Beiträge von Ninn

    Hallo,

    ich habe vor 4 Jahren eine Wohnung vermietet, mit dabei eine Küche inklusive einer Spülmaschine.

    Nun ist die Spülmaschine defekt, sie funktioniert zwar noch, am Gehäuse fließt aber ein Kriechstrom (ca. 5 Volt), laut einem Elektriker allerdings nicht gefährlich. Eine Reparatur dürfte sich bei über 20 Jahren nicht lohnen.

    Jetzt möchte die Mieterin eine neue Spülmaschine.

    Ich denke ich bin als Vermieter nicht verpflichtet eine Spülmaschine zur Verfügung zu stellen.
    Sollte der Mieterin die Maschine doch zu gefährlich sein könnte sie ja einfach ausgestreckt und nicht mehr benutzt werden.
    Oder gibt es da so etwas wie ein Gewohnheitsrecht für den Mieter, also weil bisher eine Spülmaschine da war muss auch weiter eine da sein ???

    Im Mietvertrag wird die Spülmaschine nicht erwähnt, es wurde nur wegen der Küche allgemein eine dritte Monatsmiete an Kaution hinterlegt.

    Vielen Dank im Voraus für nützliche Hilfe.

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