Defekte Spülmaschine ersetzen ?

  • Hallo,

    ich habe vor 4 Jahren eine Wohnung vermietet, mit dabei eine Küche inklusive einer Spülmaschine.

    Nun ist die Spülmaschine defekt, sie funktioniert zwar noch, am Gehäuse fließt aber ein Kriechstrom (ca. 5 Volt), laut einem Elektriker allerdings nicht gefährlich. Eine Reparatur dürfte sich bei über 20 Jahren nicht lohnen.

    Jetzt möchte die Mieterin eine neue Spülmaschine.

    Ich denke ich bin als Vermieter nicht verpflichtet eine Spülmaschine zur Verfügung zu stellen.
    Sollte der Mieterin die Maschine doch zu gefährlich sein könnte sie ja einfach ausgestreckt und nicht mehr benutzt werden.
    Oder gibt es da so etwas wie ein Gewohnheitsrecht für den Mieter, also weil bisher eine Spülmaschine da war muss auch weiter eine da sein ???

    Im Mietvertrag wird die Spülmaschine nicht erwähnt, es wurde nur wegen der Küche allgemein eine dritte Monatsmiete an Kaution hinterlegt.

    Vielen Dank im Voraus für nützliche Hilfe.

    Einmal editiert, zuletzt von Ninn (9. Dezember 2013 um 14:46)

  • Tja, zwischen denken und der rechtlichen Situation ist häufig ein himmelweiter Unterschied, was dann häufig zu Problemen im Mietverhältnis führt.
    Natürlich bist Du grundsätzlich erstmal nicht verpflichtet, bei der Vermietung in einer mitvermieteten Küche eine Spülmaschine zur Verfügung zu stellen. Da aber bei der Vermietung die Spülmaschine mit dabei war, ist sie somit mitvermietet und Du bist somit zur Instandhaltung / Instandsetzung oder ggf. Ersatz dafür verpflichtet.

  • Zitat

    es wurde nur wegen der Küche allgemein eine dritte Monatsmiete an Kaution hinterlegt.

    Also wurde die Küche mit allem drum und dran mit vermietet.

    Dann sind Sie als Vermieter auch für die Instandhaltung/-setzung bzw. den Ersatz zuständig.

    BGB § 535 Abs. 1

    Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

  • Sehe ich auch so!

    Unter Vorbehalt sehe ich es auch so. Allerdings müsste man mal den Mietvertrag einsehen was zur Küche und womöglich bezüglich der Kaution vereinbart wurde. GGf. wurde die Küche ja auch im Rahmen einer Leihe überlassen.

  • Und ich möchte einen Ferrari! Aber Quatsch beiseite, eine gebrauchte Maschine würde sicherlich auch reichen.


    Lass' uns doch ruhig an Deinen Träumen teilhaben...!
    Vielleicht kann eine Inspektion auf Feuchtigkeit o.ä. den Fehler beheben. Oder eine Erdung des Gehäuses.

  • Der Vermieter sollte sofort die Maschine durch einen autorisierten Kundendienst überprüfen lassen. Ein Elektriker dürfte die nötige Sachkenntnis bei einem sollchen Gerät nicht kompetent sein.
    Erst im Ergebnis dessen ist durch den Vermieter zu entscheiden, ob eine Reparatur oder Neuanschaffung erforderlich ist.

  • Ich würde auch sagen, dass erst eine technische Prüfung durchgeführt werden sollte, denn evtl. kann die Spülmaschine repariert werden. Desweiteren wäre es dringend angesagt, die Ursache des Kriechstroms herauszufinden, denn eine neue Maschine würde das Problem vielleicht gar nicht lösen.

  • Das mit dem Kriechstrom klingt aber in meinen Ohren gar nicht so harmlos, wenn nicht genau geklärt ist, was da los ist, hätte ich die befürchtung, dass deine Mieterin da irgendwann etwas stärkeres abkriegt, und es dann hinterher dir angelastet wird.

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