Mietende nur zum 30.03 oder 30.09 möglich?

  • Ich habe meine Wohnung zum 30.05.2015 gekündigt. Mein Vermieter hat jedoch die Kündigung zum 30.0320.15 bestätigt. Also zwei Monate eher als ich eigentlich wollte. Ist das rechtlich erlaubt? Im folgenden der entsprechende Auszug zur Mietzeit aus dem Mietvertrag:

    Das Mietverhältnis wird mindestens für die Zeit vom 01.04.2012 bis zum 30.09.2012 abgeschlossen. Für diesen Zeitraum ist für beide Seiten eine Kündigung ausgeschlossen.

    Sollte kein Vertragspartner mindestens 3 Monate vor Ablauf der festen Mietzeit bzw. vor Ablauf der jeweils verlängerten Mietzeit erklären, das Mietverhältnis kündigen zu wollen, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch um 6 Monate.

  • Zitat

    verlängert sich das Mietverhältnis automatisch um 6 Monate.

    Das ist nach deutschem Mietrecht unwirksam.

    Ein Wohnraummietvertrag kann seitens des Mieters jeder Zeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende jeden Monats gekündigt werden.

    Hast Du jetzt zum 31.5.2015 (der Mai hat 31 Tage) gekündigt ist diese Kündigung zu diesem Datum wirksam.

    Aber vielleicht hat sich der Vermieter, genau wie Du, einfach nur vertippt und meinte 30.05.

    Ruf ihn an und klär das.

    Ansonsten schick nochmal, ist ja noch viel Zeit, eine neue Kündigung mit korrektem Datum.

    Du kannst aber noch bis 5.1.15 zum 31.03.15 kündigen. Auch der März hat 31 Tage;)

  • Da der Kündigungsverzicht bereits abgelaufen ist, gilt die normale gesetzliche Frist
    Das bedeutet für Sie 3 Monate. Eine Bestätigung des Vermieters ist nicht erforderlich, heißt sie ist nutzlos und kann für hinterlistige Zwecke benutzt werden.

  • Dennoch verlangen viele Mieter eine Bestätigung ihrer Kündigung.
    Soll man da einfach nicht antworten?

    Verlangen können sie das nicht, bestenfalls höflich darum bitten.

    Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung.

    Da muß man nicht drauf antworten.

  • Die Kündigung habe ich persönlich beim Vermieter abgegeben. Danach habe ich eine Kündigungsbestätigung bekommen, aber halt mich falschem Mietende. Daraufhin habe ich mit dem Vermieter gesprochen. Sein Standpunkt ist, dass eine Mietende nur Ende März oder Ende September möglich ist. Wenn ich eure Ratschläge richtig verstanden habe soll ich die Kündigung nochmal verschicken aber mit dem 31.05 und nicht dem 30.05 als Kündigungstermin, richtig? Soll ich in der zweiten Kündigung die erste erwähnen? Kennt einer von euch die passenden Gesetzesstellen die besagen das ich zu jedem Monatsende kündigen kann. Wenn ich diese der Kündigung beilege lenkt der Vermieter evtl. von sich aus ein ohne das es ende März zum Eklat kommt.

  • Leeson,

    um Eventualitäten aus dem Wege zu gehen, würde ich zur Klarstellung nochmals schriftlich nachweislich kündigen, und zwar gem. § 573 c Abs 1 BGB zum 31.05.2015.

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