Mutter zieht aus - Sohn soll Abnahme machen ...... Problem ?

  • Hallo .......

    meine Mutter ( 84 ) zieht Ende Oktober von NRW nach Stuttgart.
    Da sie schon 4 Tage vor Mietende mit dem Möbelwagen umzieht und die Endreinigung erst in den letzten 2 Tagen von Freunden erledigt wird, ist sie zur Abnahme nicht vor Ort.
    Da ich ( Sohn ) in der Nähe der alten Mietwohnung wohne, möchte ich die Endabnahme machen.
    Wir erstellen einen Zettel, wo meine Mutter mich als Gesetzlichen Vertreter, für die Wohnungsabnahme bestimmt.
    Die Abnahme wird in einem Protokoll niedergeschrieben und je eine Ausführung da von verbleiben bei den Parteien.
    Zu dem möchte ich die Abnahme auf einem Video aufnehmen.

    Meine Frage :

    Ist der Ablauf so Rechtskonform ?
    Bestimmung eines Gesetzlichen Vertreters so möglich ?
    Video Aufnahme erlaubt / Rechtsverbindlich, wenn der Vermieter zustimmt ?
    Kann der Vermieter da drauf bestehen, die Abnahme nur mit meiner Mutter zu machen ?

    Danke für Sachdienlichen Auskünfte / Hilfen von

    Bert


  • Ist der Ablauf so Rechtskonform ?

    Hallo Bert1956

    Ist möglich



    Bestimmung eines Gesetzlichen Vertreters so möglich ?

    Wenn du anstatt eines Zettel eine Vollmacht nimmst ist das meist möglich



    Video Aufnahme erlaubt / Rechtsverbindlich, wenn der Vermieter zustimmt ?

    Erlaubt und rechtsverbindlich nur wenn alle Anwesenden ausdrücklich zustimmen.
    Ich würde als VM so einem quatsch nicht zustimmen,
    aber versuchen kannst du es ja mal.



    Kann der Vermieter da drauf bestehen, die Abnahme nur mit meiner Mutter zu machen ?

    Nein er kann i.d.R. auch auf keine Übergabe mit einem Vertreter bestehen.
    Der M schuldet nur die Rückgabe,
    wie das passiert ist nicht geregelt.


    VG Syker

  • Hallo .......


    Hallo.

    Ist der Ablauf so Rechtskonform ?


    da kommen wir später drauf... ;)


    Bestimmung eines Gesetzlichen Vertreters so möglich ?


    Nein. Ein gesetzlicher Vertreter (Betreuer) wird per Gesetz zugeordnet. In der Regel durch Beschluss eines Familiengerichtes, früher als Vormundschaftsgericht bekannt. Wenn deine Mutter also nicht "entmündigt" ist/werden soll ist dass alles etwas hoch gegriffen.
    So deine Mutter voll geschäftsfähig ist, wovon ich mal ausgehe, reicht für eure Zwecke eine einfache Vollmacht vollkommen aus.


    Video Aufnahme erlaubt / Rechtsverbindlich, wenn der Vermieter zustimmt ?


    Der Vermieter kann sich und seine Wohnung filmen lassen so viel und so wenig wie er möchte, soweit keine Rechte anderer Beteiligter dagegen stehen. z.B. die des Mieters. Bei mir wäre hier die Abnahme für dich beendet. Du/der Mieter erhält postalisch eine Kopie meines Abnahmeprotokolls, mit Bildern festgestellter Mängel und von Zählerständen. Kannst auch gerne auf das Video verzichten dann macht man das gemeinsam.


    Kann der Vermieter da drauf bestehen, die Abnahme nur mit meiner Mutter zu machen ?


    Eine Abnahme ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, allein die Zurückgabe der Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zum Mietende. Das ganze Abnahmeprozedere dient einzig und allein letzteres festzustellen und ggf. Abweichungen davon festzuhalten. Zumeist wird sich auch über die Modalitäten zur Erlangung eines vertragsgemäßen Zustandes bei Abweichungen unterhalten. Der Beweiswert des Protokolls reduziert sich damit auf eine Ergänzung zur Zeugenaussage im Streitfalle, Unterschriften der Gegenseite erhöhen damit den "Wert" in der Beweiswürdigung.
    Mangels Vorschrift zur Abnahme und deren Ablauf hat sich die Frage der Rechtskonformität erledigt. Es gelten hier die ganz normalen alltäglichen Gesetze, im Wesentlichen hier das BGB.


    Danke für Sachdienlichen Auskünfte / Hilfen von

    Bert

    mal unter Betschwestern: vergiss den Kram mit dem Video, die wenigsten lassen sich gerne filmen. Papier, Fotos. Alle Zählerstände, Allgemeineindruck, die üblichen Verdächtigen. Wenn der Mieter auf kleine Schäden die ihm aufgefallen sind hinweist, z.B. Flankenabrisse an der Silikonnaht im Sanitärbereich oder ein sich langsam aufrippelndes Rolladenband, nützt er sich mehr als er schadet. Der Vermieter sieht so einen umsichtigen Mieter, der auf die Sache achtet, diese Schäden fallen unter die allgemein übliche Abnutzung und sind mit der Miete abgegolten. - Wenn ich den Eindruck gewinne der Mieter möchte mir Schäden verheimlichen werde ich sehr genau und habe auf einmal unendlich viel Zeit.

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