Fantastisch, inhaltlich hast Du mit Deinen Beträgen recht, aber hast Du eigentlich schon einmal über Deinen Tonfall nachgedacht? Wenn Du keine Lust hast Amateuren eine "vernünftige" Antwort zu geben, dann lass es! Diese Seite heißt Mietrecht-HILFE und nicht "Besserwissen leicht gemacht".
Beiträge von lina187
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Hallo zurück,
natürlich müssen die "Geräusche" erst da sein um die Miete mindern zu können.
Wenn ich jedoch in einem Haus eingezogen bin, in dem ein "ruhiges" Gewerbe Bestand hat ist nicht zu erwarten, das eventuell ein arabisches Restaurant, eine Schreinerei oder wie in diesem Fall eine Kita einzieht oder irgendetwas was im Vorfeld, wissentlich meine Wohnqualität beeinträchtigen könnte.
In meinem MV steht, dass mir die Pflege des Gartens obliegt, so auch die Nutzung. Dies ist in einem 2. Schreiben sogar nochmal bestätigt worden. Und um es mit der TH-Reinigung zu vergleichen: Die TH-Reinigung wäre in diesem Fall eher mit dem Rasenmähen und meiner dazugehörigen Dienstleistung zu vergleichen. Der Rasen wächst und ich habe Sprit (Reinigungsmittel) für den Mäher ausgegeben (Putzmittel). Ich weiß nicht ob die Kita es so spannend findet, wenn ich dort meine Trompetenbäume (Investitionen, die eher mit einem Teil des TH-Anstriches zuvergleichen sind) aufstelle. -
Warum,keine Chance? Meine Nutzung wird eingeschränkt und weil bei Einzug ein ruhiges Gewerbe da war und nicht damit zu rechnen war, dass eine KiTa einzieht, wird die Wohnqualität eingeschränkt. Wenn die KiTa zuerst da gewesen wäre. Klar. Aber so?
Was ist eigentlich mit den Kosten der Gartenpflege, die ich bisher investiert habe. -
War wohl ein Blackout von lina187
ups... Richtig... ich dachte die BK-Abrechnung wäre am 06.05. eingegangen, als auch der Beitrag geschrieben wurde. -
Die Ähnlichkeit besteht darin, dass die eine Fliese nicht dunkelblau ist und die andere Neongelb. Beide haben eine "neutrale Farbe.
Aber die Handwerker nutzen jetzt zum Ausbessern ein und die selbe Fliese. Oder kommt noch eine 3. ins Spiel, denn das wäre nicht hinzunehmen. Schön ist es wirklich nicht gebe ich ja zu. Hast Du denn mal den Vermieter gefragt, ob er den Rest nicht auch ergänzen möchte? Oder die kompletten Fliesen lackieren? -
Hallo Anni,
ganz klar. Wer eine bewohnte Wohnung kauft kann erst nach max. 3 Jahren Eigenbedarf ankündigen. Und dann ist die Eigenbedarfskündigung auch noch an mehreren Bedingungen geknüpft.- Es sei denn ihr habt Euch etwas zu schulden kommen lassen (Mietrückstand oder andere Verstöße gegen den MV), aber dann kann er auch aus einem anderen Grund kündigen.
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Hallo,
ich hab mal eine Frage. Unter unserer Wohnung ist eine Gewerbe, dort war bis vor einem halben Jahr eine Apotheke. Diese wird nun ersetzt durch ene Kindertagesstätte. Lt. Vermieter soll der Betrieb zwischen 08:00-14:00 Uhr laufen. Da aber mehrere Schichtdienstler im Haus wohnen, ist die Begeisterung nicht wirklich groß.
Zudem soll auch noch die Nutzung des Gartens, der bislang in unserer Pflege und Nutzung lag, stark eingeschränkt werden. Denn er hat einfach dem Gewerbemieter die Nutzung zugesagt. Zudem ist in dem Garten eine "gepflastere Fläche", die wir als Gartennutzer als Stellplatz nutzen. Nun ist es so, dass eine KiTa nur dann genehmigt wird von der Bauaufsicht, wenn sichere Stellplätze für die Mütter, die ihre Kinder bringen, vorgesehen sind.- Nun fragt bitte mal, welche Stellplätze dort angegeben werden!? Des Weiteren wird ein Zaun quer durch den Garten gezogen.
In unserem Mietvertrag, steht: Das die Pflege von den Mietern (also uns) durchgeführt wird. Zu dem gibt es ein Schreiben in dem es heißt, dass die Gartennutzung zur Zeit durch uns durchgeführt wird. Nichts jedoch, dass er uns dieses Recht wieder nehmen kann. Da wir auf Grund der auf uns zukommenden Lärmbelästigung so oder so ausziehen werden. Frage ich mich, wieviel kann ich Mietminderung je geltend machen ab Juli. - Dann ist zumindest der Umzug bezahlt. -
Hallo Matthias,
Nein Deine BK-Abrechnung ist nicht fristgerecht. Gem. § 556 BGB hat der Vermieter das Recht/die Pflicht 12 Monate nach Ablauf (Bei Dir: 30.04.12 +12Monate= 30.04.13) die Abrechnung zu erstellen. Wenn er allerdings angekündigt hat, dass sie sich verspätet und er selbst nicht zu verschulden hat (Beispiel: Grundsteuerberechnung hat auf sich warten lasen etc.) Wenn Du also eine Nachforderung hast, musst Du nicht zahlen. Hast Du eine Rückzahlung hast Du trotzdem das Recht diese zu bekommen.
LG Tina -
Hallo Daniel,
leider muss ich Dir sagen, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, identische Fliesen zu nehmen, wenn diese nicht mehr zu kaufen sind. Des Weiteren git für den Vermieter bzw. Mieter, dass eine ähnliche und "neutrale" Fliese zu dulden ist. So bei Dir. Die Fliesen ähneln sich in gewisser Weise und neutral sind sie auch. (Haben keine kräftigen Farben) So ähnlich verhält es sich auch mit der Tapete Raufaser oder leicht strukturierte Tapeten. Die Silikonfugen müsste der Vermieter jedoch noch ziehen lassen, aber meist erst 2-3 Tage nach den durchgeführten Fliesenarbeiten.
Das die Handwerker so lange vor Ort waren sprich allerdings nicht für deren Handwerskünste
LG Tina
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