Hallo,
Folgender Fall: Im Mietvertrag wurde im Punkt Mietdauer folgendes vereinbart. "Das Mietverhältnis beginnt am 01.01.2017 und läuft auf unbestimmte Zeit. Das Mietverhältnis beginnt am 01.01.2017 für die Zeit bis zum 31.12.2022 verzichten die Parteien wechselseitig auf das Recht zu ordentlichen Kündigung. Es verlängert sich hiernach auf unbestimmte Zeit um 2 Jahre, wenn es nicht fristgemäß gekündigt wird.
Nach Recherche auf diversen Seiten, die sich mit Mietrecht befassen, ist es dem Mieter anscheinend möglich, ordentlich zu kündigen, da der Kündigungsverzicht einen Zeitraum von 4 Jahren (in dem Fall um zwei Jahre) übersteigt. Rechtsfolge ist, dass diese Klausel somit ungültig ist.
Trifft das auf o.g. Fall zu? Wenn ja, wie hat eine Kündigung auszusehen? Einfach so, als gäbe es diese Klausel nicht oder hat man zu argumentieren?
Vielen Dank für jegliche Aufklärung im Voraus