[Mietvertragskündigung] Eigenbedarfskündung

  • Hallo zusammen,

    ich habe heute von meiner Vermieterin eine Mündliche Eigenbedarfskündigung erhalten.
    Ich und meine Freundin sind extrem Schockiert.

    Wir sind erst seit dem 01.07.2016 in die Wohnung eingezogen, bezahlen anständig unsere Miete und
    haben einen unbefristeten Mietvertrag. Nach gerade einmal 4 Monaten heißt es nun das wir wieder
    ausziehen sollen, wegen eigenbedarf. Hier soll wohl die Tochter mit Ihrer Tochter herziehen.

    Gibt es für uns irgendwelche Rechtlichen Chancen?

    Ich selbst vermute auch das es sich ggf. um eine Täuschung handelt, da ich ein ausgibiges Gespräch
    mit der Vermieterin hatte.

    Dort hat sie uns auch nochmal klar gemacht das sie es nicht will das wir in der Wohnung rauchen,
    hier ist aber nichts im Mietvertrag verfasst worden und auch sonst vor einzug nichts erwähnt wurden.
    Ich schätze das ein paar kleinigkeiten wie das rauchen und einmal eine 4 Tage hängende Wäsche
    sie dazu bringt uns kündigen zu wollen.

    Was wäre jetzt hier das beste für uns? Die Wohnung war sehr günstig und in dem Budget nun wieder
    eine in unserer Mietlage zu finden ist gar unmöglich.

    Nun, wir haben unser ganzes Geld in die Wohnung gesteckt und für die 4 Monate ein absolutes
    Minusgeschäft für uns, da wir auch noch einiges renoviert haben.

    Wie ist das mit einer Kündigungsfrist, beträgt diese immer 3 Monate nach einer "Schriftlichen" Kündigung?
    Denn die habe ich noch nicht erhalten und denke auch nicht das ich die erhalten werde. Denn
    die Vermieter sind da ziemlich altmodisch und gutgläubisch, das wir einfach eine neue Wohnung finden
    und uns dann vom Acker machen.

    Muss der Vermieter mir nicht eine Eigenbedarfskündigung zukommen lassen, inkl. einer Eigenbedarfserklärung
    wo verfasst ist wie die Tochter heißt und das sie die nachmieterin wird.

    In meinen Augen wäre es für uns am besten sich eine neue Wohnung zu suchen, die Auszugszeit dabei
    aber lange hinauszuzögern, da wir lange Zeit in Anspruch nehmen müssen bis wir eine neue Wohnung
    finden können. Anschließend nach Auszug weiter beobachten und sollte doch ein normaler Mieter in die
    Wohnung kommen und nicht die Tochter, dann eine Schadensersatzklage einreichen?

    Ich hoffe mir kann einer ein paar Fragen beantworten, wir sind echt am Boden zerstört und meine
    Rechtschutz habe ich nicht für das Mietrecht abgeschlossen.

    Vielen Dank!

  • Eine mündliche Eigenbedarfskündigung gibt es nicht. Sind das 2 Wohnungen in einem Haus, in dem der Vermeiter mit wohnt? Hört sich fast so an. Wenn ja, könnte hier eine erleichterte Kündigung möglich sein.

  • Hallo vielen dank für die Antwort!

    Ja es sind 3 Wohnung, in der einen sind wir (1OG) in der andren die Vermieter (EG) und andere Mieter gibt es auch noch (UG).
    Wissen sie wie lang die Kündigungsfrist ist, sobald man eine schriftliche Kündigung erhalten hat?

  • Hallo vielen dank für die Antwort!

    Ja es sind 3 Wohnung, in der einen sind wir (1OG) in der andren die Vermieter (EG) und andere Mieter gibt es auch noch (UG).
    Wissen sie wie lang die Kündigungsfrist ist, sobald man eine schriftliche Kündigung erhalten hat?


    Dann fällt eine erleichterte Kündigung schon mal flach. Ansonsten sollte die regluläre Kündigungsfrist von 3 Monaten greifen, meine ich.
    Natürlich nur wenn der Eigenbedarf gerechtfertigt ist und formal richtig zugestellt und begründet wurde.

  • Wissen sie wie lang die Kündigungsfrist ist, sobald man eine schriftliche Kündigung erhalten hat?

    Bei Wohndauer unter 5 Jahre 3 Monate.

    Sobald die Kündigung in Schriftform vorliegt solltet Ihr sie fachanwaltlich prüfen lassen.

    Möglich das der Eigenbedarf schon bei Vertragabeschluß bekannt war. Dann wäre die Kündigung u. U. unwirksam.

  • In meinen Augen wäre es für uns am besten sich eine neue Wohnung zu suchen, die Auszugszeit dabei
    aber lange hinauszuzögern, da wir lange Zeit in Anspruch nehmen müssen bis wir eine neue Wohnung
    finden können. Anschließend nach Auszug weiter beobachten und sollte doch ein normaler Mieter in die
    Wohnung kommen und nicht die Tochter, dann eine Schadensersatzklage einreichen?

    Kann man machen, aber das ist wieder so ein Ding für sich. Sicher ziemlich aufwendig und zeitraubend und eine sichere Sache ist so etwas normalerweise auch nicht gerade. Dafür werdet ihr mindestens eine halbwegs clevern Anwalt brauchen und ob sich das dann unterm Strich bezahlt macht, steht wohl in den Sternen.

  • Okay, also haben wir im Prinzip nur die Chance einzugreifen insofern die Kündigung schriftlich erfolgt ist?
    Zu hoffen das wir die Eigenbedarf gesetzlich abstreiten können?

    Wie sieht es mit einer Eigenbedarfskündigung aus, wie müsste diese Verfasst sein, wird darin auch der Eigenbedarf erklärt?

  • Okay, also haben wir im Prinzip nur die Chance einzugreifen insofern die Kündigung schriftlich erfolgt ist?
    Zu hoffen das wir die Eigenbedarf gesetzlich abstreiten können?

    Wie sieht es mit einer Eigenbedarfskündigung aus, wie müsste diese Verfasst sein, wird darin auch der Eigenbedarf erklärt?


    Ja klar, was willst du eingreifen, wenn du noch gar nicht förmlich gekündigt wurdest? Eine Kündigung auf Zuruf besagt gar nichts.
    Einen begründeten Eigenbedarf abzuwehren, dafür bedarf es schon trifftiger Gründe. "Wir wollen nicht umziehen " ist keiner.
    Da müsste schon eine Härtefallklausel greifen. Z.Bsp. bei Suizidgefahr schwerer Krankheit oder ähnliches.
    Und am Ende ist das natürlich auch immer eine Einzelfallentscheidung.

    2 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (7. November 2016 um 16:12)

  • Ja es sind 3 Wohnung, in der einen sind wir (1OG) in der andren die Vermieter (EG) und andere Mieter gibt es auch noch (UG).


    Nicht ja, sondern nein.
    Bei zwei Wohnungen im Haus würde u.U. eine erleichterte Kündigungdfrist anwendbar sein. Mein Tipp: Nicht reagieren und abwarten, ob und wie es weiter geht. Und hier gelegentlich berichten.

  • Hallo,

    ein herzliches Danke nochmal an alle für eure Tipps und antworten.
    Heute morgen kam meine Vermieterin zu mir und und hat mir geschildert das die Wohnung doch zu klein sei für
    Ihre Tochter, denn die wiederum hat zwei Kinder, hier ist eine zwei Zimmerwohnung defenetiv zu klein!

    Wir können also in der Wohnung bleiben, sie hat das ganze zurückgezogen.

    So ein aufwand und Schreck für nichts, sehr ärgerlich, aber zum glück gut ausgegangen.

  • Hallo,

    ein herzliches Danke nochmal an alle für eure Tipps und antworten.
    Heute morgen kam meine Vermieterin zu mir und und hat mir geschildert das die Wohnung doch zu klein sei für
    Ihre Tochter, denn die wiederum hat zwei Kinder, hier ist eine zwei Zimmerwohnung defenetiv zu klein!

    Wir können also in der Wohnung bleiben, sie hat das ganze zurückgezogen.

    So ein aufwand und Schreck für nichts, sehr ärgerlich, aber zum glück gut ausgegangen.


    Gern geschehen;). Du musst sie aber nicht über ihre Fehler aufklären...:rolleyes:


  • Wie ist das mit einer Kündigungsfrist, beträgt diese immer 3 Monate nach einer "Schriftlichen" Kündigung?
    Denn die habe ich noch nicht erhalten und denke auch nicht das ich die erhalten werde. Denn
    die Vermieter sind da ziemlich altmodisch und gutgläubisch, das wir einfach eine neue Wohnung finden
    und uns dann vom Acker machen.
    Vielen Dank!

    Wie ich sehe hat sich ihr Mietproblem wohl erledigt. Dennoch eine Frage. Würde es Sie in ihrer persönlichen Freiheit enorm einschränken der Bitte der Vermieterin - welche Ihnen ja günstig eine gute Wohnung überlässt - nachzukommen und in der Wohnung nicht zu rauchen?

    Mit der Gesinnung die Sie hier an den Tag legen, sollten sie sich umgehend eine Rechtschutzversicherung für Mietrecht zulegen, die kriegen sie für 16,99 € im Monat. Gutes Benehmen und angemessenes Sozialverhalten kann man nicht kaufen. Nur weil die Frau alt zu seien scheint kann man sie trotzdem respektieren, ebenso Ihre Anliegen.

    Einmal editiert, zuletzt von Coriolanos (29. November 2016 um 14:38)

  • Zitat

    Gutes Benehmen und angemessenes Sozialverhalten kann man nicht kaufen.

    Verstehe ich das richtig, dass Du das Rauchen in der Wohnung als schlechtes Benehmen und unangemessenes Sozialverhalten bezeichnest?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wie ich sehe hat sich ihr Mietproblem wohl erledigt. Dennoch eine Frage. Würde es Sie in ihrer persönlichen Freiheit enorm einschränken der Bitte der Vermieterin - welche Ihnen ja günstig eine gute Wohnung überlässt - nachzukommen und in der Wohnung nicht zu rauchen?

    Mit der Gesinnung die Sie hier an den Tag legen, sollten sie sich umgehend eine Rechtschutzversicherung für Mietrecht zulegen, die kriegen sie für 16,99 € im Monat. Gutes Benehmen und angemessenes Sozialverhalten kann man nicht kaufen. Nur weil die Frau alt zu seien scheint kann man sie trotzdem respektieren, ebenso Ihre Anliegen.

    Hallo,

    na ja als Unwissender sollte man sich doch einmal informieren was genau zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehört, Rauchen jedenfalls gehört dazu!

    Gruß
    BHShuber

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