Kündigung wegen Eigenbedarf, Räumungsklage droht

  • Hallo,

    Ich bin Mama von 2 Kindern und erhalte Arbeitslosengeld 2. Mein Verlobter ist erst seit kurzem zu uns gezogen und macht gerade hier einen Deutsch-Integrationskurs, damit ich ihn hier melden kann und er arbeiten kann. Ich habe seit April letzten Jahres Probleme mit meiner Vermieterin, die mich hier raushaben will ohne Grund bis dato. Ich habe auch schon meinen Anwalt eingeschaltet letztes Jahr und wir konnten einer Kündigung immer widersprechen.
    Nun habe ich aber im Juli eine Kündigung wegen Eigenbedarfs zum 31.10.2013 erhalten vom Anwalt meiner VErmieterin und versäumt, rechtzeitig Widerspruch einzulegen. Jetzt habe ich wieder einen Brief von diesem Anwalt erhalten, dass ich bis morgen (13.09.13) bescheid geben soll, ob ich zum 31.10.13 ausziehen werde oder nicht, damit er Räumungsklage erheben kann. Ich suche seit über einem Jahr nach Wohnungen und mir wird immer abgesagt, zu 80% weil ich Arge 2 bekomme und 20% weil wir zu 4 sind. Kann meine Vermieterin mich wirklich so rausschmeissen? Ich muss dazu sagen, dass ich einen unbefristeten Mietvertrag habe und es nie zu Schwierigkeiten kam, bis sie damit angefangen hat. das Mietverhältnis hat am 01.07.2011 begonnen.
    Was kann mir passieren? und wie muss ich nun reagieren? Was soll ich ihrem Anwalt schreiben und wie soll ich vorgehen?
    Ich bekomme keinen Beratungshilfeschein mehr vom amtsgericht und habe kein geld jedes mal 150 euro meinem anwalt zu zahlen. HILFFEEEE bitte!!

  • das problem ist ja, dass ich keinen beratungshilfeschein mehrbekomme, da ich schon 5 bekommen habe und der anwalt aber noch einen will oder 150 euro, die ich einfach nicht habe.

  • .

    ... Ich muss dazu sagen, dass ich einen unbefristeten Mietvertrag habe und es nie zu Schwierigkeiten kam, bis sie damit angefangen hat. ...

    Dass es nie Schwierigkeiten gab, halte ich aufgrund der Sachlage für unwahrscheinlich.

    Wie ist denn der Eigenbedarf begründet?

  • Sie hat mich letztes Jahr gekündigt, weil sie der meinung war, ich hätte zu viele besucher, dann wollte sie verkaufen, dann wollte sie es wegen eigenbedarf, dann wieder verkaufen und jetzt kündigt sie mir wegen eigenbedarf, da ihre gesundheit gefährdet ist und sie in dieser wohnung leben will. gesundheit gefährdet heisst , sie hat diabetes, und wohnt im ersten stock in ihrer jetzigen wohnung, und will in ihre wohnung jetzt rein, die im 3. stock ist ohne aufzug und noch mal eine wendeltreppe drin ist hier. naja, wie auch immer, ich will nur wissen, wie ich vorgehen soll, und was mir bevor steht.

  • ja ich wurde auf die frist hingewiesen, aber zwischenzeitlich habe ich meine tochter bekommen und hatte einige wichtige probleme zu lösen, finanziell und persönliche, und habe deswegen versäumt widerspruch einzulegen. :(

  • In der Kündigung vom Anwalt steht: Ich kündige hiermit namens und kraft der mir erteilten Vollmacht das zwischen Ihnen und Frau ... gemäß Mietvertrag vom 28.06.11 geschlossene Mietverhältnis ordentlich zum 31.10.13. Ich spreche daher die Kündigung des Mietvertrages aus auf den 31.10.2013. Als Kündigungsgrund mache ich Eigenbedarf meiner Mandantin geltend. Der Eigenbedarf resultiert daraus, dass meine Mandantin krank ist und nach Kündigung ihres Mietverhältnisses gezwungen ist, das in Ihrem Eigentum stehende Mietobjekt nunmehr selbst zu nutzen.

    SO, ABBBEEEER, ich weiss dass sie mit ihrem lebensgefährten zusammen wohnt und keinen Mietvertrag mit diesem hat und auch nicht ausziehen muss. und ich weiss es von der tochter ihres lebensgefährten!!

  • Hallo Souseh,

    nachfolgend meine Meinung, KEINE(!) Beratung, da das den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe vorbehalten ist:

    "Sie hat mich letztes Jahr gekündigt, weil sie der meinung war, ich hätte zu viele besucher,
    - dann wollte sie verkaufen,
    - dann wollte sie es wegen eigenbedarf,
    - dann wieder verkaufen
    - und jetzt kündigt sie mir wegen eigenbedarf, da ihre gesundheit gefährdet ist und sie in dieser wohnung leben will."
    ------ Bei dieser Herumhampelei ist m.E. deutlich zu erkennen, dass ihr Vorhaben willkürlich ist und jeder rechtlichen Grundlage entbehrt. Ich würde o.a. Punkte mal in einer Liste tabellarisch mit Daten aufführen.

    "gesundheit gefährdet heisst , sie hat diabetes, und wohnt im ersten stock in ihrer jetzigen wohnung, und will in ihre wohnung jetzt rein, die im 3. stock ist ohne aufzug und noch mal eine wendeltreppe drin ist hier."
    - Da würde ich die Vorlage eines ärztlichen Attestes, worin die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt sind, verlangen.

    "Ich kündige hiermit namens und kraft der mir erteilten Vollmacht das zwischen Ihnen und Frau ... gemäß Mietvertrag vom 28.06.11 geschlossene Mietverhältnis ordentlich zum 31.10.13. Ich spreche daher die Kündigung des Mietvertrages aus auf den 31.10.2013. Als Kündigungsgrund mache ich Eigenbedarf meiner Mandantin geltend. Der Eigenbedarf resultiert daraus, dass meine Mandantin krank ist und nach Kündigung ihres Mietverhältnisses gezwungen ist, das in Ihrem Eigentum stehende Mietobjekt nunmehr selbst zu nutzen."
    - Da würde ich die Vorlage eines ärztlichen Attestes, worin die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt sind, verlangen. Ausserdem Nennung der gesetzliche Rechtsgrundlage verlangen. Ausserdem würde ich bestreiten, dass sich das Mietobjekt in meinem Eigentum befindet. (Über den Unterschied zw. Eigentum und Besitz muss ich einen RA nicht aufklären ;) .)
    Das Argument "dass meine Mandantin krank ist und nach Kündigung ihres Mietverhältnisses gezwungen ist, das Mietobjekt nunmehr selbst zu nutzen" erscheint mir wenig stichhaltig und dürfte einer rechtlichen Überprüfung wohl kaum standhalten.
    Beendigung der Mietzeit - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Berlin - Verbraucherrecht und Verbraucherschutz Fünft- und viert-letzte Absätze.
    K
    Ich würde auf die Forderung einer definitiven Räumungs-Zu- oder Absage nicht eingehen, da sie m.E. nur dazu dient, im Falle einer Absage bereits jetzt schon eine Räumungsklage anzustrengen zwecks Zeitgewinn. Der Kdg. würde ich widersprechen mit den in den Links zur Auswahl stehenden Argumenten.
    Fach-Anwaltliche Hilfe würde ich spätestens dann empfehlen, wenn mir eine Klageschrift vom Gericht zugestellt würde.

  • Auch von mir gibt es keine Rechtsberatung sondern nur meine Meinung.

    Formal ist an der Eigenbedarfskündigung nichts zu bemängeln. Da die Widerspruchsfrist fruchtlos verstrichen ist, ist davon auszugehen, dass die VM eine Räumungklage anstreben wird. Sollte die VM während dieses Verfahrens den Nachweis erbringen können, dass Ihr eigenes Mietverhältnis gekündigt wurde, so dürfe die Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung vom Gericht bejaht werden.

    In einem solchen Fall haben Sie mit einem Räumungstitel und nicht unerheblichen Kosten zu rechnen.
    GGf. könnten Sie sich vielleicht noch auf einen Räumungsvergleich einigen.
    Für ein solches Verfahren benötigen Sie zwar nicht zwingen einen Anwalt - ratsam wäre es aber allemal.

    Ich würde Ihnen dringend raten Ihre Energie in die Suche einer anderen Wohnung zu investieren.


    Die von Berny gemachten Vorschläge was Sie schreiben/anfordern sollten, können Sie natürlich umsetzten - es wird Ihnen aber nicht helfen. Ich persönlich würde jetzt nichts schreiben um eine vorzeitige Räumungsklage zu verhindern.

  • Die von Berny gemachten Vorschläge was Sie schreiben/anfordern sollten, können Sie ...


    Der äussert hier nur seine Meinung, was er tun würde, nix (verbotene Rechts-)beratung...:o

  • Der äussert hier nur seine Meinung, was er tun würde, nix (verbotene Rechts-)beratung...:o

    Selbstverständlich, so war es gemeint...und gilt auch für mich:)

  • Hallo zusammen,

    auch ich gebe keinen fachlichen Rat, aber mir fällt doch noch etwas auf. Du schreibst, die Vermieterin will jetzt aus ihrer Wohnung im 1. Stock ausziehen und in deine Wohnung ziehen, die im 3. Stock liegt und ein Aufzug ist im Haus nicht vorhanden. Sie begründet diesen Umzugswillen damit, dass sie an Diabetes erkrankt sei.

    Mir fällt nun auf, dass diese "kränkliche" Dame in ein höheres Stockwerk ziehen will und es ist kein Fahrstuhl vorhanden. Wie will sie das bitteschön mit ihrer Erkrankung begründen? Klingt für mich eher nach einer vorgeschobenen Eigenbedarfskündigung. Und diese wäre dann nicht wirksam. Zudem ist es so, dass man dich mit den 3 Kindern nicht einfach so auf die Straße setzen kann. Da du ein geringes Einkommen hast und zudem Kinder an Bord sind, könnte bei dir evtl auch ein Härtefall geltend gemacht werden.

    Hast du dich schon einmal bei einem lokalen Mieterhilfe-Verein schlau gemacht? Die können dir auch weiterhelfen.

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