Räumen und Streuen im Winter

  • Hallo liebe Leute,

    Ich habe ein kleines Problem, zu welche ich gerne eine Auskunft hätte. Es betrifft das leidige Thema Winterdienst.

    Aufgrund meines Arbeitgebers wohne ich in einer ländlichen Region in den Bergen Mitteldeutschlands - hier meint das Winter es durchaus ernst und das von Oktober bis Mai. Zu den Wohnungen hier gehören Stellplätze und Garagen, die für zusätzliches Geld gemietet werden konnten (ist auch notwendig, der im näheren Umkreis kaum Parkmöglichkeiten vorhanden - da lassen sich vielleicht sechs oder sieben Autos in der ganzen Siedlung abstellen). Zu diesen Stellplätzen führt eine steile Auffahrt.
    Diese Auffahrt ist recht schmal und führt T-förmig in einer Straße - gegenüberliegend der steilen Auffahrt geht es eine Böschung hinunter.

    In den Mietverträgen der Wohnungen ist der Winterdienst inkludiert.

    Nun ist das Problem: Einige Mieter müssen bereits zwischen 5.00 und 6.00 Uhr los, um den Arbeitsplatz rechtzeitig zu erreichen. Ist es dabei durch Eis oder Schnee auf der Auffahrt glatt, dann gibt es da mit dem Auto kein Halten mehr - es geht umgebremst bzw. beschleunigend hinunter.
    Im Besten Falle hat man der Straße wieder Haftung und kommt ruckartig zum stehen; Im schlimmeren Falle stellt sich das Auto quer und schlägt in eine der beiden - die Auffahrt umfassenden - Mauern ein. Im schlimmsten Falle könnte man umgebremst vor ein fahrendes Auto, einen Fußgänger oder über die Straße hinaus und die Böschung hinunter rutschen (so bisher Gott sei dank nicht passiert).

    Aufgrund der ländlichen Lage ist eine alternative zum Auto nicht gegeben. Busse fahren nicht bzw. nicht im Ansatz dorthin, wo man hin muss. Der Bahnhof ist zu Fuß erst nach 40 Minuten (bei Glätte auch länger) zu erreichen und der erste Zug fährt irgendwann um 7.xx Uhr.

    Daraufhin sprache wir mit dem Vermieter - und dieser verwies uns darauf, dass erst ab 7.00 Uhr geräumt werden müsse. So sei die gesetztliche Lage.
    Daher wollten wir dem Vermieter eine Alternative anbieten: nach einstimmiger Absprache der Hausbewohner wären wir bereit, Räumen und Streuen selbst zu übernehmen; Die Arbeitnehmer morgens und abends - die übrigen Bewohner waren bereit, dies über den Tag zu übernehmen. Wir hatten dafür auch bereits einen Räumplan ausgearbeitet, wer wann verantwortlich wäre - einfach, um ein schlüssiges Konzept vorlegen zu können. So ist es auch in umliegenden Wohnungsanlagen geregelt.
    Dafür war allerdings unser Wunsch, dass die Mietverträge angepasst werden: Die Räumpflicht auf die Anwohner umlegen und dafür die Kosten für die Räumung von der Warmmiete runternehmen.
    Das wurde von unserem Vermieter abgelehnt - da gab es jetzt kein großes Geschrei oder großen Streit oder so. Unser Vermieter sagte einfach, dass er das so nicht möchte.

    Ich will unseren Vermieter auch nicht als bösen Menschen hinstellen: Eigentlich kommt man wirklich sehr gut mit ihm klar und er kümmert sich sonst um alles, worum gebeten wird (manchmal auch mehr, als er gesetztlich müsste) und er ist auch so ein netter Mensch.

    Nun ist meine Frage: Was können wir als Mieter noch tun, vorschlagen oder anbieten.
    Für mich persönlich ist die Lage (leider) nicht tragbar. Um muss täglich um 5.30 los zur Arbeit (durch Bautellen und Schneelage auch durchaus schon 5.00 Uhr) und kann nicht bis sieben Uhr warten (6.00 Uhr beginnt nun mal die Arbeitszeit) - irgendwo fände ich es aber auch unfair, jeden Morgen die Arbeit zu übernehmen, für die ich eigentlich bezahle (und das auch nicht unbedingt wenig). Und ohne Streudienst das Auto heil die Auffahrt hinunterzubekommen, ist ein Glücksspiel.
    Daher würde ich mich nach einer anderen Wohnung umschauen müssen - schweren Herzens, da es mir hier echt gut gefällt und so ein Umzug ja auch immer eine teure, anstregende und ärgerliche Geschichte ist.

    Weiß da hier vielleicht einer einen Rat?

    Liebe Grüße und vielen Dank im Vorraus.

  • Ich kann Deinen VM verstehen, wenn er den Winterdienst nicht auf die M. verteilen möchte. Der 'Grund dürfte die Versicherung bzw. Schadenshaftung sein, die ein M. nicht leistet. Meine Meinung.

  • Zitat

    Daraufhin sprache wir mit dem Vermieter - und dieser verwies uns darauf, dass erst ab 7.00 Uhr geräumt werden müsse. So sei die gesetztliche Lage.

    Nicht die gesetzliche Lage, sondern die Satzung der Stadt/Gemeinde. In den allermeisten Satzungen steht das ab 7:00 Uhr zu räumen und streuen ist.

    Das Mieter schon früher zur Arbeit fahren müssen läuft unter persönliches Pech.

    Der Vermieter kann nicht verbieten das Mieter selbst um 5:00 Morgens zu Schneeschieber und Streugut greifen.

    Bezahlen dafür oder Kosten erlassen muß er aber nicht.

  • Dass es pers. Pech ist, war uns klar. Wir hofften nur, dass wir diesbezüglich eine Einigung mit dem Vermieter würden finden können. Daher war meine Frage ja, ob wer vielleicht eine andere Idee hat, was man dem Vermieter als mögliche Lösung vorschlagen könne.
    Es ist nicht so, dass wir irgendwas fordern wollen oder uns über die Gesetz- bzw. in diesem Falle Satzungslage aufregen wollen. Absolut nicht. Wir versuchen nur eine sinnige Lösung für alle Beteiligten zu finden.
    Wie gesagt: Wir verstehen uns mit dem Vermieter alle eigentlich wirklich gut und er bereitet uns eigentlich nie Probleme. Häufiger macht er - wie gesagt - sogar mehr, als er gesetzlich müsste und er kümmert sich auch wirklich um die Bewohner.
    Die Auffahrt ist die einzige Sache, bei der wir bisher keinen Konsens finden konnten.

    Zitat

    Ich kann Deinen VM verstehen, wenn er den Winterdienst nicht auf die M. verteilen möchte. Der 'Grund dürfte die Versicherung bzw. Schadenshaftung sein, die ein M. nicht leistet. Meine Meinung.


    Ist es in diesem Falle so, dass weiterhin der Vermieter haftet, obwohl die Pflicht auf die Mieter umgelegt wurde? Das wusste ich z.B. nicht.

  • Ist es in diesem Falle so, dass weiterhin der Vermieter haftet, obwohl die Pflicht auf die Mieter umgelegt wurde?

    Ist aber so.

    Nicht mal alle Winterdienstfirmen übernehmen diese Haftung.

  • Hallo DragonJah,

    wieder so'n ellenlanger Roman...:(

    Mein (ein grösserer) Vermieter hatte mal sinngemäss geschrieben, dass nach dem Preussischen Wegereinigungsgesetz die Gemeinden verpflichtet sind, für die Reninigung bzw. das Abstreuen von glatten Oberflächen von Strassen und Gehwegen zu sorgen.
    Unsere Stadt hat aufgrund ihrer Ortssatzung davon Gebrauch gemacht, die Pflichten auf die anliegenden Grundstückseigentümer zu übertragen (jeweils bis zur Strassenmitte).
    Die GE (also die VM) können nun die Pflichten auf ihrer Mieter vertraglich abwälzen. Das hat Dein VM anscheinend gemacht. Auf persönliche Befindlichkeiten hat er dabei keine Rücksicht zu nehmen. - Klingt etwas kurzschnäuzig, ist aber so. Wie der Mieter das nun wuppt, ist seine Angelegenheit.

  • Man könnte natürlich einen Dienst damit beauftragen, der auch haftet. Allerdings wird dieser sich seine Leistung gut bezahlen lassen, was wiederum die Nebenkosten erhöhen würde, so die Mehrheit der Mieter für den Einsatz stimmt.
    -vollkommen aus der Haftung ist ein Vermieter nie.

  • Ganz im Gegenteil!

    So ist es, steht dort mal wieder deutlich geschrieben und daraus resultieren die Fragen. Aber Hauptsache ist, dass Berny wieder mal auf eine für ihn zu lange Schilderung der Sachlage, nebst einer historischen Anekdote, hinweisen kann......

  • Paulchen Müller:

    "So ist es, steht dort mal wieder deutlich geschrieben und daraus resultieren die Fragen. Aber Hauptsache ist, dass Berny wieder mal auf eine für ihn zu lange Schilderung der Sachlage, nebst einer historischen Anekdote, hinweisen kann......"
    - Deine Beschwerde wurde abgelehnt.

    :D

  • Paulchen Müller:

    "So ist es, steht dort mal wieder deutlich geschrieben und daraus resultieren die Fragen. Aber Hauptsache ist, dass Berny wieder mal auf eine für ihn zu lange Schilderung der Sachlage, nebst einer historischen Anekdote, hinweisen kann......"
    - Deine Beschwerde wurde abgelehnt.

    :D

    Bitte das ganze noch mit “ohne Gruß“ ergänzen! :o

  • Man könnte natürlich einen Dienst damit beauftragen, der auch haftet. Allerdings wird dieser sich seine Leistung gut bezahlen lassen, was wiederum die Nebenkosten erhöhen würde, so die Mehrheit der Mieter für den Einsatz stimmt.
    -vollkommen aus der Haftung ist ein Vermieter nie.

    Hast Du wohl recht. Sollte einer auf Schnee- und Glatteis zu Schaden kommen wird man sich zuerst an den Vermieter wenden, dann kann sich der Vermieter bezüglich des Schadens an seine Gehilfen wenden. So sieht das aus.

  • §536 BGB geht IMMER und ist quasi “der Kranich“ des Forum, wenn sonst nichts mehr geht bzw kommt.:p

    Auf § 536 BGB folgt § 536a und 536b

    “der Kranich“ des Forums

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