Die Kündigung habe ich persönlich beim Vermieter abgegeben. Danach habe ich eine Kündigungsbestätigung bekommen, aber halt mich falschem Mietende. Daraufhin habe ich mit dem Vermieter gesprochen. Sein Standpunkt ist, dass eine Mietende nur Ende März oder Ende September möglich ist. Wenn ich eure Ratschläge richtig verstanden habe soll ich die Kündigung nochmal verschicken aber mit dem 31.05 und nicht dem 30.05 als Kündigungstermin, richtig? Soll ich in der zweiten Kündigung die erste erwähnen? Kennt einer von euch die passenden Gesetzesstellen die besagen das ich zu jedem Monatsende kündigen kann. Wenn ich diese der Kündigung beilege lenkt der Vermieter evtl. von sich aus ein ohne das es ende März zum Eklat kommt.
Beiträge von Leeson
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Ich habe meine Wohnung zum 30.05.2015 gekündigt. Mein Vermieter hat jedoch die Kündigung zum 30.0320.15 bestätigt. Also zwei Monate eher als ich eigentlich wollte. Ist das rechtlich erlaubt? Im folgenden der entsprechende Auszug zur Mietzeit aus dem Mietvertrag:
Das Mietverhältnis wird mindestens für die Zeit vom 01.04.2012 bis zum 30.09.2012 abgeschlossen. Für diesen Zeitraum ist für beide Seiten eine Kündigung ausgeschlossen.
Sollte kein Vertragspartner mindestens 3 Monate vor Ablauf der festen Mietzeit bzw. vor Ablauf der jeweils verlängerten Mietzeit erklären, das Mietverhältnis kündigen zu wollen, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch um 6 Monate.
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Hab ich das Richtig verstanden, dass ab drei Wohnungen Pauschalregelungen generell nicht erlaubt sind? Gilt das sowohl für Strom, Wasser und Heizung? Oder bezog sich das nur auf die Heizung. Auf jeden Fall scheint der Mietvertrag in Punkt Heizkostenpauschale unrechtmäßig zu sein, obwohl es sich um ein großes Wohnobjekt handelt.
Was den Zugang zum Zähler angeht habe ich mich ungenau ausgedrückt. Der Vermieter hat mir den Zugang nicht verweigert, da ich noch nicht danach gefragt habe. Was ich mit keinem Zutritt meinte ist, dass sich die Zähler in einem verschlossenen Kellerraum, zu dem Mieter keinen Schlüssel haben, befindet. Ich werde einfach mal beim Vermieter anfragen ob er mich meine Zähler ablesen lässt. Braucht auch nicht jeden Monat zu sein wie das Gerichtsurteil erlaubt. Aber alle paar Monate wäre es schon nützlich meinen Verbrauch zu kennen.
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Ich Wohne nicht in einem 2FM, sondern in einem Miethaus mit über 100 Wohnungen. Zwischenzähler für jede Wohnung sind vorhanden. Allerdings weiß ich davon nur aus dem Mietvertrag. In den entsprechenden Kellerraum haben Mieter keinen Zutritt.
Die Pauschalregelungen gibt es in meinem Mietvertrag auch für Warmwasser (kWh) mit der die Zentralheizung betrieben wird und (Ab)Wasser (m³).
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Mein Mietvertrag sieht eine Stromkostenpauschale von 69 Euro pro Monat vor. Wenn jedoch 2760 kWh pro Jahr überschritten werden, fallen pro zusätzlicher kWh 30 Cent an. Werden die 2760 kWh jedoch unterschritten sieht der Mietvertrag keine Rückzahlung von. Vergleichbare Regelungen gibt es in meinem Mietvertrag auch für Wasser und Heizung. Eine Betriebskostenabrechnung bekomme ich gar nicht, da laut Vermieter dies bei pauschalen Betriebskosten nach Paragraph 556 Abs.2 BGB nicht notwendig ist. Ist das so überhaupt rechtmäßig?
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