Hallo Pampelpeter,
der Vermieter hat das Recht, 11% der Anschaffungs - u. Installationskosten der Rauchmelder auf 12 Monate verteilt auf die Mieter umzulegen. Normal in Form einer Mieterhöhung! Unsrer hats in den Nebenkosten aufgeführt, was mir aber egal ist, aber nicht korrekt. In den Nebenkosten darf er normal nur die Wartungskosten reinschreiben, also z.B Überprüfung durch Firma, wenns denn so sein sollte oder Batterien, wenn er sie kauft.
LG Wuschel