Beiträge von Frau Cali

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und hoffe, dass ich mit meinem Anliegen hier ein wenig weiterkommen kann.

    Die Situation ist die folgende:

    Ich wohne mit einer anderen Frau in einer WG zusammen. Wir beide haben jeweils unbefristete Einzelmietverträge (also jede für ihr Zimmer und die gemeinsam genutzten Wohnräume).

    Nun will der jetzige Eigentümer der Wohnung (unser Vermieter) seine Wohnung verkaufen und hat diese Angelegenheit bereits einem Makler übertragen, der gestern unsere Wohnung besichtigt hat. Beunruhigend fanden wir den Umstand, dass der Makler sehr freimütig herausposaunt hatte, dass es im Prinzip gar kein Problem sei, dass wir die Wohnung räumen müssten, wenn ein Neukäufer selbst in die Wohnung einziehen will und dass dieser einen Eigenbedarf ganz leicht anmelden könne, wenn er mit seiner Familie hier einzuziehen gedenkt.

    Nun habe ich mal irgendwo gelesen, dass das so einfach nicht gehen kann. Denn, wenn einem potentiellen Käufer vor Abschluss des Kaufes schon klar ist, dass er a) in die Wohnung einziehen möchte und b) ihm auch klar ist, dass hier bereits Leute wohnen, dann läge in diesem Fall eben kein Eigenbedarf vor.

    Als Weiteres ist es vllt wichtig zu wissen, dass wir in einer Großstadt in NRW leben, in der es sehr schwer ist, überhaupt Wohnraum zu finden und dass ich nächstes Jahr im Frühjahr mein Studium abschließen werde.
    So wie es aussieht, wird der Makler die Wohnung auch so auf seiner Homepage präsentieren, als wäre diese Wohnung nicht bewohnt. Das heißt, er setzt vergleichbare Fotos unserer Wohnräume auf seine Seite, auf denen alles leer und renoviert ist. Obwohl er auch nachweislich (wir standen dabei) Fotos von unseren bewohnten und möblierten Räumen gemacht hat. Ist das rechtens? Darf er eine Wohnung als leer präsentieren, wenn sie eigentlich bewohnt ist?

    Wer kann mir hierzu etwas sagen? Auch wenn eine Kündigung noch nicht ausgesprochen ist und noch kein neuer Käufer gefunden wurde, möchten meine Mitbewohnerin und ich uns hier im Vorfeld bereits so viele Infos wie möglich heransuchen um in Erfahrung zu bringen, was wir hier für Möglichkeiten haben.

    Besten Dank,

    Cali

    Hallo zusammen,

    auch ich gebe keinen fachlichen Rat, aber mir fällt doch noch etwas auf. Du schreibst, die Vermieterin will jetzt aus ihrer Wohnung im 1. Stock ausziehen und in deine Wohnung ziehen, die im 3. Stock liegt und ein Aufzug ist im Haus nicht vorhanden. Sie begründet diesen Umzugswillen damit, dass sie an Diabetes erkrankt sei.

    Mir fällt nun auf, dass diese "kränkliche" Dame in ein höheres Stockwerk ziehen will und es ist kein Fahrstuhl vorhanden. Wie will sie das bitteschön mit ihrer Erkrankung begründen? Klingt für mich eher nach einer vorgeschobenen Eigenbedarfskündigung. Und diese wäre dann nicht wirksam. Zudem ist es so, dass man dich mit den 3 Kindern nicht einfach so auf die Straße setzen kann. Da du ein geringes Einkommen hast und zudem Kinder an Bord sind, könnte bei dir evtl auch ein Härtefall geltend gemacht werden.

    Hast du dich schon einmal bei einem lokalen Mieterhilfe-Verein schlau gemacht? Die können dir auch weiterhelfen.

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