Hallo zusammen,
ich beschäftige mich aktuell etwas mit dem Thema Mietverträge und würde mich freuen,
wenn ihr mir hier etwas mit eurem Wissen/ Erfahrungen helft.
Was würde z.B. im Falle, dass ein Mieter einen Vertrag abgeschlossen hat und dann
aus privaten oder beruflichen Gründen, den Vertrag nicht antreten kann oder will, passieren...
Beispiel:
Mieter XY unterschreibt einen Mietvertrag mit Einzugsdatum in weniger als 3 Monaten.
-> wenn aus oben genannten Gründen nun der Mieter nicht einziehen kann, hat er nur noch die Möglichkeit, dass er den Vertag so kündigt, dass er ca. 1 Monat in der Wohnung bleiben würde.
Das wollen dann vermutlich nur wenige Vermieter, weil das ein großer Aufwand ist.
Was passiert, wenn der Vermieter aufgrund der kurzen verbleibenden Mietdauer gar nicht mehr will,
dass der Mieter einzieht - aber für 1 Monat ein Mietvertrag besteht?
Der Vermieter kann ja nur die Miete/Kaution verlangen, wenn er den Mieter einziehen lässt.
Davon würde ich mal ausgehen
.
Ist ein Mieter zu Strafzahlungen / Aufwandsentschädigungszahlungen an den Vermieter verpflichtet, wenn er kurzfristig aus einer Wohnung wieder auszieht bzw. erst gar nicht in die Wohnung einzieht?
Habe hier im Forum einen Thread gesehen, wo jemand so etwas geschrieben hatte.
Soweit mir bekannt ist, kann man eine Wohnung auch vor Einzug unter einer Frist von 3 Monaten kündigen.
Was müsste im Vertrag stehen, damit man erst ab Einzug kündigen darf?
Bin gespannt auf eure Antworten.
Ist ein recht komplexes thema.
LG
linsey