Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Mietkaution.
Bisher habe ich jedesmal die Kaution direkt am Tag der Wohnungsübergabe in bar ausgezahlt bekommen.
Vermutlich ist das nicht immer der Fall.
Unsere aktuelle Wohnung haben wir dann voraussichtlich nur kurze 3 Monate bewohnt
und die Nebenkosten im Vorraus bezahlt.
Hat der Vermieter ein Recht dazu die Kaution trotzdem längerfristig einzubehalten?
Mir wäre hier wichtig, dass ich die Rechtslage kenne.
So weiß ich, ob ich hier z.b. ein Datum festlegen könnte, wo ich die Kaution zurückerhalte.
Danke euch!
Echt super, wie schnell hier geholfen wird ![]()
linsey