Vereinbarung unter Mietern - gültig für Vermieter?

  • Hallo,

    als wir in unserer Wohnung eingezogen sind bzw. bei der Übergabe wurde die Wohnung nicht renoviert. Neben einigen Mängeln im Boden etc., waren die Decken und Wände nicht frisch gestrichen. Wir haben uns untereinander mit dem Vormieter geeinigt, dass wir die Wohnung auch "ungestrichen" übernehmen. Dies wurde auch so im Übergabeprotokoll festgehalten -> zusätzlich der Vermerk "Wohnung gilt als frisch gestrichen"

    Nun stellt sich die Frage, ob wir renovieren bzw. streichen müssen oder nicht, wenn wir ausziehen. Gilt diese Vereinbarung die unter den Mietern getroffen wurde verbindlich? Oder hat das mit dem Vermieter etwas zu tun? Lt. Vertrag müssten wir bei ausziehen streichen -> aber gibt es nicht ein Urteil dass das nicht vorsieht wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde??...

    Vielleicht kennt sich ja jemand aus....

    Besten Dank

  • Du hast doch vor ein paar Tagen erst eine Frage bzgl Streichen von Wänden gestellt, da bist Du gerade ausgezogen? Davor, 3 Wochen vorher hat es in der Wohnung,in die ihr eingezogen seid bzw wollt oder was auch immer , ein Explosion vor dem Haus gegeben, also die Wohnung von dem laut Angaben kernsanierten Haus......und das alles in nicht mal 4 Wochen!

  • Wohnung gilt als frisch gestrichen -> steht nicht im MV sondern im Übergabeprotokoll

    Was Mieter mit dem Vormieter vereinbart ist für das Mietverhältnis mit dem Vermieter nicht relevant.

  • Wohnung gilt als frisch gestrichen -> steht nicht im MV sondern im Übergabeprotokoll

    Das Übergabeprotokoll wurde mit dem Vormieter abgefertigt und kann vom Vermieter durchaus anerkannt werden. Wäre natürlich für Dich ein Nachteil,wenn die Wohnung als "frisch gestrichen" gilt.
    Dieser Text im Übergabeprotokoll ist recht undeutlich."Wohnung gilt als frisch gestrichen".

  • Das Übergabeprotokoll wurde mit dem Vormieter abgefertigt und kann vom Vermieter durchaus anerkannt werden.


    Du solltest mal den Unterschied zw. Vor- und Vermieter kennenlernen...

  • Hallo,

    unglaublich was für Menschen Wohnungen anmieten.

    Vereinbarst, dass die Wohnung als frisch gestrichen gilt (warum auch immer, hast evtl Geld bekommen oder bist eher eingezogen) und jetzt willst du davon nichts mehr wissen.

    Unehrliche Typen kriegen von mir keine Hilfe.

    Gruß
    H H

  • Wohnung gilt als frisch gestrichen -> steht nicht im MV sondern im Übergabeprotokoll

    Wo das steht spielt keine Rolle. Es steht da. Zudem ist so ein Ü-Protokoll i. d. R. Bestandteil des Mietvertrages.


    Zitat

    Lt. Vertrag müssten wir bei ausziehen streichen ->

    Bitte den exakten Wortlaut dazu und zu Schönheitsreparaturen. Der Einfachheit halber und wenn möglich, die entsprechenden Seiten des Vertrages als Bild(er) hochladen. Persönliche Daten unkenntlich machen.


    Zitat

    aber gibt es nicht ein Urteil dass das nicht vorsieht wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde??...

    Das, wie fast alle Urteile, hat Ausnahmen. Zum Beispiel die das der Mieter für die Renovierung zu Mietbeginn, z. B. durch Mieterlass, entschädigt wurde.

    Und dann gibt es noch ein Urteil wonach es eine Beschädigung ist wenn der Mieter die Mietsache "papageibunt" dekoriert hat. Beschädigungen muß der Mieter auf jeden Fall zu Mietende beheben. Ansonsten ist der Vermieter berechtigt die Kaution oder einen Teil davon einzubehalten um den Schaden zu beheben.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!