Wohnung ist auch Arbeitsplatz

  • Mal angenommen, eine Person sucht sich eine Wohnung um dort zu wohnen und auch ihre berufliche Tätigkeit auszuüben. Sie unterschreibt einen Standartmietvertrag , ihr Arbeitgeber lässt von der Vermieterin einen Sondernutzungvertrag unterschreiben, so dass gewährleistet ist, dass der Arbeitsplatz in der Wohnung gesichert ist.
    Um diese berufliche Tätigkeit in der Wohnung auszuüben müssen bestimmte baurechtliche Bedingungen erfüllt, welche auf diese Wohnung zu treffen, aber nicht ohne weiteres in anderen Wohnungen zu finden sind.

    8 Jahre später kündigt die Vermieterin die Wohnung der Mieterin. Die Mieterin will dagegen vorgehen, weil durch die Kündigung der Wohnung auch ihr Arbeitsplatz wegfallen würde.
    Würde hier die Härtefallregelung greifen?

    Darf die Vermieterin einfach Kündigen (z. B Eigenbedarf) obwohl sie diesen Sondernutzungsvertrag mit der Firma hat?

  • Warum sollte das ein Härtefall sein. Die Mieterin muss ja nicht zwangsläufig das Büro in der Wohung haben. Sie könnte sich eine Wohnung und ein neues Büro suchen.

  • Das gehört irgendwie auch zur Thematik des anderen Threads, schätze ich, oder?

    Hier existieren 2 Verträge. Diese könnten miteinander gekoppelt sein, so dass wenn der Mietvertrag aufgelöst wird, der Sondervertrag ebenfalls erledigt ist. Ob und wie sie gekoppelt sind, musst Du uns sagen.

    Zusätzlich - und besonders wichtig, wenn sie nicht gekoppelt sind - ist es maßgeblich, was genau im Sondervertrag drinsteht. Wir können nicht ins Blaue hinein spekulieren, welche Pflichten und welche Kündigungsrechte dort genau vereinbart sind.

    Was also genau bedeutet: "[...] gewährleistet ist, dass der Arbeitsplatz in der Wohnung gesichert ist" ?

    Im anderen Thread steht: "Meine Vermieterin weiß das natürlich und hat das damals auch unterschrieben."
    Das hatte ich bisher so verstanden, dass die Vermieterin das Dir (also mit Dir als Vertragspartnerin) im Miet- oder in einem gesonderten Vertrag vereinbart hat. Dann wäre es zur Durchsetzung eines Härtefalls sicherlich einfacher gewesen.

    Wenn es aber bzgl. Deines Arbeitsplatzes und der Aufnahme von Pflegekindern "nur" den Sondervertrag zwischen Vermieterin und Deinem Arbeitgeber gibt, so sieht es m.E. anders aus. Vielleicht nicht hoffnungslos, aber eben anders - auch abhängig davon, was im Sondervertrag drinsteht.

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