Hallo zusammen,
in wenigen Wochen ziehen wir, bedingt durch Familienzuwachs, in eine neue Wohnung.
Die late Wohnung wurde fristgerecht gekündigt. Eine Bestätigung ging uns vor wenigen Tagen zu.
Nun zum eigentlichen Problem:
In die noch aktuelle Wohnung sind wir vor über 9 Jahren eingezogen. Alles ging damals recht schnell bzw. musste zügig gehen, so dass wir uns dazu bereit erklärten vom Vormieter z.B. Tapeten, eine Trennwand sowie Jalousien zu übernehmen. Hierbei übernahmen wir auch (nicht bewusst), dass alle Türen von einer Fachfirma beschichtet wurden.
In dem uns vorliegenden Protokoll wurden diese Dinge nicht aufgeführt. Wie sich jetzt herausstellte, gibt es noch ein handschriftliches, von uns unterschriebenes Protokoll, auf dem sinngemäß steht, dass wir diese Dinge vom Vormieter übernehmen. Es steht nicht darin, dass diese Dinge vor Auszug ggf. zu entfernen sind.
Im Mietvertrag selbst ist hierzu ebenfalls nichts festgehalten. Speziell die Türen werden nicht in ihrer Eigenschaft (beschichtet oder weiß gestrichen) erwähnt.
In der Kündigungsbestätigung erhielten wir nun eine allgemeine Auflistung aller Dinge die vor Auszug zu entfernen/ erledigen sind. Und hierbei traf uns fast der Schlag. Gemäß dieser Auflistung sollen alle Türbeschichtungen (Holzoptik) entfernt werden, da im Falle einer Modernisierung die Türen sonst nicht gekürzt werden könnten (wg. neuem Bodenbelag).
Allerdings war uns dies seinerzeit nicht bewusst und auch im Mietvertrag stand wie gesagt nicht, dass diese Beschichtungen im Falle eines Auszuges durch uns entfernt werden müssten.
Hinzu kommt, dass diese Beschichtungen (nach unsereren Recherschen) sogar vom Vor-Vormieter stammen und somit über 15-20 Jahre alt sind.
Eine Enfernung kann nach eingehender Prüfung ebenfalls nur durch eine Fachfirma erfolgen und wird bei 2.000,- bis 3.000,-€ liegen.
Frage:
Sind wir tatsächlich verpflichtet unter diesen Gegebenheiten eine Entfernung auf unsere Kosten vorzunehmen. Insbesondere auf Grund des Alters der Beschichtungen und der Tatsache, dass eine ggf. erforderliche Entfernung in den seinerzeitigen Protokollen und Verträgen nicht explizit erwähnt wird?
Danke im Voraus für die Hilfe.
Mhm, ist gar nicht so einfach finde ich. Ich bin auch der Meinung, dass da schon was dran ist, dass Sie diese Beschichtungen mit übernommen haben. Da es darum geht, etwas zu übernehmen von jemand anderem (also etwas "nicht zur eigentlichen dazu Wohnung gehörigem") würde auch ich dazu tendieren, dass es Ihre Sache ist.
Als Beispiel: Ein Mieter baut sich einen Einbauschrank zusammen und verkauft ihn nach Auszug an den Nachmieter. Der Nachmieter zieht aus und der nächste Mieter findet den auch toll und übernimmt ihn auch. Dann will dieser neue Mieter ausziehen und der Vermieter denkt sich, er will die Wohnung renovieren und der Einbauschrank- Stil von vor 15 Jahren passt nicht mehr recht. Warum sollte der Vermieter nicht vom Mieter verlangen können, diesen wieder raus zu bauen, weil der Mieter ihn übernommen hat. Ich denke das geht.
Allerdings könnte man auch argumentieren, dass die Beschichtung der Türen damals im Zuge einer Instandhaltungsmaßnahme mieterseits durchgeführt wurde, weil die Türen fertig waren. Dann wären sie Bestandteil der Mietwohnung und ein Ergebnis der regelmäßigen Instandhaltungsmaßnahmen, weil Türen ja grundsätzlich zu einer Wohnung/ einem Raum gehören (eben anders als ein Einbauschrank). Allerdings stört mich die Übernahme durch Sie dabei!
Ich würde mich rechtlich beraten lassen und hoffen, dass Sie einen guten Anwalt finden, der sich auskennt. Ggf. ist vielleicht der Kauf neuer Türen günstiger, als die alten wieder aufbereiten zu lassen.
Und vielleicht sagt ein Schreiner, dass die Kürzung der Türen auch mit dieser Beschichtung möglich ist, um das Argument des Vermieters auszuräumen.