Ich habe meine Wohnung zum 30.05.2015 gekündigt. Mein Vermieter hat jedoch die Kündigung zum 30.0320.15 bestätigt. Also zwei Monate eher als ich eigentlich wollte. Ist das rechtlich erlaubt? Im folgenden der entsprechende Auszug zur Mietzeit aus dem Mietvertrag:
Das Mietverhältnis wird mindestens für die Zeit vom 01.04.2012 bis zum 30.09.2012 abgeschlossen. Für diesen Zeitraum ist für beide Seiten eine Kündigung ausgeschlossen.
Sollte kein Vertragspartner mindestens 3 Monate vor Ablauf der festen Mietzeit bzw. vor Ablauf der jeweils verlängerten Mietzeit erklären, das Mietverhältnis kündigen zu wollen, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch um 6 Monate.