Probleme bei Kündigung (ohne Mietvertrag)

  • Hallo zusammen.

    Danke erstmal dass es überhaupt dieses Forum gibt bzw die Möglichkeit sich an "euch" zu wenden.
    Sind nämlich gerade etwas am verzweifeln ;)

    Folgendes Problem:

    Ich bin zu meiner Freundin (jetzt Frau) aufs Land gezogen. Als sie damals hier eingezogen ist wurde alles ohne Mietvertrag geregelt. Abrechnungen gibt es auch nicht wirklich. Zahlen Pauschal 75 €pP.

    Jetzt haben wir eine neue Wohnung gesucht und gefunden. Haben die Kündigung am 02. September abgegeben. sodass wir nur noch September, Oktober und November drin bleiben müssen.

    Jetzt wirds tricky. Wir hatten das Gepräch im Kuhstall geführt. Wo sich der Bauer (Vermieter) zwar geärgert hat, aber damit einverstanden war. Jetzt aben wir den Fehler gemacht und eine Kündigung in sein Haus gelegt wo drin steht dass wir zum 01. Dezember kündigen wollen. Unser Fehler.

    Jetzt bin ich gerade von der Arbeit gekommen wo meine Frau auf einmal heulend vor mir steht und mir sagt dass der Vermieter ausgerastet wäre. Nach dem Motto die Kündigung wäre so ungültig (wegen 01. Dezember) und jetzt würde alles nur noch über den Anwalt geregelt. Und dass wir halt erst zum 1. Januar jetzt raus dürften.
    Was auch schon recht unglücklich ist da wir am 05. September den Mietvertrag für unsere neue Wohnung unterschrieben haben zum 01. Dezember.

    Meine Frage an Euh bzw Sie,

    was könnte man uns in dieser Situation raten ?
    Ich meine das schlimmste was uns passieren kann ist, dass wir halt einen Monat die Doppelbelastung haben was zwar mehr als ärgerlich ist, aber die Situation, tut mir leid wenn ich das so formuliere, stinkt mir einfach.
    Auch die Tatsache dass er meiner Frau heute vormittag gesagt hat, dass heute um 17Uhr Leute vorbeikommen die sich die Wohnung angucken wollen und wir dann da zu haben sein. Ich lass das jetzt heute durchgehen weil icj das nicht noch weiter aufbauschen will. Aber auch hier ein kleiner rechtlicher Tipp wäre super zwecks nachfolgender Terminvereinbarung. Alles wollen wir uns dann doch nicht gefallen lassen :)

    Ich weiß das klingt alles nicht gerade "zeitgemäß", aber es ist wirklich so.

    Würden uns sehr über Hilfe bzw Tipps freuen.
    Vielen Dank
    (Entschuldigung Zwecks Grammatik und Rechtschreibung ;))

  • als ersters Mal eine neue/korrekte schriftl. Kündigung abgeben, nicht dass der Monat verstreicht und der Anwalt auf einmal bemängelt, dass es überhaupt keine rechtsgültige Kündigung gibt

  • als ersters Mal eine neue/korrekte schriftl. Kündigung abgeben, nicht dass der Monat verstreicht und der Anwalt auf einmal bemängelt, dass es überhaupt keine rechtsgültige Kündigung gibt

    Wenn Fragesteller jetzt eine neue Kündigung abgibt ist der Vermieter erst recht im Recht.

  • Das ist natürlich sehr dumm gelaufen. Denn man kann nur zum Monatsende kündigen. Wäre in Eurem Fall zum 30. November.

    Eine neue Kündigung, wie geraten, solltet Ihr auf keinen Fall abgeben. Denn dann wäre der Vermieter erst recht im Recht.

    Habt Ihr in der Kündigung nur explizit den 1. Dezember als Kündigungstermin genannt oder noch dazu geschrieben "oder zum nächstmöglichen Termin"?

    Besichtigung Mietinteressenten, das ist klar, müßt Ihr zulassen. Aber nicht wann und so oft der Vermieter das will und schon gar nicht von jetzt auf gleich.

    Nach meiner Erfahrung hat es sich bewährt das Mieter dem Vermieter 1 - 2 Termine pro Woche a ca. 1 Stunde anbieten.

  • ist er bei Einschalten eines Anwalts was die Kündigung betrifft sowieso

    Warum soll Fragesteller dann eine neue Kündigung abgeben? Wegen dem Irrtum beim Kündigungsdatum ist die Kündigung nicht unwirksam.

  • Hallo Gepetto,
    Unwichtichtiges lasse ich mal weg:

    "...wurde alles ohne Mietvertrag geregelt."
    - Ihr habt also einen mündlichen MV.

    "Haben die Kündigung am 02. September abgegeben."
    -Sicherlich mit Zeugen und schlüssigem Text und beiden Unterschriften?

    "sodass wir nur noch September, Oktober und November drin bleiben müssen."
    - Nöö, müsst Ihr nicht, lediglich die Miete und Betriebskosten bis MV-Ende zahlen.

    " Jetzt aben wir den Fehler gemacht und eine Kündigung in sein Haus gelegt wo drin steht dass wir zum 01. Dezember kündigen wollen. Unser Fehler."
    - Niemand wird daran gehindert, für das Wohlergehen von Rechtsanwalten, Gutachtern, Gerichtskassen zu sorgen.

    "Jetzt bin ich gerade von der Arbeit gekommen wo meine Frau auf einmal heulend vor mir steht und mir sagt dass der Vermieter ausgerastet wäre. Nach dem Motto die Kündigung wäre so ungültig (wegen 01. Dezember) und jetzt würde alles nur noch über den Anwalt geregelt. Und dass wir halt erst zum 1. Januar jetzt raus dürften."
    - Wie ich schon sagte... gemeint ist natürlich der 31.12.2013. Ob das jedoch einer rechtlichen Überprüfung standhält, weiss ich nicht.

    "Was auch schon recht unglücklich ist da wir am 05. September den Mietvertrag für unsere neue Wohnung unterschrieben haben zum 01. Dezember."
    - Dann hättet Ihr ja, falls der 31.12. Bestand hat, einen Monat Zeit für den Umzug, wie praktisch...

  • Die Gesetzesgrundlage wurde schon genannt.

    Ich schließe mich Rudolpho an:
    Diese Kündigung ist allein schon formell ungültig. Der Rechtssicherheit halber solltet ihr eine neue Kündigung schreiben mit Termin zum 31.12.2013.

    Das Ihr für den Monat Dezember noch Kosten zu tragen habt, ist aber nun mal so und Sie werden das auch überleben.
    Manchmal muß es auch etwas weh tun.

  • Wegen dem Irrtum beim Kündigungsdatum ist die Kündigung nicht unwirksam.

    Das sieht der BGH genauso. Die Kdg. ist dann zum nächst möglichen Termin wirksam.

  • Verhaltet euch möglichst kooperativ wenn die potentiellen Nachmieter zum Besichtigungstermin kommen und erwähnt auf jeden Fall, dass ihr Ende November auszieht. Vielleicht habt ihr ja Glück und sie würden auch gern schon Anfang Dezember einziehen und dann hat sich das Problem ja von selbst geklärt. Der VM wird dann schon auch mitspielen, da er auf neue Mieter ja angewiesen ist und diese nicht gleich vergraulen will.

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