Einiges an Fragen zum Mietvertrag

  • Guten Abend!
    Mein Freund besitzt ein Mehrfamilienhaus, indem ich seit 3 Monaten in einer 94 qm Wohnung bewohne. Bislang hatte ich keinen Mietvertrag und habe auch noch keine Miete zahlen müssen.
    Letzte Woche hat er sich von mir getrennt und mir einen Mietvertrag gegeben, dort steht, dass die Mietzeit mit meinem Tode endet. Dahinter jedoch der Satz: "Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt." Aus welchen Gründen könnte er mir gegebenenfalls kündigen?
    Der reguläre Mietzins wäre 550 Euro Kaltmiete, ich zahle jedoch laut Vertrag nur 200 Euro. Hier wieder der Zusatz von ihm: "Daneben sind Mietzinserhöhungen möglich, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mieterin gegenüber denen zur Zeit des Vertragsschlusses dermaßen ändern, dass eine Anpassung billig wäre." Würde das bedeuten, dass ich immer wieder mal meine finanzielle Lage ihm gegenüber offenbaren muss?
    Den von uns beiden unterschriebenen Originalvertrag hat er behalten, ich bin im Besitz der Kopie, er weigert sich jedoch, die Kopie nochmal zu unterschreiben, ist ein Mietvertrag mit kopierter Unterschrift des Vermieters rechtsgültig?
    Nach seinem Tode wird das Haus in den Besitz einer Stiftung übergehen, müßte ich dann bei so geringem Mietzins mit einer Erhöhung rechnen oder einer eventuellen Kündigung?
    Über Antworten würde ich mich freuen, da ich auch gerne in dieser Wohnung bleiben möchte, sie mir aber für 550 Euro nicht leisten könnte. LG Mumpi

  • Nein, das ist kein Witz, wir haben uns nicht im Streit getrennt. Ich habe etliches an Renovierungskosten in die Wohnung gesteckt und er weiß, dass mir sehr viel daran liegt, hier wohnen bleiben zu dürfen. Ich bin mir eben nur nicht im Klaren darüber, ob der Vertrag tatsächlich sowas wie ein kleiner Lottogewinn ist und all die Klauseln hieb- und stichfest, darum frage ich ja hier. Mumpi

  • Hieb- und stichfest sind die Klauseln nicht, aber damit hätte sich höchstens dein Ex ein Eigentor geschossen, denn bei Unklarheiten entscheiden Gerichte fast immer zugunsten von Mietern.
    Von daher ist das schon kein kleiner Lottogewinn mehr, sondern ein mittlerer.

  • Von daher ist das schon kein kleiner Lottogewinn mehr, sondern ein mittlerer.


    ,,, den ich vorsichtshalber von einem Fachanwalt überprüfen lassen würde.
    Dass der VM kein Original herausrückt, gibt mir zu denken. Spätestens bei der nächsten Liebschaft wird er seine Meinung wohl ändern...

  • Das ist dann wirklich sein Problem, aber kann ich allen Ernstes mit diesem Vertrag bis an mein Lebensende dort wohnen? Wirklich glauben kann ich das nicht.

  • Zitat

    Dahinter jedoch der Satz: "Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt." Aus welchen Gründen könnte er mir gegebenenfalls kündigen?


    Siehe hier:
    http://www.mietrecht-einfach.de/bgb-mietrecht-…igem-grund.html

    Zitat

    Würde das bedeuten, dass ich immer wieder mal meine finanzielle Lage ihm gegenüber offenbaren muss?


    Das ist einer der Punkte, die ich für kritisch halte, da hierzu nichts konkret vereinbart wurde.

    Zitat

    Den von uns beiden unterschriebenen Originalvertrag hat er behalten, ich bin im Besitz der Kopie, er weigert sich jedoch, die Kopie nochmal zu unterschreiben, ist ein Mietvertrag mit kopierter Unterschrift des Vermieters rechtsgültig?


    Ein Original existiert ja und wenn du die Miete zahlst, dann hast du auf jeden Fall einen gültigen Mietvertrag. Da müsste schon jemand auf die Idee kommen und behaupten und beweisen, dass die Kopie eine Fälschung ist.

    Zitat

    Nach seinem Tode wird das Haus in den Besitz einer Stiftung übergehen, müßte ich dann bei so geringem Mietzins mit einer Erhöhung rechnen oder einer eventuellen Kündigung?


    Nein, der Erbe ist an den Vertrag gebunden.

  • Von meiner Seite wird es sicher keine Vorkommnisse geben, die eine Kündigung rechtfertigen würden, dazu bin ich viel zu sehr daran interessiert, hier wohnen bleiben zu können. Und auf irgendwelche Rechtstreitereien habe ich auch keine Lust. Auf der einen Seite freue ich mich über diese Großzügikeit, aber ich kann es im Augenblick einfach nicht glauben und suche vielleicht nach irgendwelchen Haken, die das Ganze ungültig machen und ich hätte mich dann zu früh gefreut.

  • was mir so spontan einfällt, was passieren könnte: Er hat eine neue liebschaft, die bei ihm einzieht.......spätere Trennung, könnte er dann wg. Eigenbedarf kündigen?

  • Genau das sind eben alles Fragen über Fragen, die ich zu diesem erstmal großzügig anmutenden Mietvertrag habe, ich möchte mich nicht hier in Sicherheit wiegen und plötzlich tritt der nicht bedachte Fall ein und ich muss raus aus der Wohnung.

  • Wegen Eigenbedarf kann der Vermieter fast immer kündigen und das kann einem bei fast jedem Mietverhältnis passieren. Bis dahin würde ich den Mietzins € 2,13 genießen und gut ist. Selbst wenn man in regelmäßigen Abständen Mieterhöhungen durchsetzt sind es erstmal nur € knapp € 0,50. Wie bereits erwähnt wurde entscheiden die Gerichte im Zweifel eher für den Mieter. Selbst wenn es eine Klausel gibt, die nicht in Ordnung ist, wäre sie im Zweifel nichtig, weil meistens eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam ist.

    Seien Sie dankbar und weniger misstrauisch, das würde ich raten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!