Hallo zusammen,
Mieter A ist kürzlich in einen Neubau gezogen. Die Außenanalge ist auch im zweiten Monat nicht fertiggestellt: Das heißt, es sind zwar die Wege angelegt, doch waren die Grünflächen nicht fertig. Hierfür wollte Mieter A eine Mietminderung durchsetzen in Höhe von 10%. Der vermieter argumentiert jedoch, dass die Grünfläche nicht zum Wohnbereich gehört und laut Hausordnung auch nicht betreten werden darf. Insofern besteht auch kein Recht zur Mietmidnerung. M.M. ist dies ziemlicher Unsinn. Schließlich zahlt Mieter A eine Miete und auch die Außenanalge erzeugt Kosten, die durch die Miete abgegolten wird.
Darf der Vermieter dem Mieter überhaupt untersagen, die Grünflächen zu betreten?
Vielen Dank für eure Hilfe!!!