Kündigung nach über 30 Jahren Mietverhältnis

  • Hallo,
    heute bekam meine Mutter von ihrem Vermieter die schriftliche Kündigung.
    Grund: Eigenbedarf
    Meine Mutter ist 75 Jahre alt und wohnt seit 1982 in dieser Wohnung.
    Der türkische Vermieter hat die Wohnung vor genau 3 Jahren gekauft. Damals hat er behauptet, meine Mutter hätte Wohnrecht auf Lebenszeit. Aber das war wohl eine Lüge und leider nur eine mündliche Zusage...
    Was kann meine Mutter nun machen ? Sie kann und will auf gar keinen Fall in eine andere Wohnung ziehen.
    Erstens ist sie nicht mehr die gesündeste und zweitens kann man nicht verlangen, dass sie nach über 30 Jahren plötzlich umzieht.

    Viele Grüße
    Peter

  • Zitat

    Damals hat er behauptet, meine Mutter hätte Wohnrecht auf Lebenszeit. Aber das war wohl eine Lüge und leider nur eine mündliche Zusage...

    Ohne schriftliche Vereinbarung ist da nichts zu machen. Das hätte sie sich damals schriftlich geben lassen müssen.

    Zitat

    Sie kann und will auf gar keinen Fall in eine andere Wohnung ziehen.

    Um das "Wollen" geht es aber nicht. Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist laut § 573 BGB möglich.

    Zitat

    kann man nicht verlangen, dass sie nach über 30 Jahren plötzlich umzieht.

    Das ist sicher ärgerlich, aber einen "Bestandsschutz" für Altmieter gibt es laut Gesetz nicht. Hier verlängert sich die Kündigungsfrist aber auf insgesamt 9 Monate.

    Zitat

    Was kann meine Mutter nun machen ?

    Wenn hier eine unzumutbare Härte für die Mutter vorliegt, sollte dies durch einen Fachanwalt geprüft werden. Dieser kann der Kündigung nach § 574 BGB dann widersprechen. Die Hürden hierfür sind aber hoch.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Kündigungsfrist beträgt übrigens 1 Jahr und nicht 9 Monate...
    Außerdem hatte ich gefragt, was meine Mutter nun machen kann und nicht, was nicht zu machen ist und was nicht geht und hätte wäre wenn

  • ...
    Außerdem hatte ich gefragt, was meine Mutter nun machen kann und nicht, was nicht zu machen ist und was nicht geht und hätte wäre wenn

    Warum ließt Du meinen Beitrag nicht bis zu Ende? Da steht doch, was zu machen ist.

    Entweder es besteht ein Härtefall oder sie muss ausziehen. Was willst Du noch hören?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Auf hilfreiche Ratschläge und wirklich gute Tipps warte ich hier wohl vergebens...
    Lasst bitte eure dreimalklugen Schlaumeiersprüche stecken
    Wenn euch langweilig ist, sucht euch ne Arbeit

  • Auf hilfreiche Ratschläge und wirklich gute Tipps warte ich hier wohl vergebens...
    Lasst bitte eure dreimalklugen Schlaumeiersprüche stecken
    Wenn euch langweilig ist, sucht euch ne Arbeit

    Ich wiederhole meine Frage: Was willst Du hören?

    Es gibt hier keine anderen "hilfreichen Tipps"!

    Mehr als einen Hinweis auf einen Härtefall kann niemand geben.

    Nochmal: Entweder Härtefall oder Auszug! Eine andere Regelung sieht das Gesetz nicht vor.

    Nur weil Dir die Antworten nicht passen, musst Du hier niemanden als "dreimalklugen Schlaumeier" abstempeln.

    Von daher: Troll Dich!

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Was ich hören will ?

    Was ich mittlerweile im Internet selbst rausgefunden habe.
    Sie kann selbst Widerspruch dagegen einlegen und sich zusätzlich beim Mieterverein Stuttgart Unterstützung holen

    Ach und Leipziger... du bist wirklich unterstes Niveau


  • Sie kann selbst Widerspruch dagegen einlegen.

    Willst Du mich veralbern? Genau den gleichen Tipp habe ich dir auch gegeben:

    Zitat

    Wenn hier eine unzumutbare Härte für die Mutter vorliegt, sollte dies durch einen Fachanwalt geprüft werden. Dieser kann der Kündigung nach § 574 BGB dann widersprechen.

    Ich unterstelle Dir hiermit, dass Du nicht lesen kannst.

    Zitat

    Mieterverein Stuttgart

    Du bist Schwabe? Würde einiges erklären...

    Meldest Du dich hier bitte gleich ab? Danke!

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Leipziger82:

    "Ich wiederhole meine Frage: Was willst Du hören?"
    - Er will das hören, was ihm passt.

    "Es gibt hier keine anderen "hilfreichen Tipps"!
    Mehr als einen Hinweis auf einen Härtefall kann niemand geben.
    Nochmal: Entweder Härtefall oder Auszug! Eine andere Regelung sieht das Gesetz nicht vor.
    Nur weil Dir die Antworten nicht passen, musst Du hier niemanden als "dreimalklugen Schlaumeier" abstempeln.
    Und daher: Troll Dich!"
    - und bitte möglichst weit weg.

  • Auf hilfreiche Ratschläge und wirklich gute Tipps warte ich hier wohl vergebens...
    Lasst bitte eure dreimalklugen Schlaumeiersprüche stecken
    Wenn euch langweilig ist, sucht euch ne Arbeit

    Hallo superchan,

    du bekommst hier 8 Minuten nach deinem Post eine, wie ich finde, sehr gute Antwort und fängst aus lauter Dankbarkeit an die Forenmitglieder zu beleidigen.

    Was hast du denn erwartet?

    Wenn ihr das Geld und die Nerven habt, dann sollte deine Mutter sich einen Anwalt nehmen und versuchen gegen die Eigenbedarfskündigung vorgehen. Möglicherweis kann sie ja etwas Zeit schinden.

    Alternativ kann sie sich natürlich auch an die Bildzeitung wenden oder sich an der Heizung festketten. Es gibt allerdings eine Sache, die sie auf jeden Fall tun sollte: ihren Sohn Manieren beizubringen.

    Gruss
    H H

    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!