Haustier ( Hund ) verboten!!

  • Hallo,
    bei uns ergibt sich deshalb folgende Situation und ich wüsste gerne ob der Vermieter das alles so handhaben darf bzw. ob ich als Mieter das alles so hinnehmen muss;

    Wir sind zum 01.03.16 in unsre Wohnung eingezogen und haben VOR Vertragsbeginn mit dem Vermieter über eine Hundehaltung gesprochen (Vermieter wohnt im selben Haus), zu diesem Zeitpunkt wurde sie mündlich gestattet, wir sollten lediglich Bescheid geben BEVOR der Hund einzieht.
    Im Mietvertrag steht: "Haustierhaltung ist nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter gestattet. Wir haben uns dann auf die Suche nach einem potentiellen Hund gemacht und wurden fündig (Labrador/Golden Retrieber Mix). Der Vermieter war einverstanden und wollte lediglich seiner Frau Bescheid geben, dass demnächst ein Hund einzieht.
    Nach ca. 2 Wochen wurden wir vom Vermieter & seiner Gattin angesprochen, uns wurde mitgeteilt, dass Sie keinen Hund im Haus möchte (Begründung; Sie möchte keine Hundehaare im Treppenhaus und deren Hund wäre letztes Jahr verstorben).
    Gestern läuft im Garten plötzlich ein Hund (Bulldogge) herum und der Vermieter erzählt, dass es sich dabei um seinen eigenen Hund handelt.

    Nun nochmal zu meiner Frage: Darf er uns einen Hund verbieten und sich ca. zeitgleich selbst einen Hund anschaffen? Müssen wir das hinnehmen?

    Vielen Dank im voraus*

  • Nun nochmal zu meiner Frage: Darf er uns einen Hund verbieten und sich ca. zeitgleich selbst einen Hund anschaffen? Müssen wir das hinnehmen?


    Hundehaltung bedarf der Zustimmung des Vermieters. Hundehaltung des Wohnungseigentümers bedarf keiner Genehmigung.

  • Ja, siehe euren Mietvertrag. Und mündliches Geschwafel zählt nicht, da hätte man handfest Schriftliches gebraucht.

    Aber ist es nicht aus so, dass er für ein Verbot einen triftigen Grund venötigt? Die Haare im Treppenhaus und deren eigener Verlust sind ja sicher keiner mehr wenn er selbst einen Hund hat.

  • Aber ob das auch gilt, wenn er selbest das selbe Haus bewohnt?

    Kann mir nicht vorstellen, dass er andere Regeln hat als wir als Mieter.

    Ist aber so. Selbst wenn der Vermieter 10 Hunde hätte, könnte er dem Mieter die Hundehaltung mit nachvollziehbarem Grund untersagen.

    So nebenbei, hat das Haus mehr als 2 Wohnungen?

  • Ist aber so. Selbst wenn der Vermieter 10 Hunde hätte, könnte er dem Mieter die Hundehaltung mit nachvollziehbarem Grund untersagen.

    So nebenbei, hat das Haus mehr als 2 Wohnungen?

    Ja! Über uns ist noch eine Wohnung, in der wohnt die Stieftochter des Vermieters. In Ihrem Mietvertrag ist eine Tierhaltung erlaubt.

  • Aber ob das auch gilt, wenn er selbest das selbe Haus bewohnt?

    Kann mir nicht vorstellen, dass er andere Regeln hat als wir als Mieter.

    Aber genauso ist es. Wollen Sie als Mieter den Eigentümer Ihre Regeln aufzwingen? Der Sozialismus a la DDR ist schon lange Geschichte.

  • Aber ist es nicht aus so, dass er für ein Verbot einen triftigen Grund venötigt? Die Haare im Treppenhaus und deren eigener Verlust sind ja sicher keiner mehr wenn er selbst einen Hund hat.

    Wenn Sie einen Blindenhund haben, würde ich das als triftigen Grund sehen wollen, als Wohnlstandsvorzeige eher nicht.
    Es bleibt Ihnen also nur eine Kriegserklärung an den Vemieter vor Gericht.

  • Aber genauso ist es. Wollen Sie als Mieter den Eigentümer Ihre Regeln aufzwingen? Der Sozialismus a la DDR ist schon lange Geschichte.

    Nein, das möchte ich nicht! Aber wenn die Begründung für ein Hundeverbot uns gegenüber lautet: " Unser Hund ist letztes Jahr verdtorben und wir möchten keine Tierhaare im Treppenhaus" Sind m.E die Gründe für ein Hundeverbot mit Anschaffung des Hundes des Vermieters NICHTIG. Soweit ich informiert bin, darf ein Vermieter ein Tier nicht willkürlich verbieten. Es ist ja weder eine Radse der man hohes Aggressionspotential nachsagt noch haben die 2 eine Allergie und Haare bringt deren Hund auch ins Treppenhaus. :)

  • Aber wenn die Begründung für ein Hundeverbot uns gegenüber lautet: " Unser Hund ist letztes Jahr verdtorben und wir möchten keine Tierhaare im Treppenhaus" .


    Das ist natürlich geistiger Dummschiess.

    Zitat

    Soweit ich informiert bin, darf ein Vermieter ein Tier nicht willkürlich verbieten.


    Richtig, was Kleintierhaltung in der Wohnung betrifft.

    Aber Hunde, Katzen, Riesenschlangen und Schweine gehören nicht dazu.

  • Ein gravierender Unterschied ist hier die Kostenfrage, wenn es Schäden durch den Hund gibt. Der VM wird den Schaden seines Hundes selbst finanzieren, umgekehrt ist es vielfach sehr schwierig, da heißt es gerne "das war mein Hund nicht.."

  • Ein gravierender Unterschied ist hier die Kostenfrage, wenn es Schäden durch den Hund gibt. Der VM wird den Schaden seines Hundes selbst finanzieren, umgekehrt ist es vielfach sehr schwierig, da heißt es gerne "das war mein Hund nicht.."


    Eine Hundehaftpflicht ist unsererseits vorausgesetzt. Und auch einen Nachweis über unsere eigene Privathaftpflicht liegt dem Vermieter vor.

  • Nein, das möchte ich nicht! Aber wenn die Begründung für ein Hundeverbot uns gegenüber lautet: " Unser Hund ist letztes Jahr verdtorben und wir möchten keine Tierhaare im Treppenhaus" Sind m.E die Gründe für ein Hundeverbot mit Anschaffung des Hundes des Vermieters NICHTIG. Soweit ich informiert bin, darf ein Vermieter ein Tier nicht willkürlich verbieten.


    Er müsste es aber ausdrücklich genehmigen, und das hat er Euch ggü. nicht. Soo solltest Du das sehen...

  • Eine Hundehaftpflicht ist unsererseits vorausgesetzt. Und auch einen Nachweis über unsere eigene Privathaftpflicht liegt dem Vermieter vor.

    Das ist völlig unrelevant. Ihnen bleibt nur richterlicher Beschluß. Punktum

  • hallo allerseits,

    Nein der Vermieter muss eine schlüssige Begründung liefern, um den Hund zu untersagen. tut er das nicht ist der Hund erlaubt.

    das halte ich fuer ziemlich stark vereinfacht. Es ist natuerlich immer noch nicht erlaubt, nur kann der Vermieter ohne nachvollziehbare Gruende nichts gegen die Haltung unternehmen. Problem dabei ist, dass der Vermieter auch Gruende nachschieben kann. Und solange Du den Hund nicht als Therapie- Blinden- oder sonstigen Hilfshund benoetigst, lassen sich immer Gruende finden, um Dir das Halten zu verbieten. Ein Mietrechtsanwalt hat da in der Regel eine ganze Latte an Punkten.

    In Deiner Situation duerfte sich der Widerwillen der Vermieter auf deren Hund uebertragen, was dazu fuehrt, dass sich die beiden Hunde nicht vertragen. Und das duerfte bei den meisten Gerichten schon genuegen, um die Haltung verbieten zu koennen.

    Wenn Du deinen Vermieter nicht ueberzeugen kannst, hast Du also einfach schlechte Karten.

    cu
    Guenni

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