Beiträge von anni237

    Danke, Vermieter, für die Antwort!

    Formell gibt es an der Kündigung keider nichts auszusetzen, wir wurden auch auf die Widerspruchfrist hingewiesen usw.
    Die Gründe an sich sind eher fraglich, und das wäre auch der Grund, warum wir die Kündigung nicht anerkennen wollen.

    Ein Widerspruch unsererseits könnte evtl. damit begründet werden, dass wir zum genannten Auszugstermin nicht da sein werden (sind von Ende Juli bis Ende Ausgust definitiv weg und das lässt sich auch nicht ändern) und dass es für uns ein "kurzfristiger Zwischenumzug" wäre, da wir eh ein paar Monate später ausziehen würden.

    Was würde denn passieren, wenn dieser Widerspruch abgelehnt werden sollte? Bleibt es dann bei der Ursprünglichn Frist, und wir haben unseren "nicht Anerkennungs-Bonus" verspielt?

    ;)

    Unsere Vermieterin stand gestern samt Dolmetscher vor der Tür und will noch doese Woche Zugang zur Wohnung, um die Kücke auszumessen. Müssen wir ihr den gewähren?

    Ich würde dann dem VM einen entsprechenden späteren Auszugstermin vorschlagen.

    Das würden wir gerne tun - aber erkennen wir in dem Moment nicht die Gültigkeit der Kündigung an?
    Dann verlieren wir doch die Grundlage, wenn wir uns am Ende weigern wollen auszuziehen, falls sie auf der aktuellen Frist besteht, oder nicht?

    LG, Anni

    Ja, sorry, war evtl. nicht klar formuliert.

    Uns wurde zum 31.07. gekündigt. Angenommen, ich würde jetzt im Juli eine Zusage für einen neuen Job in einer anderen Stadt kriegen (also natürlich dann z.B. zum 01.10., muss ja meinen jetzigen auch erst kündigen), will daher dann also 3 Monate später umziehen, dann könnten wir also eine eigene Kündigung an die VM schicken, im Juli, völlig unabhängig von ihrem Kündigungsschreiben?

    Hi Berny, danke erstmal für die schnelle Antwort.

    Zitat

    "Was haltet Ihr von diesem Verzögerungs-Ansatz?"
    - DU hast ja keinen genannt...

    Ich meinte damit allgemein die Taktik, bis zur Räumungsklage wirklich GAR NICHT zu reagieren, weil wir die Kündigung aus verschiedenen Gründen als ungültig erachten. Unsere Bedenken dabei sind, ob wir das nicht irgendwie offiziell sagen müssten, wenn wir sie nicht als gültig erachten, und ob wir wohlmöglich am Ende auf irgendwelchen Anwaltskosten unserer VM sitzen bleiben.

    Zitat

    Falls sich herausstellen würde, dass die Kündigung nicht rechtens ist, könnt Ihr ja zu einem Euch genehmen Datum fristgerecht kündigen.

    -Das wäre unser Plan. Fragt sich nur, wie dieses "sich herausstellen" aussieht...?
    Und, müssten wir in einer fristgerechten Kündigung unsererseits in irgendeiner Form auf die zuvor ausgesprochene Kündigung der VM eingehen? Wenn wir z.B. vor Ablauf der Kündigungsfrist einen neuen Job kriegen und 3 Monate später ausziehen wollen?

    Hi Roemi,

    wir sind gerade in einer ähnlichen Situation und auch uns wurde vom Mieterbund geraten, erstmal garnicht auf die Kündigung zu reagieren, um sie gar nicht erst anzuerkennen. Du schreibst

    Zitat

    Falls der VM sich nicht noch weiter äußert (woran ich nicht glaube), werden wir Mitte Juni aus die Unwirksamkeit der Kündigung wg. Formfehlers hinweisen und eine neue Kündigung (dann hoffentlich korrekt begründet) erwarten.

    Dazu ist meine Frage: Wie genau soll das denn formlee aussehen? Uns wurde geraten, bis zur Räumungsklage nicht zu reagieren. Hat man Euch das denn so empfohlen, irgendwie offiziell zu äußern, dass ihr die Kündigung als ungültig erachtet?

    Bin bloß grad verunsichert, ob wir das auch machen müssen. Hab bei diesem ganzen Kram ein bisschen Angst, dass wir irgendeine (Widerspruchs-) Frist nicht einhalten und dann am Ende dumm dastehen.

    Viele Grüße,
    Anni

    Ich war übrigens mittlerweile beim Mieterbund. Die Anwältin dort sieht auch viele Ungereimtheiten in der Begründung des Eigenbedarfs sowie in der Formulierung der Kündigung und somit einen deutlichen Vorteil auf unserer Seite. Da wir eh in ein paar Monaten ausziehen wollen hat sie uns die Verzögerungstaktik empfohlen, sprich: Einfach ignorieren, abwarten und sich nicht verunsichern lassen (im Großen und Ganzen. Dazu gab es noch ein paar Tipps, die ich hier aus taktischen Gründen lieber nicht reinschreibe - wer weiß, wer mitliest ;)
    Sie machte auf mich einen kompetenten Eindruck und sagte, wir sollen jederzeit wiederkommen, sobald ein Schreiben kommt. Hatten ein etwa 40 minütiges Gespräch, ich habe mich gut beraten gefühlt.

    Was haltet Ihr von diesem Verzögerungs-Ansatz? Irgendwelche Erfahrungen?

    Viele Grüße,
    Anni

    Also, ich kann das schon nachvollziehen, kein Grund beleidigend zu werden meiner Meinung nach.

    Hajati, manche Vermieter scheinen bereit zu sein, einen Teil des Umzugs zu bezahlen, wenn man zum Beispiel deutlich vor der Kündigungsfrist auszieht. Das ist zumindest in unserer Region offenbar üblich, haben uns ja auch gerade zu dem Thema schlau gemacht. Also, fragt doch einfach mal nach, wie es bei Eurem Vermieter aussieht! In so einem Fall haben ja manchmal beide Parteien was davon, wenn man so eine Einigung findet.

    VG, Anni

    ...das prinzipiell nichts dagegen spricht ist mir schon klar, schöner ist es natürlich.
    Meine Frage ist aber, ob Sie dann den Eigenbedarf rechtfertigen kann, wenn Ihr schon 117qm zur Verfügung stehen.

    Und zu den "anderen Gründen", die sich noch finden könnten:
    Ist es nicht so, dass nru die Gründe zählen, die in der Kündigung auch angegeben sind?

    LG, Anni

    Hallo nochmal,

    mittlerweile haben wir die offizielle Kündigung samt Grundbucheintragung persönlich überreicht bekommen.
    Gekündigt ist zum 01.08.

    Als Grund für den Eigenbedarf wird Lärmbelästigung durch Bauarbeiten am aktuellen Wohnhaus der Eigentümerin gennant, wo sie noch zur Miete wohnt. Das sei ihren 2 Kindern nicht zuzumuten, und außerdem arbeite sie von zu Hause aus.

    Ist das Lärmbelästigung rechtmäßiger Grund für Eigenbedarf?

    Und könnte es evtl hilfreich sein, dass die Dame auch noch die beiden benachbarten Wohnungen gekauft hat? Sie will alle 3 zu einer ca. 200qm großen Wohnung umbauen. Die beiden (bereits leerstehenden) Nachbarwohnungen ergeben zusammen aber schon 117qm Wohnfläche. Da sie diese ja auch nutzen könnte - ist der Eigenbedarf an unserer Wohnung noch gerechtfertigt (für 1 Erwachsene und 2 Kinder)???

    Viele Grüße und danke schonmal,
    Anni

    Wenn Sie freiwillig ausziehen, ist das immer für den Vermieter günstiger.

    Ja, das hab ich mir schon gedacht. Daher wollte ich ja auch mal von objektiver Seite hören, was so unsere Rechte sind.
    Denn die Verwaltung bzw. die Eigentümer werden uns das sicher nicht erzählen ;)

    Hmm...ich glaube nicht, dass wir da nochmal ein offizielles Schreiben vom Voreigentümer bekommen. Wie gesagt macht das alles diese Verwaltungsfirma, die uns jetzt übrigens eine neue (teurere) Wohnung in einem anderen (von ihr verwalteten) Gebäude angeboten hat. Wir sollen uns natürlich am besten in den nächsten Tagen entscheiden, ob wir die nehmen - aber das kommt für uns nicht in Frage, weil wir ja bald ohnehin umziehen werden und sicher nicht 2x in nem halben Jahr diesen (finanziellen und organisatorischen) Aufwand wollen.
    Das haben wir denen aber natürlich nicht gesagt sondern erstmal das Spiel mitgespielt ("...ja,ja...wir überlegen es uns..")
    Habe das Gefühl, die machen jetzt schon Zeitdruck, obwohl ja offiziell noch nicht mal ne Kündigung vorliegt :confused:

    Vielen Dank für Eure Antworten!

    Ich hatte das Ganze erstmal als Info von der Hausverwaltung interpretiert, um uns schonmal vorzuwarnen, aber Ihr habt natürlich recht, dass wir erstmal auf die offizielle Kündigung warten sollten und dann mit dem VM persönlich reden.
    Es ist aber schonmal gut vorab zu wissen, was es für Möglichkeiten gibt.

    Noch eine Frage: Woher weiß ich denn, dass der neue VM jetzt im Grundbuch eingetragen ist und damit eine Kündigung rechtmäßig?

    Viele Grüße, Anni

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