Beiträge von linsey78

    Hallo!

    Inwiefern ist ein Indexmietvertrag für den Mieter nachteilig?

    Kommt so etwas häufig vor oder ist das eher unüblich.
    Staffelmiete ist mir schon häufiger zu Ohren gekommen.

    Bisher konnte ich recherchieren, dass es dann wohl jährlich zu Erhöhungen kommen kann.
    Wenn man also 500 Euro kalt zahlt. Was wären das denn für Beträge?

    Habe keine Ahnung, daher würde ich gerne mal wissen,
    womit man da zu rechnen hat.

    linsey

    Hallo zusammen,

    ich beschäftige mich aktuell etwas mit dem Thema Mietverträge und würde mich freuen,
    wenn ihr mir hier etwas mit eurem Wissen/ Erfahrungen helft.

    Was würde z.B. im Falle, dass ein Mieter einen Vertrag abgeschlossen hat und dann
    aus privaten oder beruflichen Gründen, den Vertrag nicht antreten kann oder will, passieren...

    Beispiel:

    Mieter XY unterschreibt einen Mietvertrag mit Einzugsdatum in weniger als 3 Monaten.

    -> wenn aus oben genannten Gründen nun der Mieter nicht einziehen kann, hat er nur noch die Möglichkeit, dass er den Vertag so kündigt, dass er ca. 1 Monat in der Wohnung bleiben würde.
    Das wollen dann vermutlich nur wenige Vermieter, weil das ein großer Aufwand ist.
    Was passiert, wenn der Vermieter aufgrund der kurzen verbleibenden Mietdauer gar nicht mehr will,
    dass der Mieter einzieht - aber für 1 Monat ein Mietvertrag besteht?

    Der Vermieter kann ja nur die Miete/Kaution verlangen, wenn er den Mieter einziehen lässt.
    Davon würde ich mal ausgehen :cool:.


    Ist ein Mieter zu Strafzahlungen / Aufwandsentschädigungszahlungen an den Vermieter verpflichtet, wenn er kurzfristig aus einer Wohnung wieder auszieht bzw. erst gar nicht in die Wohnung einzieht?
    Habe hier im Forum einen Thread gesehen, wo jemand so etwas geschrieben hatte.

    Soweit mir bekannt ist, kann man eine Wohnung auch vor Einzug unter einer Frist von 3 Monaten kündigen.
    Was müsste im Vertrag stehen, damit man erst ab Einzug kündigen darf?

    Bin gespannt auf eure Antworten.
    Ist ein recht komplexes thema.

    LG
    linsey

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur Mietkaution.

    Bisher habe ich jedesmal die Kaution direkt am Tag der Wohnungsübergabe in bar ausgezahlt bekommen.
    Vermutlich ist das nicht immer der Fall.

    Unsere aktuelle Wohnung haben wir dann voraussichtlich nur kurze 3 Monate bewohnt
    und die Nebenkosten im Vorraus bezahlt.

    Hat der Vermieter ein Recht dazu die Kaution trotzdem längerfristig einzubehalten?

    Mir wäre hier wichtig, dass ich die Rechtslage kenne.
    So weiß ich, ob ich hier z.b. ein Datum festlegen könnte, wo ich die Kaution zurückerhalte.

    Danke euch!

    Echt super, wie schnell hier geholfen wird :)

    linsey

    Hallo liebe Mitglieder,

    ich bin neu hier und freue mich über eure Hilfe.
    Toll, dass es ein solches Forum gibt.

    Bei unserer aktuellen Wohnung wurden wir leider von Vermieter hinsichtlich einiger Tatsachen belogen.
    Ich vermute mal, dass man hier nichts machen kann?
    Darf der Vermieter die Unwahrheit sagen?

    Die Wohnung haben wir nun fristgerecht gekündigt und sind auf der Suche nach
    einer neuen Wohnung.

    Der Vermieter selbst will natürlich schnellstmöglichst einen Anschlussmieter haben,
    sodass er keine Mietausfälle hat.
    Sind wir rechtlich verpflichtet den Vermieter in die Wohnung zu lassen,
    um potentiellen Nachmietern die Wohnung zu zeigen?

    Kann man eigentlich rechtlich früher aus dem Vertrag, wenn man einen Nachmieter stellt oder
    liegt das in der Entscheidung des Vermieters.

    Danke euch.
    Linsey

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