Hallo,
ich möchte um Rat bitten, da ich mir nicht sicher bin, wie ich vorgehen muss/soll.
Am 31.05.2016 endete mein Mietverhältnis. Bis heute (25.11.2016) habe ich meine Kaution (660€) nicht erhalten.
Bei der Wohnungsübergabe mit dem Vermieter, meiner Mutter und mein Freund, beschwerte sich der Vermieter über die Fenster, da sie nicht geputzt waren.
Im Mietvertrag steht geschrieben, dass die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses besenrein zu übergeben sind.
Der Vermieter meinte, dass wenn der neue Mieter sich über die Fenster beschweren würde, müssten diese kostenpflichtig gereinigt werden, und ich würde nicht meinen kompletten Kautionsanspruch erhalten.
Ich habe zu den neuen Mietern Kontakt, sie haben sich nie über "schmutzige" Fenster beim Vermieter beschwert.
Im Mietvertrag steht geschrieben...
"Als Mietsicherheit stellt der Mieter bei Abschluss des Mietvertrages dem Vermieter 660,00 € höchstens jedoch die dreifache Monatsmiete . Dieser Betrag ist nach jeweils geltenden Sätzen für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist zu Verzinsen. Die Zinsen fließen jeweils der Mietsicherheit zu. Eine Auszahlung erfolgt spätestens nach sechs Monaten, nach Beendigung des Mietverhältnisses.
Die Mietsicherheit wird vom Vermieter - getrennt von seinem Vermögen - bei einer Bank oder Sparkasse zu dem für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist üblichen Zinssatz angelegt. Anfallende Zinsen erhält der Mieter. Die Zinsen erhöhen die Sicherheit.
Die Mietsicherheit wird dem Mieter vom Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses nach Räumung und Rückgabe der Wohnung samt Zinsen zurückgezahlt, wenn aus dem Mietverhältnis keinerlei Ansprüche gegen den Mieter bestehen oder erwarten sind.
Der Mieter kennt an, dass er nicht berechtigt ist, fällige Mieten und Betriebskosten mit der Kaution zu verrechnen."
Der Vermieter hat zu mir gesagt, dass ich keine Zinsen erhalte, weil ich kein Sparbuch angegeben habe. Soweit ich weiß muss er trotzdem die Zinsen zahlen.
Fragen:
1. Hätte ich am 31.10.16 oder 20.11.16 meine Kaution erhalten müssen/ sollen?
2. Ich bin am überlegen, ob ich einen Brief (per Einschreiben - Rückschein) zum Vermieter schicke mit einer Frist von 7 Werktage mir den Betrag zu überweisen.
3. Wenn ich das Geld nicht erhalten sollte, soll ich in den Mieterschutzbund eintreten (sind allerdings 92€ im Jahr...für mich gerade viel Geld) oder Anwalt einschalten(Da frage ich mich auch, ob ich den dann zahlen muss)?
Über eine Nachricht würde ich mich freuen! Vielen Dank!