Selten ein Forum erlebt, in dem sich manche so schnell angepisst fühlen oder meinen, austeilen zu müssen. Schade. Wird mein letzter Post sein zu dem Thema.
Kotzt euch weiter aus, wenn ihr denkt, es muss sein...
Beiträge von meltinsands
-
-
Danke für die Antworten!
Welchen Sinn hat dann aber dieses Urteil:
LG Darmstadt, NJW-RR 1989, S. 1498 (Nicht angelegter Garten (Garten gleicht einer Baustelle))>>Also rein hypothetisch und nur meine bescheidene Meinung ist die Mietminderung hier nicht gerechtfertigt und ein ziemlich dreister und zum Scheitern verurteilter Versuch, der schnell nach hinten losgehen kann.<<
Was hier dreist ist, sei nun mal dahingestellt. Eine Baustelle bei Einzug vorzufinden, ist ebenso dreist.
>>Ahso und dass es ein Neubau ist, dass war Ihnen beim Einzug schon klar, oder?<<
Ja. Das war ganz offenkundig dem Mieter bekannt. Ein Neubau ist aber nach wie vor keine Baustelle. Auch nicht aus den Augen eines Vermieters.
-
Hallo zusammen,
Mieter A ist kürzlich in einen Neubau gezogen. Die Außenanalge ist auch im zweiten Monat nicht fertiggestellt: Das heißt, es sind zwar die Wege angelegt, doch waren die Grünflächen nicht fertig. Hierfür wollte Mieter A eine Mietminderung durchsetzen in Höhe von 10%. Der vermieter argumentiert jedoch, dass die Grünfläche nicht zum Wohnbereich gehört und laut Hausordnung auch nicht betreten werden darf. Insofern besteht auch kein Recht zur Mietmidnerung. M.M. ist dies ziemlicher Unsinn. Schließlich zahlt Mieter A eine Miete und auch die Außenanalge erzeugt Kosten, die durch die Miete abgegolten wird.
Darf der Vermieter dem Mieter überhaupt untersagen, die Grünflächen zu betreten?Vielen Dank für eure Hilfe!!!
-
-
Danke für die Antwort.
Man verweigert mir die Aufschlüsselung nicht, sondern verlangt dafür ein Entgeld von mir. Dies möchte ich jedoch nciht bezahlen, da es für mich selbstverständlich ist, die Zahlen entsprechend aufbereitet zu bekommen. Gibt es hier einen Gesetzestext oder ähnliches, worauf ich mich beziehen kann?
-
Hallo zusammen,
in meiner Betriebskostenabrechnung sind die Kosten für die Heiznebenkosten mit dem Gasverbrauch zusammen auf meine Wohnung umgelegt worden. Auch sehe ich nicht die reine Dienstleistung und die Materialkosten.
Nun muss ich aber für die Steuererklärung die Kosten für Schornsteinfeger, Heizungswartung etc. gesondert ausweisen. Dies habe ich nun bei meiner Hausverwaltung angefragt, welche auch grundsätzlich dazu bereit ist. Allerdings möchte sie mir diese Leistung in Rechnung stellen. Meine Frage lautet folglich: Darf sie das? Und: Kann ich das ebenso steuerlich absetzen?Vielen Dank!
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!