Mal angenommen, eine Person sucht sich eine Wohnung um dort zu wohnen und auch ihre berufliche Tätigkeit auszuüben. Sie unterschreibt einen Standartmietvertrag , ihr Arbeitgeber lässt von der Vermieterin einen Sondernutzungvertrag unterschreiben, so dass gewährleistet ist, dass der Arbeitsplatz in der Wohnung gesichert ist.
Um diese berufliche Tätigkeit in der Wohnung auszuüben müssen bestimmte baurechtliche Bedingungen erfüllt, welche auf diese Wohnung zu treffen, aber nicht ohne weiteres in anderen Wohnungen zu finden sind.
8 Jahre später kündigt die Vermieterin die Wohnung der Mieterin. Die Mieterin will dagegen vorgehen, weil durch die Kündigung der Wohnung auch ihr Arbeitsplatz wegfallen würde.
Würde hier die Härtefallregelung greifen?
Darf die Vermieterin einfach Kündigen (z. B Eigenbedarf) obwohl sie diesen Sondernutzungsvertrag mit der Firma hat?