Und schon wieder Geschreibsel ohne Substanz, der TE hatte ein Zimmer in einer WG (für AndreasC1977: Wohngemeinschaft) angemietet. Wie in diesem Fall ein Richter auf die Idee kommen könnte, dass der Wärmeverbrauch individuell abgerechnet werden müsste, bleibt mir verborgen. Aber ich bin ja auch kein Immobilienverwalter. Aber vielleicht kann uns der Immobilienverwalter den passenden Paragraphen in der Heizkostenverornung aufzeigen.
Da Du offenbar nicht lesen kannst: Auch eine WG-Wohnung muss abgerechnet werden. WIE ist Sache des Vermieters = Hauptmieter. Dann muss der Hauptmieter die Heizkostenabrechnung vom Eigentümer abfordern.
Der Hauptmieter, der ein Zimmer vermietet, ist genauso Vermieter, wie der Eigentümer, der die WOhnung vermietet.
Es sei den, DU findest in § 11 (Ausnahmen) der Heizkostenverordnung eine Klausel, dass ein WG-Mitbewohner kein Recht auf eine Abrechnung hat. Da ich jedes Jahr unzählige Betriebs- und Heizkostenabrechnungen erstelle, kann ich Dir aber sagen, ohne dass Du lesen musst, was Du ja offenbar nicht kannst, dass WGs nicht in den Ausnahmen vorkommen.
Und damit auch der Mainpisser es kapiert: Auch eine (normale) WG muss per Gesetz (das spezifische nennt sich Heizkostenverordnung) abgerechnet werden.
Hat jeder WG-Mitbewohner einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter, muss der VM mit dem WG-Bewohner direkt abrechnen (bei vielen vermieteten Studentenzimmern wäre das eine Heidenarbeit).
Hat die WG zusammen nur EINEN Mietvertrag mit dem Vermieter, also es stehen alle Mieter gemeinschaftlich in EINEM Mietvertrag mit dem Vermieter, so muss der Vermieter nur für die Mietergemeinschaft abrechnen, und diese müssen die Aufteilung dann innergemeinschaftlich vornehmen.
Und Vermietet ein Mieter seine Zimmer weiter, muss er auch die entsprechende Abrechnung erstellen. Wie ist auch in der Verordnung geregelt: Wenn es Zähler gibt, z. B. Heizkostenverteiler an Heizungen, anteilig nach Fläche und Verbrauch, wenn es keine Zähler gibt, nur nach Fläche.
Warmwasser ist dabei natürlich ein Spezialfall, denn wenn es eine gemeinsame Küche und ein gemeinsames Bad gibt, dann kann man einfach aus der Praxis heraus kaum sagen, wer wieviel verbraucht hat in der WG. Also kann man da nur nach Fläche verteilen.