Schönen guten Tag zusammen,
ich habe hier bereits Hilfe vorab von euch erhalten https://forum.mietrecht.de/thread/6227-ku…g-nach-573-bgb/, nun ist die Kündigung tatsächlich eingegangen. Allerdings habe ich das ganz starke Gefühl, dass die Kündigung völlig unwirksam ist. Unsere Vermieterin hat den Fall an ihren Anwalt übergeben und von diesem kam gestern die Kündigung. Hier der Text:
Hiermit kündige ich das Mietverhältnis innerhalb der gesetzlichen Frist, d.h. zum 31.05.2014.
Einer Weiterbenutzung über den 31.05.2014 hinaus wird widersprochen.
Die Kündigung wird begründet mit §573 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Wenn [Vermieter] eine vermietete Wohnung verkauft, wird [Vermieter] selbstverständlich einen immensen wirtschaftlichen Nachteil erleiden. Ein Interessent, der die Wohnung als Geldanlage erwirbt und Sie als Mieter beibehält, ist nicht in Sicht.
Mit freundlichen Grüßen
Mit der hier erhaltenen Hilfe denke ich, dass ich grundsätzlich mit meiner Einschätzung richtig liege, dennoch frage ich lieber noch mal nach, bevor wir irgendwas falsch machen.
Zum einen meint der Anwalt sicherlich den §573 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Ist das schon ein Formfehler?
Weiterhin wird ganz klar geschrieben, dass sie kündigen, weil sich eine vermietete Wohnung schlechter verkauft. Diese Begründung ist doch absolut nicht erlaubt, richtig? (Uns gegenüber sagte sie immer, dass sie das Geld aus dem Verkauf zum Umbau ihres eigenen Hauses benötigen und sie ohne das Geld aus dem Verkauf einen Kredit aufnehmen müssten und somit Zinsen bezahlen müssen - das wäre doch viel eher ein wirtschaftlicher Nachteil? Dann müsste es doch auch so formuliert werden, wenn dies der Grund ist?)
Und abschließend werden wir nicht darauf hingewiesen, dass wir nur innerhalb einer Frist Widerspruch einlegen dürfen. Das heißt doch, dass wir uns theoretisch bis zum 31.05. Zeit damit lassen dürfen?
Wie wäre nun das richtige Vorgehen? Sollen wir direkt an den Anwalt schreiben und Widerspruch gegen die Kündigung einlegen? Oder einfach weiter eine neue Wohnung suchen und wenn wir bis Ende Mai nichts finden, erst dann den Widerspruch einlegen? Sollten wir dies dann selber machen oder uns sicherheitshalber einen eigenen Anwalt nehmen?
Ich danke sehr für eure Unterstützung und Expertise!
Vielen Dank
s.Olli