Wir dürfen nur an bestimmten Tagen waschen :(

  • Hallo,

    folgender Sachverhalt:

    wir wohnen in einer Mietwohnung. Jede Partei hat ihre eigene Waschmaschine unten im Keller stehen. Wir haben von unserem Mieter jetzt aber einen Waschplan bekommen, wo drauf vermerkt ist, in welcher Kalenderwoche wir waschen dürfen.

    Aktuell haben wir das Problem, dass wir eine Woche GAR NICHT waschen dürfen, laut Plan. Das ist blöd, da ich beruflich natürlich auch waschen muss. Außerdem wohnt meine Freundin jetzt bei mir und es kann nicht sein, dass wir einfach 1 - 1,5 ANDERTHALB Wochen gar nicht waschen dürfen. Gerade, wo jeder seine eigene Waschmaschine unten stehen hat.

    Kann uns jemand sagen, wie das jetzt GENAU gesetzlich geregelt ist? Müssen wir jetzt immer diesen Zeitraum abwarten oder ist es uns frei, wann wir unsere Wäsche waschen, so lang wir Ruhezeiten und den Sonntag beachten?
    Es ist extrem störend und freuen uns auf jede Hilfe, die wir da bekommen können.

    Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, es steht so im Mietvertrag.


  • Kann uns jemand sagen, wie das jetzt GENAU gesetzlich geregelt ist?


    Dem Gesetzgeber ist es schnurzegal, deshalb gibt es zu dem Thema auch keine Gesetze. In solch einem Fall zählt nur der gesunde Menschenverstand, der aber scheinbar abhanden gekommen ist, und eine Haus/Waschküchenordnung.

    Was aber wirklich wichtig ist, wo und wie trocknet ihr die Wäsche, ist da denn überhaupt genügend Platz für die Wäsche von 2 Mietern/Familien?

  • Dem Gesetzgeber ist es schnurzegal, deshalb gibt es zu dem Thema auch keine Gesetze. In solch einem Fall zählt nur der gesunde Menschenverstand, der aber scheinbar abhanden gekommen ist, und eine Haus/Waschküchenordnung.

    Was aber wirklich wichtig ist, wo und wie trocknet ihr die Wäsche, ist da denn überhaupt genügend Platz für die Wäsche von 2 Mietern/Familien?

    Wir trocknen die Wäsche in der Wohnung.

  • Wir trocknen die Wäsche in der Wohnung.

    Machen das alle und wieviel Mietparteien sind es überhaupt? Worin ist der Grund für die Maßnahme der Verordnung zu suchen, das wird doch nicht einfach so beschlossen ?

  • Wir trocknen die Wäsche in der Wohnung.


    Dann kann euch niemand das Waschen verbieten/untersagen. Dann dürft ihr sogar am Sonntag waschen, wenn nicht gerade euer Vermieter der Pfarrer von St. Hibiskus ist.

  • Dann kann euch niemand das Waschen verbieten/untersagen. Dann dürft ihr sogar am Sonntag waschen, wenn nicht gerade euer Vermieter der Pfarrer von St. Hibiskus ist.

    Also die Partei, die an den bestimmten Tagen Wäsche waschen darf, soll ich den Zeitraum auch die Leinen unten in der Waschküche benutzen.

  • Chippelchen:

    "wir wohnen in einer Mietwohnung. Wir haben von unserem Mieter jetzt ..."
    - Welche Vorschriften macht Euch denn Euer Mieter???

    "einen Waschplan bekommen, wo drauf vermerkt ist, in welcher Kalenderwoche wir waschen dürfen."
    - Wortwörtlich?

    "Aktuell haben wir das Problem, dass wir eine Woche GAR NICHT waschen dürfen, laut Plan."
    - Was hat denn der Verfasser des Waschplans Euch gesgt, nachdem Ihr ihm das Problem geschildert hattet?

    "Das ist blöd, da ich beruflich natürlich auch waschen muss."
    - Gewerblich...?

    "Außerdem wohnt meine Freundin jetzt bei mir und es kann nicht sein, dass wir einfach 1 - 1,5 ANDERTHALB Wochen gar nicht waschen dürfen."
    - Ist sie auch Mieterin?

    "Kann uns jemand sagen, wie das jetzt GENAU gesetzlich geregelt ist?"
    - Ich kenne weder eine genaue noch ungenaue diesbzgl. gesetzliche Regelung.

    "Müssen wir jetzt immer diesen Zeitraum abwarten oder ist es uns frei, wann wir unsere Wäsche waschen, so lang wir Ruhezeiten und den Sonntag beachten?"
    - Ich würde waschen wann es mir passt, solange nicht andere zu unangebrachten Zeiten belästigt werden, weder optisch noch akustisch.

    "Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, es steht so im Mietvertrag."
    - Schon mal GENAU nachgeschaut im MV bzw. der beim Abschluss des MV gültigen Hausordnung?

  • Hallo,

    folgender Sachverhalt:


    Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, es steht so im Mietvertrag.

    Hallo,

    Wäsche waschen ist tägliches Werk und gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, somit kann dir niemand verbieten wann du deine Wäsche wäscht.

    Zudem, gehört auch der Waschmaschinenplatz an dem du deine Maschine stehen hast zur Mietsache und das waschen dort zum vertragsgemäßen Gebrauch auch dieses Bestandteils.

    Jegliche Vereinbarung im Mietvertrag, die nur das Waschen von Wäsche an bestimmten Orten, wie z. B. Waschmaschinenplatz im Keller und vor allem zu bestimmten Zeiten vorschreibt ist schlichtweg unwirksam.

    Gruß
    BHShuber

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