Mietminderung bei nicht fertiggestellter Außenanlage

  • Hallo zusammen,

    Mieter A ist kürzlich in einen Neubau gezogen. Die Außenanalge ist auch im zweiten Monat nicht fertiggestellt: Das heißt, es sind zwar die Wege angelegt, doch waren die Grünflächen nicht fertig. Hierfür wollte Mieter A eine Mietminderung durchsetzen in Höhe von 10%. Der vermieter argumentiert jedoch, dass die Grünfläche nicht zum Wohnbereich gehört und laut Hausordnung auch nicht betreten werden darf. Insofern besteht auch kein Recht zur Mietmidnerung. M.M. ist dies ziemlicher Unsinn. Schließlich zahlt Mieter A eine Miete und auch die Außenanalge erzeugt Kosten, die durch die Miete abgegolten wird.

    Darf der Vermieter dem Mieter überhaupt untersagen, die Grünflächen zu betreten?

    Vielen Dank für eure Hilfe!!!

  • Die Außenanlage gehört nicht zur Mietsache und hebt die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch ihrer Wohnung nicht auf.

    Wurde Ihnen schriftlich zugesagt, dass die Außenanlage zu einem bestimmten Termin fertiggestellt werden wird?

    Wären die Wege z.B. noch nicht fertig und Sie müssten durch den Schlamm robben wäre dies etwas anderes.

    Die Nutzung der Außenanlage ist normal im MV geregelt, die Hausordnung ist Bestandteil des MV. Auch bei kleineren Anlagen haben Sie nicht unbedingt ein Recht auf "Gartenmitbenutzung".
    Bei größeren Anlagen ist aus verständlichen Gründen, die Nutzung der Außenanlage eingeschränkt. Sie haben da kein Individualrecht, sonst macht da ja jeder was er möchte, dass ist sicher auch nicht in Ihrem Sinne.

    Also rein hypothetisch und nur meine bescheidene Meinung ist die Mietminderung hier nicht gerechtfertigt und ein ziemlich dreister und zum Scheitern verurteilter Versuch, der schnell nach hinten losgehen kann.

    Ahso und dass es ein Neubau ist, dass war Ihnen beim Einzug schon klar, oder?

  • Danke für die Antworten!

    Welchen Sinn hat dann aber dieses Urteil:
    LG Darmstadt, NJW-RR 1989, S. 1498 (Nicht angelegter Garten (Garten gleicht einer Baustelle))


    >>Also rein hypothetisch und nur meine bescheidene Meinung ist die Mietminderung hier nicht gerechtfertigt und ein ziemlich dreister und zum Scheitern verurteilter Versuch, der schnell nach hinten losgehen kann.<<

    Was hier dreist ist, sei nun mal dahingestellt. Eine Baustelle bei Einzug vorzufinden, ist ebenso dreist.


    >>Ahso und dass es ein Neubau ist, dass war Ihnen beim Einzug schon klar, oder?<<

    Ja. Das war ganz offenkundig dem Mieter bekannt. Ein Neubau ist aber nach wie vor keine Baustelle. Auch nicht aus den Augen eines Vermieters.

    Einmal editiert, zuletzt von meltinsands (17. Juli 2012 um 21:01)

  • Urteile von irgendwelchen Landgerichten sind nicht allgemeinverbindlich.
    Mietminderung können Sie nur geltend machen, wenn an dem gemieteten Objekt (hier Wohnung) Mängel auftreten.
    Der Garten gehört nun mal nicht dazu, unabhängig davon, ob Sie das begreifen wollen oder nicht.
    Hier werden von den Usern keine Urteile gesprochen; lediglich Meinungen kundgetan. Der Klageweg bei einem Gericht bleibt Ihnen natürlich offen.

  • meltinsands:

    "Welchen Sinn hat dann aber dieses Urteil:
    LG Darmstadt, NJW-RR 1989, S. 1498 (Nicht angelegter Garten (Garten gleicht einer Baustelle))"
    Der Garten ist ja noch nicht fertig! Das trifft vorzugsweise in der Herstellungsphase zu...:eek:

    "Was hier dreist ist, sei nun mal dahingestellt. Eine Baustelle bei Einzug vorzufinden, ist ebenso dreist."
    Nein. Der Garten ist ja noch nicht fertig! Das trifft vorzugsweise in der Herstellungsphase zu...:eek:

    "Das war ganz offenkundig dem Mieter bekannt. Ein Neubau ist aber nach wie vor keine Baustelle. Auch nicht aus den Augen eines Vermieters."
    Nee, aber der Garten eben noch. Denn der wird ja wohl sinvollerweise erst nach Fertigstellung des Neubaus angelegt.
    In welcher Welt lebst Du eientlich?

  • Zitat

    Schließlich zahlt Mieter A eine Miete und auch die Außenanalge erzeugt Kosten, die durch die Miete abgegolten wird.

    Diese Kosten erscheinen Jahr für Jahr auf der Betriebskostenabrechnung unter Pflege der Grünflächen/Gärtner.

    Zitat

    Darf der Vermieter dem Mieter überhaupt untersagen, die Grünflächen zu betreten?

    Klar, wenn es eine Fläche wird, die nicht als Bolzplatz o.ä. vorgesehen ist. Wir sind in Deutschland und nicht in Schweden, wo jede Rasenfläche betreten werden darf.

  • Selten ein Forum erlebt, in dem sich manche so schnell angepisst fühlen oder meinen, austeilen zu müssen. Schade. Wird mein letzter Post sein zu dem Thema.
    Kotzt euch weiter aus, wenn ihr denkt, es muss sein...

  • Selten ein Forum erlebt, in dem sich manche so schnell angepisst fühlen oder meinen, austeilen zu müssen. Schade. Wird mein letzter Post sein zu dem Thema.


    Es tutet uns ja sooooo leid, dass wir Deinen Wunschvorstellungen nicht entsprechen....:mad:

  • Hallo.

    Mir ist gar nicht klar, warum man dem Fragesteller solche falschen Antworten liefert. Ich habe mir das durch gelesen und bin über die eher dümmlichen Antworten sehr verwundert. Man fragt sich tatsächlich, ob dies hier ein Mietrecht-Helfe- Forum ist, oder nicht, wo ist die Hilfe.

    Seit wann gehört denn die Aussenanlage nicht zur Mietsache? Natürlich ist diese Bestandteil der Mietsache. Bei einer Mietminderung geht es nicht allein um die Mietwohnung sondern um die Mietsache an sich. Da eine schöne gepflegte Aussenanlage natürlich Bestandteil des Mietvertrags ist ist die Aussenanlage auch Bestandteil der Mietsache.

    Man kann hinterfragen, was der Mieter schon vorher wusste, das ist ok, aber eine Mietminderung gleich auszuschließen, nur weil die Aussenanlage nicht die Wohnung ist, ist total falsch.

  • Auch ein BGH- Urteil ist nicht allgemeinverbindlich. Es ist immer Richterrecht und kein Gesetz, das ist doch klar. Aber es gibt eine Richtung her. Ein Landgericht ist ein hohes Gericht, natürlich hat dieses Urteil wert. Wenn es ein Ortsgericht wäre, dann würde ich sagen, mhm, naja, aber ein Landgericht, das ist schon was.

  • Zitat

    Ich habe mir das durch gelesen und bin über die eher dümmlichen Antworten sehr verwundert.

    Dumm bis dümmlich ist allein dein Kommentar zu einem ein Jahr alten Beitrag. Wen willst du damit beglücken, glaubst du, dass die Fragestellerin noch Wert legt auf deine Antwort, die ohne jede Substanz daher geplappert scheint?

  • Ferdi: Ich bin noch nicht lange in diesem Forum und habe sicherlich auch schon nicht korrekte Antworten gegeben, dafür erhält man ja dann Unterstützung von den anderen Usern. Aber in so einem Forum sind auch keine Juristen (glaube ich zumindest). Aber ich finde es prima, das es Menschen gibt, die ihre Zeit zur Verfügung stellen, um oft unwissenden und hilflosen Personen zu helfen. Auch wenn die Antworten oft nur Erfahrungen/Meinungen widergeben. Das sollte aber jedem Teilnehmer klar sein. Dafür gibt es dann kostenpflichte Anwälte. Mann muss auch nicht jede Kleinigkeit mit § oder Drohungen etc. abklären, oft hilft der Hinweis mit dem Vermieter/Mieter zu sprechen! ...........Deswegen finde ich Ihre Äußerung, dass dieses Forum keine Hilfe sein soll den Helfenden gegenüber sehr unfair.................und da Sie ja über die Außenanlage sehr gut Bescheid wissen, frage ich Sie: Wie kommen Sie denn zu Ihrer Aussage, dass die Außenanlage zur Mietsache gehört? Ich bin gespannt....

  • und was manche vielleicht nicht so nette Antworten hier angeht, anfangs habe ich darüber auch den Kopf geschüttelt. Aber je länger man hier "liest" und mitkriegt, mit welchen Fragen so mancher User hier auftritt, muss ich sagen, dass ich mich schon sehr oft zurückhalten musste was meine Äußerungen angeht bzw. versuche dann trotzdem sachlich zu argumentieren. Obwohhl es manchmal richtig ist, emotional zu antworten, wenn der User ein totales "Brett vor dem Kopf hat"

  • Seit wann gehört denn die Aussenanlage nicht zur Mietsache? Natürlich ist diese Bestandteil der Mietsache. Bei einer Mietminderung geht es nicht allein um die Mietwohnung sondern um die Mietsache an sich. Da eine schöne gepflegte Aussenanlage natürlich Bestandteil des Mietvertrags ist ist die Aussenanlage auch Bestandteil der Mietsache.
    eine Mietminderung gleich auszuschließen, nur weil die Aussenanlage nicht die Wohnung ist, ist total falsch.


    Du Schlaumeier redest wider besseren Wissens, also dummes Zeugs. Habe noch nie gelesen, dass Aussenanlagen automatisch zur Mietsache gehören.

  • Lieber Fredi,

    Sie sind neu hier und glauben, Mietrecht ergibt sich aus dem Bauchgefühl. Das ist aber nun garnicht der Fall. Gemietet ist immer das, was im Mietvertrag genannt wird.

    Also in Zukunft nicht soweit aus dem Fenster lehnen, sonst stürzen Sie wieder ab.

  • Das spielt doch gar keine Rolle. Ihre falsche Antwort steht doch noch immer hier und erscheint jedem, der sich die gleiche Frage stellt. Dem entsprechend ist es schon wichtig, dass man Ihre falschen unfundierten Antworten richtig stellt.

    Meine Antwort hat Substanz, im Gegensatz zu Ihrer. Woher nehmen Sie Ihr vermeindliches Wissen denn? Haben Sie etwas entsprechendes gelernt, beschäftigen Sie sich regelmäßig mit der Materie. Ich habe selten so einen Blödsinn gelesen, wie Sie ihn verbreiten. Ein Landgerichtsurteil ist 1 Instanz vom BGH entfernt. Dann solch dummes Zeug zu verbreiten ist nervig. Wenn Sie keine Ahnung haben, dann geben Sie niemanden einen Tipp.

  • Lieber Kolinum,

    genau, darum geht es. Mietrecht kann man über eine fundierte Ausbildung erlernen und vor allem durch Erfahrung. Ich bin Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und Immobilienfachwirt und seit 10 Jahren für Vermieter tätig.

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