ok das habe ich mir fasst gedacht, also müsste man vielleicht untereinander ein Schreiben aufsetzen notfalls das es in Raten an mich zurück geht oder notfalls einen Anwalt einschalten wenn man keine Lösung untereinander findet? Will ja kein Stress mit den Vermietern nur das sie sich aus ihrer Verantwortung zieht (immerhin wollte sie ja die trennung), geht natürlich so auch nicht.
Beiträge von daniel84
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Also ich habe folgendes Problem:
Ich habe bis Anfang des Monats mit meiner Freundin zusammen gewohnt und die Miete wurde anteilweisse vom Jobcenter übernommen (bekamen Aufstockend ALG2)Da meine Expartnerin nun ausgezogen ist und ich leider zudem noch meine Arbeit verloren habe (und nun erstmal ALG1) beantrage), mussten wir beide mit Rücksprachenahme der Vermieter die Wohnung zusammen kündigen.
Die Frist läuft nun bis zum 31.03.1015 und solange sind wir beide ja noch zuständig dafür die Mietkosten zu tragen.
Sie wohnt mittlerweile aber wieder zuhause (In Münster), und ich noch weiterhin in der Wohnung in Essen.
Dadurch das das Jobcenter nun die Miete nichtmehr bezahlt, und sie zurzeit garnichts an Einkommen hat, kann bzw will sie sich nicht an der Miete beteiligen.
Da ich aber nicht einseh, ihren teil der Miete mitzuzahlen wollte ich mal fragen was man da nun machen kann, bzw was mir passieren kann wenn ich jetzt erstmal nur die Hälfte der Miete (also meinen Teil) überweise?
Können die Vermieter dann zb trotzdem von mir noch den anderen teil verlangen weil meine Expartnerin nicht in der Lage ist zu zahlen, oder werden eventuell ihr einfach die Forderungen in Rechnung gestellt?
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Aber der Vermieter vielleicht?
Zum Beispiel:
Schadenersatz wegen Mängel, rückständige Miete, evtl. Nachzahlungen aus noch zu erstellenden NK-Abrechnungen und Schadenersatz wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen, falls Du dazu verpflichtet warst.
Um all das zu prüfen hat der Vermieter bis 6 Monate Zeit. Wäre ab Ende Februar gerechnet bis Ende August.
Das mit der Nebenkostenabrechnung war noch einer seiner Gründe, alles andere trifft nicht zu und die Wohnung ist ja wieder bewohnt und was ich machen sollte vom Vermieter aus habe ich gemacht.
Die Nebenkostenabrechnung vom letzten Jahr habe ich nun aber auch, und kriege sogar etwas erstattet, somit sind alle Ansprüche seinerseits erledigt.
Ich hoffe das das Jobcenter ja auf deren Fax reagiert (wo ich manchmal dran zweifel), weil wenn nicht steh ich doof da, und kann sich lange hinziehen bis da was passiert.
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Hallo ich habe folgendes Problem. Ich bin in Februar diesen Jahres umgezogen. Da ich aufstockend ALG2 bekomme hat natürlich das Jobcenter die damalige Kaution übernommen und hat sie natürlich wie es üblich ist nach Auszug vom Vermieter zurück gefordert.
Da ich aber letztes Jahr innerhalb des Hauses umgezogen bin (und das Jobcenter angeblich nichts davon wusste), kam das Jobcenter auf mich zu und forderte die Kaution von mir zurück (wegen vorzeitigen Auszug damals). Ich habe die Kaution dann von meinen ersparten erstattet und möchte natürlich nun von meinen ehemaligen Vermieter die Kaution ausgezahlt kriegen, da das Jobcenter ja keine Forderungen mehr hat.
Als ich ihm das schilderte und auch das Jobcenterschreiben im März & April zeigte + Überweisung (Kontoauszug) meinerseits ans Jobcenter, wollte er eine bestätigung vom Jobcenter haben das ich das Geld überwiesen habe (obwohl ich ihm das bereits mit meinen Kontoauszug nachweisen konnte.
Tja wie man das Jobcenter kennt habe ich das da geschildert und musste ein schreiben aufsetzen was zur Leistungsabteilung ging. nach 1Monat Wartezeit habe ich immernoch kein schreiben bekommen, und nochmals beim Jobcenter nachgefragt. Diese schilderten mir das sie soetwas nicht machen, sie haben die zahlung gekriegt den rest muss ich mit den Vermieter klären.
Dort war ich heute dann auch ihm nochmals das Jobcenter schreiben gezeigt plus meinen Kontoauszug wo man die Überweisung sieht, und das ich nun doch gerne solangsam mal das Geld haben möchte. Er weigert sich aber trotzdem (obwohl die Zahlfrist bei ihm auch schon seit ende April abgelaufen ist und sie nichtsmehr hören vom Jobcenter).
Er hat dann heute ein fax zum Jobcenter geschickt und ich solle nochmal in 2Wochen nachfragen ob das Jobcenter nun geantwortet hat, und wenn nicht dann müsste man es nochmal probieren.
Auf gut Deutsch er will die Kaution behalten wenn er vom Jobcenter kein bescheid kriegt (obwohl ja seine Fristen abgelaufen sind)
Falls sich seitens des Jobcenters nichts tut was kann man dann machen? Ich sehe ja nun nicht ein mein Vermieter die Kaution zu schenken
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Hallo ich habe folgende Frage und auch Problem.
Ich habe am 3.12.2013 meine Wohnung schriftlich zum 1.3.2014 gekündigt. Mein damaliger vermieter hat diese Kündigung auch angenommen und das Mietverhältnis ist natürlich nun seit 7Tagen beendet.
Die Kaution wurde damals vom Jobcenter auf Dahrlehen genemight und diese forderten die Kaution bei meinen Vermieter schriftlich zurück.
Nun bekam ich vor kurzen ein Schreiben vom Jobcenter, dass ich nun die Kaution bis Mitte April zurückzahlen soll.
Nach einen Gespräch mit einen der Sekretärinnen meines Vermieters, habe ich erfahren das diese die Kaution zwar zurückzahlen wollen, aber da noch nicht die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2013 erstellt wurde noch warten wollen um notfalls gegenzurechnen.
Nun ist meine Frage (da seit mitte Februar auch schon der Nachmieter drin wohnt), in wieweit mein Vermieter das recht hat meine Kaution einzubehalten???
Ich kenne das halt nur das sobald eigentlich das Mietverhältnis offiziell beendet ist man die Kaution ausgezahlt kriegt.
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Hallo ich habe folgendes Problem. Bei uns im Haus ist es so, das wir im Keller nur 1Anschluss für eine Waschmaschiene haben und für einen Trockner (Ein Trockenraum ist nicht vorhanden.)
Bisher stand auch immer eine Waschmaschiene unten und auch ein Trockner (für alle im Haus), diese liefen über so ein Münzeinwurf.
Als ich jetzt gerade in den Keller ging (ich ging meistens zum Waschen zu meinen Vater), stellte ich fest das plötzlich Waschmaschiene und Trockner weg sind! Die Gründe weiss ich bisher nochnicht da ich mein Vermieter heute nicht erreiche.
Sprich ich weiss nicht ob sie vielleicht defekt waren und wir neue kriegen, oder die Leute aus dem Haus wieder die Münzautomaten knacken wollten oder getan haben und er (wie er mal kurz nach dem Einzug ankündigte) die Geräte wenn sowas nochmal passiert abschliesst und es nichts neues gibt, oder sogar (was ich bei diesen alten teilen weniger glaube) sie schlicht geklaut wurden!
Ich hätte in meiner "Küchenecke" zwar einen anschluss für eine Waschmaschiene, allerdings möchte:
A: Der Vermieter nicht das eine in den Wohnungen steht
B: Dafür einfach kein platz ist in der 30qm grossen Wohnung.
C: Kann ich diese selbst wenn ich eine Maschiene in meine Wohnung stelle ja nichtmal irgendwo trocknen, da man das in der Wohnung ja auchnicht soll!Falls sich nun mein Verdacht bestätigt (das die Geräte entfernt wurden weil wieder Leute den Münzkasten aufbrechen wollten) das die Geräte nicht erneuert werden, was kann man dann unternehmen?? Das ist doch dann aufgabe des Vermieters mir einen Anschluss oder wie bisher eine Maschiene zustellen oder nicht??
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Beruf des VM spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass er eine ladungsfähige Adresse hat, vorrangig für den Mieter die im MV angegebene Anschrift des VM.
Jetzt ist es fast zu spät, und ich vermute hier nur "Herumgehampel". Nägel mit Köpfen hätteste früher machen sollen. Tut mir leid.Ich habe lediglich die Anschrift seiner Kanzlei weil sie direkt um die ecke ist! Und wann hätte ich gross eher gehen können? Ich bin morgens auch arbeiten und Dienstag & Mittwoch waren die Handwerker hier (und Dienstag war für mich mehr als überraschend)
Gestern war ein Feiertag und heute war ich da nur er leider nicht weshalb ich Montag wiederkommen soll weil morgen auch keiner da ist!
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daniel84:
"Mit den vermieter selber hab ich nochnicht gesprochen, das wollte ich am montag machen."
- Yoo, prima... Ich würde das (ja auch) erst dann machen, wenn die Arbeiten vollkommen abgeschlossen sind...
"Allerdings meinten die handwerker das sie dem vermieter vorgeschlagen haben alles neu zu fliesen, das wollte er aber nicht weil dafür die versicherung nicht aufkommt und er das dann selber zahlen müsste!"
- Sowas lässt sich mit etwas Geschick und gutem Willen schon fast hinbekommen: Standardrechnung für die Versicherung, Aufpreis für die zusätzlichen Arbeiten zulasten des VM.
PS: Das Bild drei Posts vorher ist für meinen nicht erlesenen Geschmack völlig untragbar. Unterschiedliche Fliesengrössen, keine Fugenübereinstimmungen. Gutachter reiben sich ob der Aussicht auf vierstellige Gagen bereits jetzt die Hände...:)Mein Vermieter ist hauptberuflich Rechtsanwalt und deshalb leider schwer zu erreichen, und in seiner Kanzlei war er heute auch nicht, soll deshalb Montag nochmal rumkommen.
Genau das wollt er ja nicht das die zusätzlichen arbeiten auf seinen lasten geht
Welches Bild meinst du (das was blub heißt?) Hier sei erwähnt die Fotos habe ich zur Verdeutlichung nebeneinander gemacht (es ist eine angrenzende wand wo aber nur noch die alten fliesen drauf sind)
Was trotzdem noch bleibt sind wie du sagtest die unterschiedlichen grössen und trotz allen die nicht übereinstimmenden fugen (Foto 1&2)
Also meinst du das ich da doch irgendwas unternehmen kann?
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Nein eine dritte kommt nicht dazu. Mit den vermieter selber hab ich nochnicht gesprochen, das wollte ich am montag machen. Allerdings meinten die handwerker das sie dem vermieter vorgeschlagen haben alles neu zu fliesen, das wollte er aber nicht weil dafür die versicherung nicht aufkommt und er das dann selber zahlen müsste!
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Hallo Daniel,
leider muss ich Dir sagen, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, identische Fliesen zu nehmen, wenn diese nicht mehr zu kaufen sind. Des Weiteren git für den Vermieter bzw. Mieter, dass eine ähnliche und "neutrale" Fliese zu dulden ist. So bei Dir. Die Fliesen ähneln sich in gewisser Weise und neutral sind sie auch. (Haben keine kräftigen Farben) So ähnlich verhält es sich auch mit der Tapete Raufaser oder leicht strukturierte Tapeten. Die Silikonfugen müsste der Vermieter jedoch noch ziehen lassen, aber meist erst 2-3 Tage nach den durchgeführten Fliesenarbeiten.
Das die Handwerker so lange vor Ort waren sprich allerdings nicht für deren Handwerskünste
LG TinaDu wirst lachen aber die kommen morgen ja nochmal wieder weil ja noch tapeziert werden muss und die Duschkabinentür wieder eingebaut wird^^. Ein bisschen muss ich sie zwar in Schutz nehmen, da sie gleichzeitig bei den Nachbar über mir das Bad auch machen, aber eigentlich ist es schon ein Witz das solang dafür gebraucht wird.
Allerdings find ich es traurig das der Vermieter da soviel Spielraum hat und irgendwie bestimmt so und nicht anders, wenn es dir nicht passt zieh aus (so kommt es mir zumindestens vor)
Nur die Ähnlichkeit der Fliesen suchen ich noch vergebens, das mit den neutral ok aber ich find außer vielleicht das leichte Muster gibt es da nichts was ansatzweiße identisch ist (Hier mal ein Foto beider Fliesen nebeneinander.
Wie sieht das denn mit dieser zusammengeflickten stelle neben der Duschwanne aus, muss ich das so hinnehmen das da irgendwelche alt Restbestände an Fliesen genommen wurden, und weil nichtmehr genug da war einfach ein klumpen Ton oder was auch immer das ist hingeklatscht wird?
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Hallo ich nochmal.
Also die Fliesenarbeiten in der Duschecke sind nun abgeschlossen. Nach Betrachtung hab ich aber gesehen das die Handwerker neben der Dusche (da liegen auch ein paar fliesen) irgendwelche Uraltfliesen hin gebaut haben und das letzte eck einfach mit Spachtelmasse (oder so was ähnliches) ausgefüllt haben weil sie wohl keine der Alten fliesen mehr hatten. (siehe Foto 1 die Fliesen sind total verdreckt und ich frage mich ob ich das so hinnehmen muss)
Dann wird natürlich voraussichtlich nur die beschädigte Ecke neu tapeziert. Nun ist es leider so dass bei den Arbeiten angrenzende Tapeten beschädigt wurden und diese nun zum Teil einfach abgerissen wurden und vermutlich mit irgendeiner beliebigen Tapete beklebt werden. Sprich ich hätte im Badezimmer 2unterschiedliche Tapeten nebeneinander (Siehe Foto 2 & 3). Kann ich dagegen auch nichts sagen oder kann ich zu mindestens da auf eine komplette neu Tapezierung bestehen?
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen das ich da als Mieter, absolut gar keine Chance hab irgendwas zu beanstanden. Ich lebe seit dem 28.2 auf eine Baustelle (anfangs wurde nur oberhalb der Fliesen die Decke und wand eingerissen weil man dachte das reicht so das ich wenigstens noch normal duschen konnte halt nur mit einen riesen loch über meinen Kopf, und seit nun 4Wochen kann ich bei mir nichtmehr richtig duschen, weil ich vorher nur so plastikplanen hatte die leider nicht richtig dicht verklebt waren, und seit Dienstag kann ich garnichtmehr duschen weil obwohl die Flies arbeiten fertig sind, noch nicht alles richtig verfugt wurde und somit Wasser in die Löcher laufen würde (siehe Foto 4 & 5) und eh noch meine Duschtür fehlt.
Ich habe nie ein Wort von Mietkürzung oder sonst was gesagt oder angedeutet, sage nichts dazu das wie gestern zb die Handwerker von 10:30-20:20Uhr hier gearbeitet haben, aber irgendwo sind irgendwann auch mal Grenzen erreicht. Immerhin zahle ich ja Miete und möchte mich in meinen Räumen wohlfühlen, und das tu ich im Badezimmer absolut nichtmehr da es einen nur noch wie ein zusammengewürfelter raum aus 2paar unterschiedlichen Fliesen und 2paar unterschiedlichen Tapeten vorkommt!
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Die neuen Fliesen sind das komplette Gegenteil meiner alten Fliesen -
Kann ich die Miete kürzen: nein.
eine Komplette Neubefliesung verlangen, ja, aber die hast du schon bekommen. Jetzt sind die neuen Fliesen dran.

immerhin will ich ja eigentlich keinen Ärger mit meinen Vermieter
Dein Vermieter hat mit der Sache kaum was zu tun. Das ist oder war Sache der Versicherung des Nachbarn oder des Vermieters. Die Versicherung bezahlt den Schaden. Und ehrlich gesagt, Fliesen sind Fliesen. Du kannst - so kenne ich es - die Farbe der Fliesen bestimmen. Aber doch nur vorher. Jetzt sind die Fliesen dran und drin. Fertig und gelaufen.
Vielleicht warte mal 2 Wochen ab, dann hast du dich daran gewoehnt. Ehrlich gesagt, ich finde die neuen Fliesen toll.
Ich meinte damit eher ob er nicht das ganze Bad einheitlich fliesen muss? Es wird lediglich die Duschecke neu gefliest (deshalb auch das 3Foto mit den Fliesenvergleich), weil der Rest vom Bad so bleibt wie es ist!
Gegen die Fliesen habe ich ja nichts, nur sieht dieser unterschied natürlich gravierend aus, und immer die Duschtür zuhaben damit man es nicht so sieht ist natürlich auch doof.
Fragte halt nach weil man im inet unterschiedliche Antworten findet die von komplett neue befliesung des Bades bis hin zur 5% Kürzung der Miete.
hier mal eine seite wo das mit der Kürzung steht:
Urteil > 6 S 285/90 | Landgericht Kleve | Mietminderung bei verschiedenfarbigen Fliesen im Badezimmer nach Renovierungsarbeiten < kostenlose-urteile.de -
Ich verstehe nicht, dass wegen einer durchfeuchteten Wand gleich Fliesen 'runterfallen oder -kommen sollen.
Blieb die Brausetasse unbeschädigt?Das wurde wohl etwas falsch verstanden, es sind keine Fliesen oder sonstiges abgefallen, sondern das Wasser lief halt zu mir runter und hinter den Rigibswänden war alles nass, weshalb die ganze Duschecke halt eingerissen werden musste!
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ich habe folgendes Problem:
Und zwar der Nachbar über mir hatte letztes Jahr einen Wasserschaden, der leider bei mir in die Duschecke runterging und nun in der Ecke der Duschkabine die ganzen alten Fliesen + Tapete rausgerissen wurde.
heute kam dann endlich die Firma (die sich darum bemühen wollte zu mindestens optisch einigermaßen gleiche Fliesen zu bekommen. Die Arbeiter fingen heute mit allen an und als sie um 18Uhr fertig waren traf mich der schlag. Die neuen Fliesen sind das komplette Gegenteil meiner alten Fliesen (Weder Form, noch Farbe, noch das Muster stimmt in irgendeiner Art ansatzweise mit den alten überein) Ob zu mindestens das ganze Badezimmer neu tapeziert wird oder nur die renovierte Ecke Weiß ich noch nicht. Sprich falls nicht alles neu tapeziert wird hab ich neben unterschiedlichen Fliesen auch noch eine unterschiedliche Tapete!
Nun wollte ich mal nachfragen was ich da für rechte oder Möglichkeiten habe? Kann ich die Miete kürzen, eine Komplette Neubefliesung verlangen oder sonst irgendwas? Ich frage sicherheitshalber lieber erst mal nach, weil immerhin will ich ja eigentlich keinen Ärger mit meinen Vermieter und zudem ist er gleichzeitig auch noch Anwalt wo man dann ja doch vorsichtig sein muss!
Im Anhang füge ich 3Bilder bei:
Auf den 1Bild sieht man die Duschecke im Normalzustand vor dem Wasserschaden
Auf den 2Bild sieht man die bisher neu geflieste Duschecke
Auf den 3Bild sieht man einen Vergleich zwischen den neuen und alten Fliesen (dient nur optischen zwecken um zusehen das das so nicht geht!
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