Beiträge von melaniemax

    ... da ich absolut kein Freund vom " Mieterbund " bin, ( schlechte Erfahrung in Berlin ) , kann ich nur sagen, gegen eine Eigenbedarfsklage vorzugehen ist in der Regel recht sinnlos. Warum, weil in der Regel Geld plus Anwalt dahinter stehen. Ich selbst wuerde dem Mieter empfehlen auszuziehen, aber dem neuen Vermieter freundlich zu fragen, ob der nicht den Umzug als Ganzes bezahlt. Oder Betrag X . Dann kann der Vermieter besser rechnen, wer will schon langwierige Prozesse vor Gericht. Wenn der Mieter dem Vermieter dann auch noch mitteilt, wann der Auszugstermin ist, koennten alle besser planen. Wer als kluger Einzelvermieter mit Zeit und Geld und Gesundheit rechnet, weis, dass es immer am billigsten ist sich zu einigen. Dann haben beide Seiten was davon. Ausserdem gibt es manchmal Mieter, die reagieren unangenehm, so ein Auto mit Schaden zahlt zwar die Versicherung, aber ist doch laestig. Aber ein Mieter, der erkennt, am Ende der Geschichte muss ich doch raus, geht doch lieber mit einem Bonbon als Trostpflaster.

    Grosse Gesellschaften schalten nicht umsonst Vermittler ein, das ist billiger ...

    - wie gesagt, nur meine Meinung.

    Habe ich das Recht, die Miete dauerhaft zu kürzen?

    Jeder Anwalt der was verdienen will und jede Zeitung die ihr Kaseblatt verkaufen will, wird sagen, ja. Denn die leben ja davon. Wenn sie am Ende des Verfahrens verlieren, lachen alle.

    Denn so was kommt immer auf den Einzelfall an.

    Beispiel: In ihrem Mietvertrag steht irgendwo drin " freistehendes EFH "? ? ? Ohne Nachbar ? Ich hab noch nie einen Mietvertrag mit dem Wort " freistehend " gesehen. Schauen sie am Besten mal rein, in den Vertrag. Sie haben , so sehe ich es, ohne es zu wissen, ein Teil eines Doppelhauses gemietet. Also das besteht aus Wohnhaus und Kuhstall.

    Ein recht spezieller Einzelfall. Aber meist im Vermiettrag geregelt. Der Zweckformvertrag schreibt sogar: Doppelhaushaelfte. http://www.avery-zweckform-fachshop.de/2859-Wohnraum-…trag-ar918.aspx

    Egal, wenn ihnen das Haus nicht mehr passt, ziehen sie aus. Das ist fuer alle Seiten sicherlich am Besten, denn sie haben nur eine Gesundheit.

    Das ist eben der Vorteil eines Mieters, er kann gehen. Der Hausbesitzer hat diesen Vorteil nicht. Er kann nicht gehen, er muss mit dem was er hat vorlieb nehmen, ... er zieht in den Kuhstall. Da tut mir ihr Vermieter leid, ich als Vermieter wuerde sie rauswerfen. Das nennt sich Eigenbedarfskuendigung. Nichts gegen sie, so ist das nicht gemeint, aber meine Tochter wuerde ich nicht in einen schlecht isolierten ( umgebauten ) stinke Kuhstall ziehen lassen.

    ;)

    10.** die Kosten der Gartenpflege,
    hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von
    Pflanzen

    http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrkv/gesamt.pdf

    .?. hm, das ist eine schwere Frage, aber ich als Vermieter sage dazu, das stinkt.

    Ich sehe das so, um mal deinen Satz zu zitieren : " m letzten Jahr hat mein VM unsere Gartenanlage auf Vordermann bringen und neben den hauseigenen Parkplätzen ein sagen wir mal sehr umstrittenes Beet anlegen lassen. "

    Du sagst, im letzten Jahr hat der Vermieter ein Beet anlegen lassen. Also davon steht nichts in der Betriebskostenverordnung. Er hat das Beet neu anlegen lassen. Es gab das Beet gar nicht. Er hat kein vorhandenes Beet erneuert sondern etwas neu gebaut.

    Da sehe ich den Unterschied. Das sind gar keine " alljährlich wiederkehrende Kosten ", sondern ganz neue Kosten, die es vor 2 Jahren nicht gab. Das bedeutet, keine Betriebskosten. Die must du dann auch nicht bezahlen. Jedenfalls nicht voll und ganz.

    Wirtschaftlich ist das auch nicht.

    Also ich wuerde dagegen vorgehen... wieder mal eine Einzelentscheidung.

    Die neuen Fliesen sind das komplette Gegenteil meiner alten Fliesen -

    Kann ich die Miete kürzen: nein.

    eine Komplette Neubefliesung verlangen, ja, aber die hast du schon bekommen. Jetzt sind die neuen Fliesen dran. :)

    immerhin will ich ja eigentlich keinen Ärger mit meinen Vermieter

    Dein Vermieter hat mit der Sache kaum was zu tun. Das ist oder war Sache der Versicherung des Nachbarn oder des Vermieters. Die Versicherung bezahlt den Schaden. Und ehrlich gesagt, Fliesen sind Fliesen. Du kannst - so kenne ich es - die Farbe der Fliesen bestimmen. Aber doch nur vorher. Jetzt sind die Fliesen dran und drin. Fertig und gelaufen.

    Vielleicht warte mal 2 Wochen ab, dann hast du dich daran gewoehnt. Ehrlich gesagt, ich finde die neuen Fliesen toll.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!