anrecht auf meine kaution ?

  • . Guten Morgen meine lieben
    und zwar habe ich folgende Frage ich bin am 01.06 diesen Jahres ausgezogen bei der Übergabe wurde die Wohnung durch den Vermieter besichtigt und wir haben einen Übergabeprotokoll angefertigt nach zwei Wochen bekam ich eine whatsapp-nachricht in der die Tür Zargen von 3 Räumen bemängelt wurden mit der Aussage dies hätte er jetzt erst gesehen. in der Wohnung wurde zu dem Zeitpunkt aber schon gearbeitet durch den Vermieter und dem neuen Mieter nun habe ich meine nebenkostenAbrechnung bekommen und bekomme eine Rückzahlung eine Auflistung meiner Kaution habe ich nicht bekommen er schreibt mir nur dass er mir diesen Betrag auf mein Konto überweist wie soll ich nun weiter vorgehen die Menge die wir im Übergabeprotokoll festgehalten haben haben nicht den Wert meiner Kaution es sei denn er hat die Tür zeigen mit mit davon abgezogen darf er das ? im Nachhinein überhaupt ? muss er mir nicht auch eine Auflistung der behobene Mängel vorliegen?

    Danke euch jetzt schon für die hilfe

    Einmal editiert, zuletzt von inibini19w (23. Oktober 2016 um 10:48)

  • 1. Der Vermieter hat grundsätzlich eine Überlegungsfrist von 6 Monaten nach Rückgabe der Wohnung, um mögliche Schäden anzuzeigen.
    2. Du hättest dich sofort darum kümmern müssen, als dir der Schaden gemeldet wurde, um zu prüfen, ob du das verschuldet hast, bzw. deine Haftpflichtversicherung (hoffentlich vorhanden) zu informieren.

    Erst wenn die 6 Monate rum sind kannst du die Kaution per Mahnbescheid einfordern. Wenn aber im Übergabeprotokoll diese sicherlich sichtbaren Beschädigungen nicht aufgeführt sind, wird der Vermieter sich fragen lassen müssen, warum er sie bei Übergabe der Wohnung nicht bemerkt hat.

  • Hallo inibini19w,

    leider hast Du etwas verwirrt geschrieben... Punkte und Kommata könnten da Lesen deutlich erleichtern.

    "ich bin am 01.06 diesen Jahres ausgezogen bei der Übergabe wurde die Wohnung durch den Vermieter besichtigt und wir haben einen Übergabeprotokoll angefertigt"
    - Was steht darin?

    "nach zwei Wochen bekam ich eine whatsapp-nachricht in der die Tür Zargen von 3 Räumen bemängelt wurden mit der Aussage dies hätte er jetzt erst gesehen."
    - Sein Pech, denn sowas sieht man üblicherweise während der Übergabe.

    "in der Wohnung wurde zu dem Zeitpunkt aber schon gearbeitet durch den Vermieter und dem neuen Mieter"
    - Von denen könnten auch Beschädigungen verursacht worden sein.

    "nun habe ich meine nebenkostenAbrechnung bekommen und bekomme eine Rückzahlung"
    - Hast du die Rückzahlung bereits erhalten?

    "wie soll ich nun weiter vorgehen die Menge die wir im Übergabeprotokoll festgehalten haben haben nicht den Wert meiner Kaution"
    - Kann hier niemand beurtelen.

    "es sei denn er hat die Tür zeigen mit mit davon abgezogen darf er das ?"
    - Das Zeigen einer Tür kann eigentlich nicht so teuer sein...:eek:

    "im Nachhinein überhaupt ?"
    - Beweise, Beweise...

    "muss er mir nicht auch eine Auflistung der behobene Mängel vorliegen?"
    - Nein, denn dafür hast Du ja bereits das Übergabeprotokoll.

  • 1. Der Vermieter hat grundsätzlich eine Überlegungsfrist von 6 Monaten nach Rückgabe der Wohnung, um mögliche Schäden anzuzeigen.
    2. Du hättest dich sofort darum kümmern müssen, als dir der Schaden gemeldet wurde, um zu prüfen, ob du das verschuldet hast, bzw. deine Haftpflichtversicherung (hoffentlich vorhanden) zu informieren.

    Erst wenn die 6 Monate rum sind kannst du die Kaution per Mahnbescheid einfordern. Wenn aber im Übergabeprotokoll diese sicherlich sichtbaren Beschädigungen nicht aufgeführt sind, wird der Vermieter sich fragen lassen müssen, warum er sie bei Übergabe der Wohnung nicht bemerkt hat.

    Sorry ;)

    Also .... Kinderzimmer türe erneuern haustürzylinder sowie hausstüre glas teil erneuern.. Alle anderen räume ok oder ohne mängel..

    Ja wohnzimmer türe ein loch drin hat er nachträglich bemängelt sowie türzargen unten die haben den laminat entfernt und tapeten .


    Rückzahlung noch nicht erhalten nur die abrechnung bekommen in der der betrag steht welchen ich zurück bekomme und auf welches konto er dies überweist.

    Ja gut übergabeprotokoll hin oder her aber wenn er kann doch nicht einfach sagen so kaution gibt es nicht 1150 € war für die mängel.

  • inibini19w,
    bitte melde Dich hier wieder, wenn Du die Mängelliste mit den Preisen hast, ferner die Berechnung der Kautionsrückzahlung und das Übergabeprotokoll. Ohne GENAUE Angaben kommen wir hier nicht weiter.

  • 1. Der Vermieter hat grundsätzlich eine Überlegungsfrist von 6 Monaten nach Rückgabe der Wohnung, um mögliche Schäden anzuzeigen.
    2. Du hättest dich sofort darum kümmern müssen, als dir der Schaden gemeldet wurde, um zu prüfen, ob du das verschuldet hast, bzw. deine Haftpflichtversicherung (hoffentlich vorhanden) zu informieren.

    Erst wenn die 6 Monate rum sind kannst du die Kaution per Mahnbescheid einfordern. Wenn aber im Übergabeprotokoll diese sicherlich sichtbaren Beschädigungen nicht aufgeführt sind, wird der Vermieter sich fragen lassen müssen, warum er sie bei Übergabe der Wohnung nicht bemerkt hat.

    Lieber benni

    Darum geht es mir doch übergabe protokoll habe jch da steht nur haus türe erneuern und kinderzimmer türe alr anderen räume ok .

    Nebenkosten abrechnung bekommen mit guthaben.

    Aber kein wort zur kaution deshalb frag ich doch ob er mir nicht eine art abrechnung der kaution geben muss !

    Und wenn er die türzargen mit berechnet ob er das darf obwohl diese nicht im übergabeprotokoll vermerkt sind

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