Hallo,
nehmen wir an, ein Vermieter kündigt dem Mieter Anfang Oktober wegen angeblichen Eigenbedarf. Er möchte ein Studium beginnen zum Wintersemester, obwohl er schon zwei Studiums hinter sich hat mit Doktortitel in einem Studium UND er tritt gleichzeitig angeblich eine neue Stelle an. Fünf Monate nach Aussprechen der Kündigung zieht er plötzlich weg, 450 km entfernt von der Wohnung, für die angeblich Eigenbedarf bestand. Er macht gegen den armen Mieter eine Räumungsklage. Der Mieter zieht aus, nun stehen aber die Kosten der Räumungsklage im Raum.
Frage a) Ist mit dem Wegzug die Eigenbedarfskündigung widerlegt, denn für ein Studium braucht man doch wohl länger als fünf Monate?
Frage b) Und wie ist es mit der neuen Stelle? Kann ein Vermieter einfach einen x-beliebigen Job in einer Stadt annehmen, in der der Mieter wohnt, behaupten, er braucht die Wohnung wegen Eigenbedarf und dann wegziehen und den Job kündigen, sobald der Mieter vergrault ist? War das dann echter Eigenbedarf?
Grüße, Macansongo