Zutritt erlauben.

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