Kaution noch nicht erhalten

  • Hallo,
    ich möchte um Rat bitten, da ich mir nicht sicher bin, wie ich vorgehen muss/soll.


    Am 31.05.2016 endete mein Mietverhältnis. Bis heute (25.11.2016) habe ich meine Kaution (660€) nicht erhalten.

    Bei der Wohnungsübergabe mit dem Vermieter, meiner Mutter und mein Freund, beschwerte sich der Vermieter über die Fenster, da sie nicht geputzt waren.
    Im Mietvertrag steht geschrieben, dass die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses besenrein zu übergeben sind.
    Der Vermieter meinte, dass wenn der neue Mieter sich über die Fenster beschweren würde, müssten diese kostenpflichtig gereinigt werden, und ich würde nicht meinen kompletten Kautionsanspruch erhalten.

    Ich habe zu den neuen Mietern Kontakt, sie haben sich nie über "schmutzige" Fenster beim Vermieter beschwert.

    Im Mietvertrag steht geschrieben...


    "Als Mietsicherheit stellt der Mieter bei Abschluss des Mietvertrages dem Vermieter 660,00 € höchstens jedoch die dreifache Monatsmiete . Dieser Betrag ist nach jeweils geltenden Sätzen für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist zu Verzinsen. Die Zinsen fließen jeweils der Mietsicherheit zu. Eine Auszahlung erfolgt spätestens nach sechs Monaten, nach Beendigung des Mietverhältnisses.

    Die Mietsicherheit wird vom Vermieter - getrennt von seinem Vermögen - bei einer Bank oder Sparkasse zu dem für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist üblichen Zinssatz angelegt. Anfallende Zinsen erhält der Mieter. Die Zinsen erhöhen die Sicherheit.

    Die Mietsicherheit wird dem Mieter vom Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses nach Räumung und Rückgabe der Wohnung samt Zinsen zurückgezahlt, wenn aus dem Mietverhältnis keinerlei Ansprüche gegen den Mieter bestehen oder erwarten sind.

    Der Mieter kennt an, dass er nicht berechtigt ist, fällige Mieten und Betriebskosten mit der Kaution zu verrechnen."

    Der Vermieter hat zu mir gesagt, dass ich keine Zinsen erhalte, weil ich kein Sparbuch angegeben habe. Soweit ich weiß muss er trotzdem die Zinsen zahlen.

    Fragen:
    1. Hätte ich am 31.10.16 oder 20.11.16 meine Kaution erhalten müssen/ sollen?

    2. Ich bin am überlegen, ob ich einen Brief (per Einschreiben - Rückschein) zum Vermieter schicke mit einer Frist von 7 Werktage mir den Betrag zu überweisen.

    3. Wenn ich das Geld nicht erhalten sollte, soll ich in den Mieterschutzbund eintreten (sind allerdings 92€ im Jahr...für mich gerade viel Geld) oder Anwalt einschalten(Da frage ich mich auch, ob ich den dann zahlen muss)?


    Über eine Nachricht würde ich mich freuen! Vielen Dank!

    Einmal editiert, zuletzt von Nadja W (25. November 2016 um 23:48)

  • Ich dachte an solch einen Brief:

    Rückzahlung der Kaution in Höhe von 660,00 €


    Sehr geehrter Herr xxxx,

    am 31.05.2016 endete mein Mietverhältnis. Am 09.02.2015 überwies ich Ihnen einen Kautionsbetrag in der Höhe von 660,00€ auf Ihre angegebener Bankverbindung.
    Laut dem am 21.01.2015 geschlossenen Mietvertrag habe ich den Anspruch auf meine Kaution mit anfallenden Zinsen spätestens nach sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses zu erhalten.

    Aufgrund dessen bitte ich Sie den genannten Gesamtbetrag sowie die anfallenden Zinsen bis spätestens zum 30.11.2016 auf folgendes Konto zu überweisen:

    Nadja W
    Sparkasse
    IBAN
    BIC

    Mit freundlichen Grüßen

    Anlagen
    - Kopie der 4. Seite des Mietvertrags

  • Hallo,

    klingt doch ganz gut. Würde ich per Einwurfeinschreiben so abschicken.

    Der Vermieter kann allerdings einen Teil der Kaution als Sicherheit für eine evtl. Betriebskostennachzahlung zurückhalten. 2 monatsabschläge der Nebenkosten sind i.a. angemessen. D.h. den Großteil der Kaution müsstest du kriegen.

    Gruß
    H H

  • Zitat


    2. Ich bin am überlegen, ob ich einen Brief (per Einschreiben - Rückschein) zum Vermieter schicke mit einer Frist von 7 Werktage mir den Betrag zu überweisen.

    Bitte per Einwurfeinschreiben. Das, so oft gepriesene, ES+Rückschein hat so eine Tücken. Die Annahmen kann verweigert werden oder das ES wird nicht von der Post abgeholt. Dann geht es nach 7 Tagen "return to sender".

    Zitat

    3. Wenn ich das Geld nicht erhalten sollte, soll ich in den Mieterschutzbund eintreten

    Dann kannst Du, online oder beim zuständigen Amtsgericht, einen Mahnbescheid beantragen/erlassen. Kostet nur 32 €.

    Allerdings solltest Du noch ein paar Tage warten. Die "obligatorischen" 6 Monate enden bei Mietvertragsende 31. Mai erst am 30. November.

    Zitat

    Der Vermieter hat zu mir gesagt, dass ich keine Zinsen erhalte, weil ich kein Sparbuch angegeben habe. Soweit ich weiß muss er trotzdem die Zinsen zahlen.

    Ja. Aber was erwartest Du? Bei 660 € wären das, wenn's hoch kommt, etwa 13 Cent pro Jahr.

  • Danke für die Antwort!
    Darf der Vermieter auch einen Teil der Kaution als Sicherheit zurückhalten, wenn im Mietvertrag folgendes geschrieben steht:


    "Der Mieter kennt an, dass er nicht berechtigt ist, fällige Mieten und Betriebskosten mit der Kaution zu verrechnen." ?

  • Danke für die Antwort!
    Darf der Vermieter auch einen Teil der Kaution als Sicherheit zurückhalten, wenn im Mietvertrag folgendes geschrieben steht:


    "Der Mieter kennt an, dass er nicht berechtigt ist, fällige Mieten und Betriebskosten mit der Kaution zu verrechnen." ?

    Ja. Das gilt für das laufende Mietverhältnis.

    Nach Ende des Mietverhältnisses darf der Vermieter
    Forderungen, wie z. B. NK-Nachzahlungen aus noch nicht fälligen Abrechnungen oder Mietrückstände, mit der Kaution verrechnen.

  • Hallo Nadja W,

    ich empfehle Dir, die Fenster zu putzen und Dir dies vom Nachmieter schriftlich betsätigen zu lassen.
    Falls noch eine Betriebskostenabrechnung aussteht, kann der VM noch einen Sicherheitsbetrag (zwei Monatsabschläge) zurückbehalten. Zu verzinsen hat er die Kaution selbstverständlich, hat sie ja auch bar bekommen.

    "Der Vermieter hat zu mir gesagt, dass ich keine Zinsen erhalte, weil ich kein Sparbuch angegeben habe."
    - Das ist dummes Zeugs.
    Du solltest Dich bei der örtlichen Spasskasse nach dem Zinssatz erkundigen.

  • Ist ja richtig. Nur was soll das wegen ein paar Cent?


    Dafür wurden schon Prozesse geführt und die phösen Bösen in den Kerker weggesperrt...:D
    Ähm..., von unserem Stinar haben wir wohl nix mehr gelesen...? *schnief*

  • Da läufst Du sicher mehr Cent von den Schuhen ab als die Zinsen betragen würden.


    Eben... die Internetsuche habe ich wegen Erfolglosigkeit beendet...
    PS: Irgendwo las ich rechts etwas mit 0,01%...

  • hast du hiernach gesucht?


    Hat der Vermieter diese Sicherheitsleistung als Geld erhalten, muss er diese nach Ablauf des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstatten. Da die Mietsicherheit Vermögen des Mieters bleibt, sind auch Erträge, wie zum Beispiel Zinsen, hinzuzurechnen.

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/di…ion_086120.html

    weiterer links hierzu:

    Nach der Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter verpflichtet über die Mietkaution abzurechnen. Er muss den Mieter über die Höhe des Mietkautionsbeitrages informieren und auch entsprechende Zinsen berücksichtigen

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/im…ion_088376.html

  • hab meine frau (seit über 30 jahren bänkerin) gerade nach dem zinsatz gefragt.

    wie bereits von berny erwähnt 0,01 %

    Ups, ich hatte mit 0,20 % gerechnet:o

    Bei 0,01 % wären es satte 6,6 Cent pro Jahr.

  • Ups, ich hatte mit 0,20 % gerechnet:o

    Bei 0,01 % wären es satte 6,6 Cent pro Jahr.

    yo, da muss man etliche Jahre warten, bis man sich die Schuhsole leisten kann.
    wenn man die Kaution beim Vermieter beläßt, wären es in 10 jahren immerhin 66 Cent.

    Ironie aus!

  • yo, da muss man etliche Jahre warten, bis man sich die Schuhsole leisten kann.
    wenn man die Kaution beim Vermieter beläßt, wären es in 10 jahren immerhin 66 Cent.

    Ironie aus!

    Kein Wunder, dass manche Vermieter so reich sind...:)

  • Kein Wunder, dass manche Vermieter so reich sind...:)

    yo, aber nur die Vermieter, welche im Besitz einer Kaution sind.
    die können dann z.B eine beschädigte Arbeitsplatte, eine unbrauchbare Tür, evtl. davon bezahlen.
    was noch dazu kommt, wird sich am 31.01. 2017 heraus stellen.

    bei Rauchmeldern schreibt Berny unverfroren: falsch
    tja, indi bekommt auch diese für 2015 und 2016 nicht bezahlt.
    indi hatte sie zwar auf die miete aufgeschlagen (das hatte berny wohl gemeint), aber nach dem der Mieter zunächst widersprochen und danach gekündigt hat, sind es für indi nur für die Wartung der Rauchmelder 400.- euro weniger.

    es bringt auch nix, daß die Frist Widerspruchs am 31.10 endete, der Brief jedoch am 2.11. im Briefkasten war.

    und jetzt sei weiter "schelmig" mir gegenüber.
    ich trag es mit Fassung.
    das drangsalieren der letzten 22 Monate war erheblich schlimmer.

    ich geb die Hoffnung net auf, daß es auch ordentliche und ehrliche Mieter gibt.

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