Beiträge von M4nn1M4mmu1

    Keine Ahnung woher die Aussage

    Zu einer renovierten Wohnung gehören auch Bodenbeläge, selbst wenn die nicht explicit genannt wurden.

    stammt. Fakt ist wird die Wohnung ohne Bodenbeläge gemietet ist das reine Mietersache.

    Allerdings gehört die der Bodenbelag dann auch und kann/soll bei Auszug wieder entfernt werden.

    Was in der Anzeige steht ist irrelevant. Entscheidend ist der Mietvertrag. Wenn da nichts explizit aufgeführt ist über die Art der Böden habt Ihr auch keinen Anspruch auf mehr als den blanken Estrich. Was ihr dann verlegt ist Eure Entscheidung.

    Laut Vertrag bezahlst du neben der Kaltmiete eine Summe xx als Betriebskostenpauschale.

    Da steht nichts von Pauschale, sondern Nebenkostenvorauszahlung. Von daher muss darüber eigentlich abgerechnet werden.

    Aber wie schon oben geschrieben bei 50€ im Monat würde ich da keinen Gedanken dran verschwenden der Abrechnung hinterher zu laufen.

    Hallo anitari,

    okay da hab ich mich falsch ausgedrückt. Das wird korrekt nach 30%/70% nach HKVO abgerechet, das ist also so korrekt.
    Das Warmwasser, das hab ich mir nochmal angeschaut. Da saß ich in der Tat auf dem falschen Dampfer. Wald und Bäume und so....

    Zwei Fragen habe ich dennoch übrig:

    • Unser Ex-Vermieter hat in 2015 2 mal "Kleinstmengen" an Heizöl getankt. 1002l und 567l. Wie passt das zum Wirtschaftlichkeitsgebot? Dadurch liegen ja die Einkaufspreise deutlich über dem Marktschnitt.
    • Unser Ex-Vermieter kann nie genau sagen, wieviel Öl denn nun im Jahr verbraucht wurde. Im Keller stehen 3 große Tanks die miteinander verbunden sind. Jedoch sind die Ausgleichsleitungen verstopft so das von Hand umgepumpt werden muss. (Daher auch die "Kleinstmengen"-Betankung)
      Um den Endbestand zu ermitteln, misst er von außen wie hoch das Öl im ersten Tank steht und rechnet hoch. Das ist doch so nicht zulässig, richtig? Welche Ansatzpunkte habe ich hier?

    Vielen Dank und liebe Grüße
    M4nn1M4mmu1

    Guten Morgen,

    kurze Frage:

    Ölheizung - zuständig für Heizung und Warmwasser im 3. Familienhaus.

    Für Heizung ist die Nebenkostenabrechnung schlüssig und nachvollziehbar. Umlage nach m². Alles in Ordnung.

    Aber: Für Warmwasser werden die Kosten nur auf 2 Wohnungen umgelegt, da die 3. Wohnung (ausgebauter Keller) Warmwasser per Durchlauferhitzer erzeugt.

    Ist das so zulässig?

    Liebe Grüße
    M4nn1M4mmu1

    Hallo BHShuber,hallo toffer2105,

    BHShuber
    Schade das Du nicht konkreter wirst. Aber gut prinzipiell hast Du ja Recht ;)

    toffer2105
    Genau so sehe ich das auch. Mir geht es nicht darum meinen Vermieter zu ärgern oder mich vor irgendwas zu drücken. Ich beseitige was ich beseitigen muss, z.Bsp. Schäden der Katzen, die leider nicht ganz ausbleiben. Aber ich

    Naja wir werden da sicherlich eine gemeinsame Lösung finden, mit der beide Seiten einverstanden sind. Wegen so etwas möchte ich mich ungern mit meinem jetzigen Vermieter überwerfen.

    Liebe Grüße
    M4nn1M4mmu1

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    heute habe ich mal eine Frage an Euch.
    Und zwar ziehen wir demnächst um ins Eigenheim und kündigen entsprechend unsere Mietwohnung.

    Allerdings bin ich mir nicht zu 100% sicher wie es mit der Renovierung bzw. Anstrich der Wände aussieht.

    Im Mietvertrag steht folgendes:

    Zitat

    Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten.

    Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere: Anstrich und Lackieren der Innentüren sowie Außentüren und Fenster von innen sowie sämtlicher Holzteile, Versorgungsleitungen und Heizkörper, das Streichen der Decken und Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände. Der Verpflichtete hat die Schönheitsreparaturen fachgerecht vorzunehmen.

    Zeiträume nach welchen bestimmte Räumlichkeiten gestrichen werden müssen gibt es nicht, also keine starren Fristen.

    In einer Zusatzvereinbarung steht am Ende noch folgender Satz:

    Zitat

    6. Übergabe des Mietobjektes

    Die Wohnung wird frisch renoviert bei Mietbeginn übergeben. Bei Auszug der Mieter ist diese ebenfalls fachmännisch renoviert und besenrein dem Vermieter zu übergeben. Eventuelle Absprachen mit den jetzigen Mieter haben für den Vermieter keine Gültigkeit.

    Wenn ich das richtig verstehe ist diese Regelung vom BGH für ungültig und nicht verbindlich erklärt worden. Ergo müssen wir nicht renovieren, sondern nur Dübellöcher zu evtl. Schäden der Katzen beseitigen und besenrein übergeben.

    Sehe ich das richtig?

    Vielen Dank für Eure Zeit.

    Liebe Grüße
    M4nn1M4mmu1

    Was 'ne kuriose Geschichte.....

    Hallo,

    ich habe in 2012 ein Haus angemietet, um als freischaffende Künstlerin, Musikerin, ungestört kleine Konzerte anbieten zu können mit eigenen Texten. Hierfür hatte ich eine kleine Wohnung verkauft, in der dieses nicht möglich war.

    In dieses Haus habe ich - leider - viel investiert, in der Hoffnung auf interessierte Gäste. Dabei ging mir auch ein Flügel zu aus dem Jahre 1901, der perfekt zu einer sehr schönen Gedichteingabe passt und der eindeutig zu meinem deutsch-französischen Friedenskonzert gehört. Es passt perfekt.

    In diesem Haus kam dann leider keiner, und ich konnte die Miete nicht mehr zahlen. Ich hatte noch versucht, den Flügel wieder zu verkaufen, aber es war nicht möglich, es gab keinen Interessenten. Leider hatte ich hiervon auch den Vermieter in Kenntnis gesetzt.

    Es erfolgte eine Räumungsklage, und ein Räumungstermin. Ich erhalte seitdem nur noch ALGII-Leistungen, und es war schwer, mit sovielen Sachen und keinen Rücklagen mehr überhaupt eine Wohnung zu finden, auch noch ohne Auto und ohne Verkehrsmittel da das Haus auf einem hohen Berg stand, und dann einen Auszug zu organisieren, zu finanzieren, da ich keine Reserven mehr hatte.

    Damit ist doch alles gesagt. Du konntest Deine Miete nicht mehr zahlen und wurdest geräumt.


    Ich konnte mit Hilfe eines später beginnenden Mietvertrages dann noch bis zum April 2015 in dem Haus bleiben, und musste nicht in Schnee und Eis im Januar mit meinen Sachen auf die Strasse oder zusehen, wie sich die Tür hinter mir schliesst und ohne meine Sachen auf der Strasse stehen, Vermieterpfändung. Der Vermieter zeigte Null Entgegenkommen, Null Einlenkung für diese schwierige Situation. Die Familie ist sehr reich. Meine Werke sind auf vielen Leidenswegen entstanden und Heilung.

    Eigentlich dachte ich, nun sei das Haus endlich freigegeben, und ich hätte zumindest Ruhe.

    Aber dann wurde es erst richtig schlimm. Der Vermieter verfolgt mich seitdem mit Mietforderung für diese 3,5 Monate, und sieht es immer wieder auf den Flügel ab, den er gerne pfänden möchte. Er hat nun einen Titel bekommen vor dem AG, und es ist zu erwarten, dass nun ein GV hier in der nächsten Zeit auftaucht, um den Flügel zu pfänden. Eigentlich habe ich diesen Flügel und viele andere Sachen bereits in 2012 verschenkt, da ich alleine bin und verhindern wollte, dass meine Sachen in fremde Hände kommen wenn mir etwas zustösst. Aber mit aller Gewalt versucht der Vermieter durch seinen penetranten Anwalt, immer wieder an den Flügel zu kommen. Bei der Staatsanwaltschaft wurde ich nun wieder deswegen der Pfandkehr bezichtigt, obwohl diese die Schenkungen bereits anerkannt hatte. Ich musste noch einmal schreiben, dass der Flügel sich zum Zeitpunkt der Schenkung nicht in dem Hause befand sondern in einem Lager und erst später in 2013 in das Haus kam. Ich habe um endgültige Einstellung dieses gnadenlosen Striptease eines Friedensinstruments gebeten.

    Ja natürlich kommt der Vermieter und möchte Geld für die Zeit die Du in seinem Eigentum wohnst. Das hat nichts mit verfolgen zu tun.

    Was ich nach diesem Absatz allerdings nicht verstehe, wie Du versuchen kannst einen Flügel zu verkaufen, der Dir ja gar nicht mehr gehört, da 2012 bereits verschenkt. Seltsam.


    Ich finde dieses schon wirklich kriminell, wie hier vorgegangen wird. Ich bin zu 99 % sicher, dass das Haus weder weiter vermietet noch verkauft wurde, ich habe das verfolgt und keine Anzeigen gesehen. Ich bin zu 99 % sicher, dass dieses Haus noch immer leer steht und dass es einfach nicht stimmt, dass dieser Vermieter unbedingt Geld braucht. Dieses ist ganz sicher nicht der wahre Grund, sondern der Grund ist, einen einzelnen Menschen bewusst zu schädigen und sich an ihm zu bereichern. Bereits während des Mietverhältnisses wurde ich um 3000 l Heizöl betrogen. Eine Maklerin, mit der ich sprach, wusste von sehr "grenzwertigen" Machenschaften dieser Familie, die schon als kriminell zu bezeichnen sind.

    Als ich einzog, war das Haus dunkel und alt, und ich habe es in eine blühende Schmuckschatulle verwandelt mit Parkett etc. Der Vermieter hat schon sehr viel von mir bekommen. Aber er hört nicht auf.

    Ich werde noch versuchen, mit Sicherheit herauszufinden, ob das Haus wieder vermietet ist.

    Wenn dieses nicht der Fall ist, wenn es weiterhin leer steht, nach über 6 Monaten, gibt es dann eine Vorgehensweise, mit der ich den Vermieter zu Fall bringen kann, damit er mich und mein armes Friedensinstrument endlich in Ruhe lässt? Ist dieses dann nicht eine bewusste wirtschaftliche und persönliche Schädigung eines ohnehin benachteiligten Menschen?

    Was der Vermieter mit seinem Haus macht, ist allein seine Angelegenheit. Er ist doch nicht gezwungen zu vermieten. Du konntest nicht mehr zahlen, damit bist Du raus. Punkt. Alles andere hat dich nicht zu interessieren.

    Und warum Mieter elends viel in Mietwohnungen/Häuser investieren und daraus meinen abzuleiten einen Anspruch auf irgendwas zu haben, wird mir wohl auf ewig ein Rätsel bleiben.

    MfG M4nn1M4mmu1

    Vielen Dank für die Antwort. Ich bin geschockt. Das ist eine Erhöhung von 60%. Das kann doch rückwirkend nicht zulässig sein.

    Wieso denn rückwirkend?

    Du bekommst Deine Nebenkostenabrechnung. Zahlst die Differenz und im Zuge dessen ist es doch statthaft die Nebenkostenvorauszahlung anzupassen. Ein ganz normaler Vorgang.

    Zumal Du ja noch den Vorteil dadurch hast, am Ende des Jahres mit der nächsten Abrechnung eher ein Guthaben ausgezahlt zu bekommen,als nachzuzahlen.

    Ich versteh die Aufregung nicht.

    Just my 2 cents

    Hallo LaLa,

    dann ist die Sache doch ganz einfach. Was sie abrechnet muss Sie belegen. Ohne Beleg keine Zahlung.

    Der Verweis auf "ich darf keine Unterlagen herausgeben" ist vollkommener Schwachsinn. Du hast natürlich Anspruch darauf die Originalbelege einzusehen.

    Ich würde da auch keine weiteres Herzblut investieren und versuchen das selbst zu regeln. Die Vermieterin steht hier in der Nachweispflicht.

    MfG M4nn1M4mmu1

    Hallo liebe Forenschreiber,

    heute brauch ich mal Eure Hilfe.

    Habe vor ein paar Tagen die Nebenkostenabrechnung für 01.01.2014-31.12.2014 erhalten.

    Gibt 'ne satte Nachzahlung von fast 600€, die allein daran liegt, das der Heizölverbrauch von 2700l auf 3700l gestiegen ist. Alle anderen Posten sind annähernd gleich wie im Vorjahr. Im Haus selbst hat sich nichts verändert.

    Das macht mich stutzig. Ich sage nicht das wir nicht heizen.... aber bei den wirklich sehr milden Wintern 2013/14 und 2014/15 kann ich mir diesen Mehrverbrauch einfach nicht erklären.

    Ebenso ist mir aufgefallen, dass bei der Berechnung der Heiz- und Warmwasserkosten bei der Ermittlung der Grundkosten unterschiedliche Wohnflächen angewandt werden. Auch das ist mir rätselhaft.

    Habe mal die beiden letzten Abrechnungen verlinkt. Wäre schön wenn Ihr für Erleuchtung sorgen könntet.

    Vielen lieben Dank.

    MfG M4nn1M4mmu1

    Abrechnung 2013

    Abrechnung 2014

    Hallo liebe Foremschreiber,

    heute brauche ich mal Euren Rat.

    Habe vor ein paar Tagen meine Nebenkostenabrechnung 2014 erhalten. Abrechnungszeitraum 01.01.2014-31.12.2014.

    Sieht auf den ersten Blick auch alles ganz okay aus. Was mich allerdings stutzig gemacht hat ist der enorm gestiegene Ölverbrauch.

    Wir sollen im 3-Parteienhaus plötzlich knapp 1000l mehr Öl verbraucht haben, als die Jahre zuvor. (Anstieg um > 30% - ohne das es Veränderungen im Haus gab - gleiche Mieter, gleiche Heizung etc.)
    Und ja wir heizen.... klar. Aber bei den milden Wintern 2013/14 und 2014/15 kann ich mir so einen Anstieg nicht vorstellen.

    Habe die letzten 3 Abrechnungen mal angehangen. Könnt Ihr bitte mal drüber schauen und mir sagen ob das so seine Richtigkeit haben kann?

    Was mir auch noch aufgefallen ist, sind die unterschiedlichen Wohnflächenangaben bei der Berechnung der Heiz- und Warmwasserkosten. Habe die entsprechenden Stellen markiert. Wie kommt das zustande?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Mit der Hoffnung auf Erleuchtung

    M4nn1M4mmu1

    Abrechnung 2012

    Abrechnung 2013

    Abrechnung 2014

    Hallo FH14,

    das braucht Dich aus meiner Sicht alles nicht kümmern. Du hast einen Mietvertrag mit deinem Vermieter. Das ist das einzige was für dich zählt.

    Zitat

    Da ich nun weiß, dass das Untermietverhältnis quasi geheim ist, kann ich mich auch beim örtlichen Einwohnermeldeamt dort nicht anmelden.

    Anmelden beim Enwohnermeldeamt kannst und musst du dich sehr wohl. Das der eigentliche Eigentümer der Wohnung davon nichts weiß das Du da wohnst spielt hierbei keine Rolle. Das ist eine Sache die muss Dein Vermieter mit seinem Vermieter klären.

    Just my 2 cents


    Da ich Arbeitslosengeld 1 bekomme und ich mein Geld am ende des Monats kriege, zahle ich die Miete rückwirkend für den Monat.

    Wenn ich das schon lese... "zahle ich die Miete rückwirkend für den Monat." :mad:
    Aber wenn dann die Kündigung droht... dann geht's aber los...

    Du hast doch einen Vertrag, oder? Dieser regelt doch sicher was bis wann zu zahlen ist, richtig?
    Warum sucht man dann nicht von Anfang an das Gespräch und eine gemeinsame Lösung? Warum müssen solch hohe Rückstände entstehen? Warum kümmert man sich nicht darum?

    Mit "les affaires" kommt man im Leben nun mal nicht weiter... jetzt Ärmel hochkrempeln und zusehen das das geregelt wird... sonst sitzt Du wohl bald auf der Straße. Ich als Vermieter würde mir das nicht gefallen lassen.

    Just my 2 cents

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