Wohnungskündigung

  • Guten Abend an die Forengemeinde.

    Ich habe eine kleines Problem, bzw. die ein oder andere Frage:

    Mein Vermieter hat mir die Wohnung wegen Eigenbedarf zum 01.06.2012 gekündigt.

    Eingezogen bin ich November 2004. Gem BGB beträgt die Kündigungszeit dann 6 Monate, da der Mietvertrag sich auf die Richtlinien im BGB bezieht.

    Der Anwalt meines Vermieters argumentiert aber jetzt, dass die Kündigungsfrist trotzdem nur 3 Monate betragen würde, da vor 2 Jahren meine Miete angehoben wurde somit dieses Datum maßgebend ist und nicht das Einzugsdatum. Konnte diesbezüglich im Internet aber nichts finden.

    Ich wollte jetzt nur mal nachfragen, ob diese Begründung?

  • Hallo, die Mieterhöhung hat nichts mit der Kündigungsfrist des Vermieters
    zu tun, die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt für den Vermieter bei Mietverhältnis ab 11/04 6 Monate somit 31. 08.2012.

  • Der Anwalt meines Vermieters argumentiert aber jetzt, dass die Kündigungsfrist trotzdem nur 3 Monate betragen würde, da vor 2 Jahren meine Miete angehoben wurde somit dieses Datum maßgebend ist und nicht das Einzugsdatum.


    Dummes Zeugs! Ich als Anwalt (der Rechte) würde mir diese Blösse nicht geben. Aber wie sagten die Römer...?
    Ist wenigstens die Begründung der Eigenbedarfskündigung ausreichend?
    Ausserdem: Ich halte die Kündigung, auch wenn die Begründung ausreichend sein sollte, für gegenstandslos, weil eine im Februar ausgesprochene erst zum 31.08. wirksam werden kann. Zum ersten eines Monats gibt es sowieso keine Kündigungen lt. BGB.

  • Zitat

    Der Anwalt meines Vermieters argumentiert aber jetzt, dass die Kündigungsfrist trotzdem nur 3 Monate betragen würde, da vor 2 Jahren meine Miete angehoben wurde somit dieses Datum maßgebend ist und nicht das Einzugsdatum

    Selten so gelacht. Es ist aber erschreckend, auf welche Ideen manche Anwälte kommen.

  • Selten so gelacht. Es ist aber erschreckend, auf welche Ideen manche Anwälte kommen.


    Nein, Gruwo, ist es nicht.
    Erschreckend ist eher, wie manche Rechts-Anwälte wider besseren Wissens(?) den irrigen Ideen ihrer Klienten folgen (freiwillig oder müssen...?).

  • Hab mich jetzt im friedlichen mit meinem Vermieter geeinigt. Er stellt mir eine neue Kündigung zum 31.08. aus und sichert mir zudem schriftlich zu, dass ich bei einem früheren Auszug keine finanziellen Mehraufwand betreiben muss (also nicht bis 31.08 auf Mietzahlung bestanden wird), sofern dies überhaupt gesetzlich möglich ist. Hab mich da noch nicht informiert, da ich bisher selbst immer eine Kündigung zum 31.06 bzw. 30.07 im Hinterkopf hatte.

    Aber auf jeden Fall vielen Dank.

  • Auron84:

    "Hab mich jetzt im friedlichen mit meinem Vermieter geeinigt."
    In beiderseitigen Einvernehmen kann man sich auf jeden Termin einigen.

    "Er stellt mir eine neue Kündigung zum 31.08. aus und sichert mir zudem schriftlich zu, dass ich bei einem früheren Auszug keine finanziellen Mehraufwand betreiben muss (also nicht bis 31.08 auf Mietzahlung bestanden wird), sofern dies überhaupt gesetzlich möglich ist."
    OK, latürnich ist eine solche Übereinkunft möglich.

    "..., da ich bisher selbst immer eine Kündigung zum 31.06 bzw. 30.07 im Hinterkopf hatte."
    Etwas Kalenderstudiom wäre Dir anzuraten.

    "Aber auf jeden Fall vielen Dank."
    Gerne.;)
    Noch'n privater Tipp für Dich: Man kann eigentlich jeden Vertrag "zum nächstmöglichen Termin" OHNE Angabe eines Termins kündigen, denn die Fristen ergeben sich grundsätzlich aus dem BGB oder den Vertragsbedingungen, falls welche existieren. :)

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