Dachte ich mir doch... dankeschön ![]()
Haben jetzt zur Sicherheit nochmal nen Termin beim Mieterbund gemacht.
Werde dann nochmal berichten, wie die die Lage einschätzen.
Vielen Dank schonmal!
Anni
Dachte ich mir doch... dankeschön ![]()
Haben jetzt zur Sicherheit nochmal nen Termin beim Mieterbund gemacht.
Werde dann nochmal berichten, wie die die Lage einschätzen.
Vielen Dank schonmal!
Anni
ZitatWerde dann nochmal berichten, wie die die Lage einschätzen.
Das Ganze könnte dann natürlich noch hochinteressant werden und dementsprechende Dimensionen annehmen.
Wer am Ende bezahlen darf, ist dir aber bewusst, oder ?
Naja, das Ziel ist natürlich, gar nicht erst vor Gericht zu müssen, sondern eine EInigung zu erzielen.
Aber wie gesagt, ich werde berichten...
.?. solange schriftlich keine Kuendigung zum 1.8. vorliegt, ist das wohl eine Frage ins blaue ... ist euch langweilig ?
Hallo melaniemax
.?. solange schriftlich keine Kuendigung zum 1.8. vorliegt, ist das wohl eine Frage ins blaue ... ist euch langweilig ?
Der TE hat mitlerweile eine schrifliche Kündigung samt Nachweis der Eigentumverhältnisse (Grundbuchauszug) erhalten.
VG Syker
Danke Syker, das ist richtig.
Die schriftliche Kündigung mit den o.g. Gründen wurde uns am 30.04. persönlich übergeben.
... da ich absolut kein Freund vom " Mieterbund " bin, ( schlechte Erfahrung in Berlin ) , kann ich nur sagen, gegen eine Eigenbedarfsklage vorzugehen ist in der Regel recht sinnlos. Warum, weil in der Regel Geld plus Anwalt dahinter stehen. Ich selbst wuerde dem Mieter empfehlen auszuziehen, aber dem neuen Vermieter freundlich zu fragen, ob der nicht den Umzug als Ganzes bezahlt. Oder Betrag X . Dann kann der Vermieter besser rechnen, wer will schon langwierige Prozesse vor Gericht. Wenn der Mieter dem Vermieter dann auch noch mitteilt, wann der Auszugstermin ist, koennten alle besser planen. Wer als kluger Einzelvermieter mit Zeit und Geld und Gesundheit rechnet, weis, dass es immer am billigsten ist sich zu einigen. Dann haben beide Seiten was davon. Ausserdem gibt es manchmal Mieter, die reagieren unangenehm, so ein Auto mit Schaden zahlt zwar die Versicherung, aber ist doch laestig. Aber ein Mieter, der erkennt, am Ende der Geschichte muss ich doch raus, geht doch lieber mit einem Bonbon als Trostpflaster.
Grosse Gesellschaften schalten nicht umsonst Vermittler ein, das ist billiger ...
- wie gesagt, nur meine Meinung.
Hallo Anni,
ganz klar. Wer eine bewohnte Wohnung kauft kann erst nach max. 3 Jahren Eigenbedarf ankündigen. Und dann ist die Eigenbedarfskündigung auch noch an mehreren Bedingungen geknüpft.- Es sei denn ihr habt Euch etwas zu schulden kommen lassen (Mietrückstand oder andere Verstöße gegen den MV), aber dann kann er auch aus einem anderen Grund kündigen.
Falsch. Das gilt nur wenn eine vermietete Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird.
Wenn eine solche Umwandlung nicht vorliegt, gelten die gestaffelten Kündigungsfristen von 3, oder 9 Monaten.
Hallo zusammen
ganz klar. Wer eine bewohnte Wohnung kauft kann erst nach max. 3 Jahren Eigenbedarf ankündigen. Und dann ist die Eigenbedarfskündigung auch noch an mehreren Bedingungen geknüpft.
Schade das es immer wieder Leute gibt die solch einen Unfug verbreiten.
VG Syker
Zitatda ich absolut kein Freund vom " Mieterbund " bin
Wer ist das schon ?
ZitatAusserdem gibt es manchmal Mieter, die reagieren unangenehm, so ein Auto mit Schaden zahlt zwar die Versicherung, aber ist doch laestig.
Zum einen besitzt ein geübter VM eigene Garage, zum anderen sind manche Mieterautos abgemeldet.
ZitatAber ein Mieter, der erkennt, am Ende der Geschichte muss ich doch raus, geht doch lieber mit einem Bonbon als Trostpflaster.
Der geht auch ohne Trostpflaster, zwar unlieber, aber was solls.
ZitatSchade das es immer wieder Leute gibt die solch einen Unfug verbreiten.
Die Ursprünge solcher unsäglichen Parolen stammen vom MSB !
Guten Abend alle zusammen. Ich hab eine Frage. Mein Mann und ich haben vor ca 6 Monaten unsere Wohnung komplett renoviert und komplett neu eingerichtet. Wir haben soviel Geld und Arbeit reingesteckt. Jetzt auf einmal bekommen wir eine Kündigung das wir die Wohnung bis zum 31.01.2014 Räumen sollen wegen Eigenbedarf. Ich bin grad so verzweifelt
Mein Mann wohnt seit 2005 in der Wohnung und ich bin vor 6 Monaten zu ihm gezogen. Meine Frage ist: Gibt es eine Möglichkeit das uns der Vermieter die Einrichtung bezahlt wenn sie beim Umzug kaputt geht oder überhaupt? Ich mein jeder von uns weiss das z. B ein Schrank beim abbauen transportieren und zusammenbauen nicht gleich aussieht wie vorher.Ich meine, er will das wir rausgehen also soll auch zahlen....Ich bin grad auf 180. Vor allem ist es sau schwer eine neue Wohnung zu finden.Ich bitte um Antworten. Vielen Dank
Guten Abend alle zusammen. Ich hab eine Frage. Mein Mann und ich haben vor ca 6 Monaten unsere Wohnung komplett renoviert und komplett neu eingerichtet. Wir haben soviel Geld und Arbeit reingesteckt. Jetzt auf einmal bekommen wir eine Kündigung das wir die Wohnung bis zum 31.01.2014 Räumen sollen wegen Eigenbedarf. Ich bin grad so verzweifelt
Mein Mann wohnt seit 2005 in der Wohnung und ich bin vor 6 Monaten zu ihm gezogen. Meine Frage ist: Gibt es eine Möglichkeit das uns der Vermieter die Einrichtung bezahlt wenn sie beim Umzug kaputt geht oder überhaupt? Ich mein jeder von uns weiss das z. B ein Schrank beim abbauen transportieren und zusammenbauen nicht gleich aussieht wie vorher.Ich meine, er will das wir rausgehen also soll auch zahlen....Ich bin grad auf 180. Vor allem ist es sau schwer eine neue Wohnung zu finden.Ich bitte um Antworten. Vielen Dank
Hallo Hajati,
warum gleich zweimal posten?
Hier kannst Du "Deinen" Thread beginnen: https://forum.mietrecht.de/thread-add/6/
Hallo Hajati
Jetzt auf einmal bekommen wir eine Kündigung das wir die Wohnung bis zum 31.01.2014 Räumen sollen wegen Eigenbedarf.
Wann genau hast du die Kündigung bekommen?
Gibt es eine Möglichkeit das uns der Vermieter die Einrichtung bezahlt wenn sie beim Umzug kaputt geht oder überhaupt?
Ich mein jeder von uns weiss das z. B ein Schrank beim abbauen transportieren und zusammenbauen nicht gleich aussieht wie vorher.
Das ist doch totaler Quatsch.
Ich meine, er will das wir rausgehen also soll auch zahlen....Ich bin grad auf 180. Vor allem ist es sau schwer eine neue Wohnung zu finden.
Nun komm erst einmal wieder runter,
und fang an eine Wohnung zu finden.
VG Syker
ZitatGibt es eine Möglichkeit das uns der Vermieter die Einrichtung bezahlt wenn sie beim Umzug kaputt geht oder überhaupt?
Nein gibt es nicht.
ZitatIch mein jeder von uns weiss das z. B ein Schrank beim abbauen transportieren und zusammenbauen nicht gleich aussieht wie vorher.
Nein ich z.B. weiß das nicht.
Ich weiß dafür, dass das kompletter bullshit ist und nur Mietern mit 2 linken Händen passiert.
Also, ich kann das schon nachvollziehen, kein Grund beleidigend zu werden meiner Meinung nach.
Hajati, manche Vermieter scheinen bereit zu sein, einen Teil des Umzugs zu bezahlen, wenn man zum Beispiel deutlich vor der Kündigungsfrist auszieht. Das ist zumindest in unserer Region offenbar üblich, haben uns ja auch gerade zu dem Thema schlau gemacht. Also, fragt doch einfach mal nach, wie es bei Eurem Vermieter aussieht! In so einem Fall haben ja manchmal beide Parteien was davon, wenn man so eine Einigung findet.
VG, Anni
Ich war übrigens mittlerweile beim Mieterbund. Die Anwältin dort sieht auch viele Ungereimtheiten in der Begründung des Eigenbedarfs sowie in der Formulierung der Kündigung und somit einen deutlichen Vorteil auf unserer Seite. Da wir eh in ein paar Monaten ausziehen wollen hat sie uns die Verzögerungstaktik empfohlen, sprich: Einfach ignorieren, abwarten und sich nicht verunsichern lassen (im Großen und Ganzen. Dazu gab es noch ein paar Tipps, die ich hier aus taktischen Gründen lieber nicht reinschreibe - wer weiß, wer mitliest ![]()
Sie machte auf mich einen kompetenten Eindruck und sagte, wir sollen jederzeit wiederkommen, sobald ein Schreiben kommt. Hatten ein etwa 40 minütiges Gespräch, ich habe mich gut beraten gefühlt.
Was haltet Ihr von diesem Verzögerungs-Ansatz? Irgendwelche Erfahrungen?
Viele Grüße,
Anni
Ach ja, und mal ganz nebenbei: Ist die Kündigung eigentlich gültig, wenn die Eigentümerin keine Deutsch spricht, die Kündigung also definitiv von jemand anders verfasst wurde und lediglich von der Eigentümerin unterzeichnet?
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