Auch wenn der Beitrag schon etwas her ist: Am naheliegendsten ist tatsächlich, dass sich über die Zeit etwas gelockert hat (falsche Verklotzung mit den PVC-Teilen?) und irgendwann tat der Wind wohl sein übriges... Aber warum wundert es hier keinen, dass die Vermieterin behauptet, es wäre dir schonmal mit einer Tür deiner Wohnung passiert. Hier liegt doch auf der Hand, dass sie euch mit einem anderen Mieter verwechselt, was wiederum bedeutet, dass es einem Nachbarn auch schon passiert ist (Stichwort Serienfehler!) und sie euch mit der Verwechslung in eure Karten spielt. Also bei den Nachbarn umhören und schon habt ihr einen recht handfesten Beweis für eure Unschuld in der Hand! ![]()
Beiträge von skroete
-
-
Es kommt auch darauf an, was Du konkret erlaubt hast. Wenn Du denen beispielsweise nicht erlaubt hast, ohne Dein Beisein Deine Wohnung zu betreten, dann ...
Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass das vorher noch mal besprochen wird bzw. weist in dem Post von Aleksa nichts darauf hin dass sie diesbezüglich etwas unterschrieben hat.
Wurde in dem Gespräch vor Einzug erwähnt, dass die Fenster ausbaut werden bzw. dass die Wohnung betreten werden muss? Wenn nicht, musstest du auch nicht davon ausgehen. Wenn doch, wäre eine Rücksprache vor der Auslandsreise sinnvoll gewesen, da du ja mitbekommen hast, dass die Arbeiten losgehen. Trotzdem durfte die Wohnung nicht einfach so beteten werden.
Verschaff dir einen genauen Überblick über die eventuellen entstandenen Schäden bzw. Einschränkungen. Da der Vermieter anscheinend "weitgehend unschuldig" ist, würde ich versuchen es im Guten über eine großzügige Mietminderung für Februar zu regeln, sofern die Unannehmlichkeiten nur "dreckig, kalt und laut" sind und nicht irgendetwas beschädigt oder entwendet wurde. Schau vielleicht ob er in einem Telefonat von sich etwas in der Richtung anbietet, da ihm die Sache (hoffentlich) auch unangenehm ist. Nur wenn er unangenehm oder knausrig reagiert würde ich mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch drohen.
-
Dann lass es gut sein bis dahin, denn schon vor eurem Einzug war dort ein Gastronomiebetrieb und da kann man sich nicht darauf verlassen, dass die Räume nicht wieder vermietet werden.
Dem stimme ich zu. Zumal das Haus unter Denkmalschutz steht und sich nur deutlich schwieriger und kostspieliger (wenn überhaupt) Dämmungsmaßnahmen durchführen lassen.
-
Diese Verfahrensweise ist durchaus üblich. Der Vermieter vermietet die Wohnung ohne Küche, aber du hast die Küche dem Vormieter abgekauft. Der Vermieter hat damit nichts zu tun und kann verlangen, dass die Küche abgebaut und der Zustand wieder hergestellt wird, wie er vor dem Einbau der Küche war. Hier hilft aber oft ein freundliches Gespräch mit dem Vermieter. Er wird sicherlich einsehen, dass es unsinnig ist dort zu renovieren, wo der Nachmieter sowieso wieder Schränke hinstellen wird. Falls er damit nicht einverstanden ist, könntest du anbieten ihm die Küche zu schenken. Falls es noch keinen Nachmieter geben sollte, könnte das für den Vermieter durchaus interessant sein, sofern die Küche noch in einem guten Zustand ist, da viele Mieter gern eine Wohnung mit Küche mieten möchten.
-
Gut möglich, dass du tatsächlich auf dem Schaden sitzen bleibst. Spätestens als die erste Ankündigung kam, hättest du hellhörig werden müssen, weil plötzlich alle Gegensprechanlagen im Haus nicht mehr richtig funktionieren, nachdem dein Vater deine falsch wieder angeschlossen hatte. Hättest du dem VM gleich gesagt, dass du möglicherweise der Verursacher bist, wäre das Ganze deutlich preiswerter ausgegangen, denn dann hätten sich die bestellten Elektriker auf deine Gegensprechanlage konzentriert. Es spielt keine Rolle dass "ja nur zwei Dräte ausgetauscht werden mussten", denn das teuerste ist nun mal die Arbeitszeit (umfangreiche Fehlersuche). Selbst wenn eine Versicherung vorliegen sollte, die den Schaden potentiell abdecken könnte, wird dein Verhalten (das Nicht-Reagieren) möglicherweise als grob fahrlässig gewertet und der Schaden wahrscheinlich nicht reguliert.
Natürlich kann man es auf ein Gerichtsurteil ankommen lassen, wenn man das mit seinem Gewissen vereinbaren kann.
Mein Tipp: Versicherung checken (deine und die deines Vaters). Wenn keine Versicherung zahlt Ratenzahlung mit VM vereinbaren.
-
Sei doch mal etwas diplomatischer, oder besser: Lass' Deine Partnerin mal im Negligée an die Tür...
[/QUOTE]
Keine schlechte Idee
Wenn das nichts hilft, einfach dienstags Oropax benutzen. -
Sie haben die Wohnung (vermutlich) allein gemietet und müssen daher keinen Mitbewohner in Ihre Wohnung zur Mitbenutzung von Küche oder Bad lassen. Sie können ganz entspannt sein, denn einen Abstellraum ohne Bad und Küche wird der VM wohl kaum vermieten können.
-
Solche Matten zum draufstellen dämmen eigentlich ganz gut, seltsam dass das nicht hilft. Mit den Nachbarn reden, wie hier jemand vorgeschlagen hat, halte ich nicht für zielführend. Was genau soll da beredet werden? Wann soll man sonst die Wäsche waschen außer abends nach der Arbeit? Schnuff hat ja nicht geschrieben dass die Nachtruhe gestört ist. Wenn die WM dort schon bei deinem Einzug standen, kannst du mietrechtlich auch nichts machen. Natürlich kannst du den VM bitten die Wand zu dämmen, aber ob das im Endeffekt was bringt ist fraglich, da sich Vibrationen auch über den Boden und andere Wände übertragen. Deshalb ist es tatsächlich möglich dass du deine eigene WM mehr hörst als die anderen im Nachbarraum.
-
...
...Außerdem meine ich doch dass ich als Mieter die Betretung der Handwerker auf meinen Balkon nur dulden muss, wenn dies für deren Arbeiten zwingend erforderlich ist oder?...
Prinzipiell ist es ja erst einmal gut und sinnvoll die Dachrinnen einmal jährlich zu reinigen. Hätten Sie beispielsweise einen Wasserschaden, der durch eine verstopfte Dachrinne verursacht wurde, würden Sie sich vermutlich auch beim VM beschweren.
...
...Und ich denke nicht dass es in meinem Fall wirklich unbedingt "zwingend" erforderlich ist meinen Balkon als Aufstiegshilfe zu nutzen. Für solche Höhen gibt es doch auch dementsprechende Leitern.
Und ich meine auch dass doch eine Reinigungsfirma selbst schauen muss dass sie die nötige Ausstattung parat hat für solche Höhen oder nicht?
Es kann doch nicht sein dass Handwerker grundsätzlich einfach überall an allen Häusern auf die Balköne klettern nur weil sie keinen Kran oder dementsprechend lange Leitern besitzen?!...So was lässt sich als Laie leicht sagen. Eine kürzere Leiter kann ungefährlicher für die Arbeiter sein. Da die durch die Reinigung verursachten Kosten sicherlich anteilig in Ihrer NK-Abrechnung auftauchen, können Sie froh sein, dass kein Kran bestellt wird oder ein Gerüst aufgestellt wird.
...
So, und nun habe ich dementsprechend Sorge dass so etwas wieder passiert.
Ich kann nicht jedesmal daheim sein wenn die Handwerker wieder hochklettern.
Ich habe angst um meine Tiere (ja, das meine ich ernst) immerhin sind es fremde Menschen die ich nicht kenne und die alles mögliche anstellen können wenn ich nicht da bin...Das nächste Mal vielleicht die Tiere in einen Käfig /großen Karton in die Wohnung holen. Für den einen Tag sollte das mal gehen.
-
- Mit Mieterin reden hat nichts gebracht.
Habt ihr doch gar nicht, ihr habt nur mit der Mutter gesprochen. Sprecht noch mal in einem ruhigen, sachlichen Ton mit der Nachbarin. Ansonsten kann ich zwar verstehen, dass man sich darüber ärgern kann, aber es ist doch nun wirklich kein schwerwiegendes Problem. Das mit der Waschmaschine im Fahrradraum schon eher. Redet lieber primär darüber mit dem Vermieter, dass sie die Waschmaschine offenbar trotz Abmahnung noch nicht entfernt hat. Er muss sich darum kümmern.
-
...Da es sich um eine reine Wohnungskatze handelt, spielt es keine Rolle ob es im Haus 4 einen Allergiker gibt oder nicht, da die Katze die Wohnung niemals verlassen würde und es somit auch zu keiner Beeinträchtigung für unsere Nachbarn kommt. ...
Wieder mal ein Tier, das nicht aus "Tierliebe" sondern aus egoistischen Gründen angeschafft werden soll. Eine artgerechte Haltung ist in der Wohnung keinesfalls möglich. Nicht nur deshalb, sondern auch für den Werterhalt der Wohnung, ist es aus VM-Sicht völlig verständlich, dass keine Haustiere gewünscht sind. Hoffentlich sieht es das Gericht auch so, viel Spaß beim Klagen!
-
Verkauf des Hauses/der Wohnung berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung. Sonderkündigung ist was anderes.
Also bleibt nur die ordentliche Kündigung.
Allerdings könnte der Eigentümer erfreut sein die Hütte mieterfrei verkaufen zu können und darum evtl. einer vorzeitigen Entlassung aus dem Vertrag zustimmen.
Dazu muß man ihn aber fragen.
Es sei denn, die Wohnung wird als Geldanlage gekauft.
-
Der VM MUSS die Schwester nicht als Nachmieterin akzeptieren und er kann auch auf eine ordnungsgemäße Wohnungsübergabe bestehen (d.h. ausgeräumt und evtl. renoviert etc.). Für alles andere bedarf es den guten Willen des VM. Bereitet am besten eine Zusatzvereinbarung vor. Es genügt nicht, dass nur die Übernahme der Möbel darin enthalten sind, sondern auch dass die Schwester für eventuelle Schäden an der Mietsache, die sie übernimmt, haftet. Nicht desto trotz wird für diese Konstellation ein persönliches Gespräch unumgänglich sein. Wenn das Callcenter nicht weiterhelfen kann, den Vorschlag schriftlich dem VM mitteilen (aber möglich nicht so kompliziert formulieren wie hier und auf das Wichtigste reduzieren).
-
1/3 der Kosten überweisen und gut ist.
-
Letztendlich ist es doch ziemlich egal, ob ihr die entsprechenden Wartungen direkt bezahlt oder diese später über NK/Betriebskosten-Abrechnung abgerechnet werden.
-
Neuerdings können Sie keine Mietminderung bei Modernisierungsarbeiten geltend machen. Dumm gelaufen.
Zu 1. Jahrhunderte lang gab es nur kalten Bumsklo. Offensichtlich haben das Ihre Großeltern auch überlebt.
Ganz so einfach ist es nicht. Dem Beitrag entnehme ich, dass sich das Ersatzbad in einem anderen Haus befindet. Wie weit ist das denn von der Wohnung entfernt? Wenn ich mir vorstelle, man muss nachts mal schnell raus und muss sich dann erst vollständig anziehen und irgendwo hin laufen oder fahren, dann kann ich den Unmut nachvollziehen, auch wenn es natürlich toll ist ein neues Bad zu bekommen. Vermutlich ist aber alles halb so schlimm, denn die 4-6 Wochen werden sich wohl auf alle Arbeiten beziehen. Die Toilette fehlt bestimmt nur einen Tag oder wenige Tage, sodass das eigene Bad teilweise die meiste Zeit sicherlich genutzt werden kann.
Schränke ausräumen müsst ihr selbstverständlich selbst. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man es ersthaft in Betracht ziehen kann, seine persönlichen Sachen von jemand Fremden Aus- und wieder Einräumen zu lassen.
-
Zur Sicherheit empfehle ich, mal selbst auszumessen, bevor man sich beim VM beschwert. Ist theoretisch ja auch möglich, dass die qm bisher immer zu niedrig angegeben waren und der VM den Fehler erst jetzt bemerkt hat.
-
Hallo Winetown,
hast Du mal den VM nach seinen Beweggründen gefragt?
Kannst Du den diesbzgl. MV-Text mal hier einstellen?Die Beweggründe könnte ich sogar verstehen: Neben der Heizungsanlage Wäsche zu trocknen ist nicht besonders schlau (Stichwort Korrosion).
Gab es vorher einen anderen Trockenraum? Wenn ja, steht er euch durch die Formulierung im MV auch zur Nutzung zu.
-
Gegen unschön hilft Farbe, Folie oder Ähnliches.
Aber vorher abklären, was beim Auszug mit der "verschönerten" Tür zu tun ist und das schriftlich geben lassen.
-
Problem 1: Gespräch mit Vermieter suchen und nach Wartungsintervallen fragen, evtl. kennt er das Problem gar nicht. Wenn das nicht hilft kann man sich überlegen ob man kündigt und eine neue Wohnung sucht oder viel Geld für ein Gutachten ausgibt das evtl. Gesundheitsgefahr durch Keime besteht. Selbst mit Gutachten könnte ein langer Kampf bevorstehen. Mietminderung wird schwierig, da die Situation bei Wohnungsbesichtigung ja schon da war.
Problem 2: Hat nichts mit Mietrecht zu tun. In Deutschland ist der Konsum nicht strafbar, aber der Besitz! Abhängig vom Bundesland gibt es aber teilweise "Toleranzgrenzen", die erlaubt sind was den Besitz angeht. Trotzdem kann man eine Anzeige machen und hoffen, dass der liebe Nachbar gerade einen Wochenvorrat zu hause hat wenn die Polizei einen Besuch abstattet.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!