Guten Abend an die Forengemeinde.
Ich habe eine kleines Problem, bzw. die ein oder andere Frage:
Mein Vermieter hat mir die Wohnung wegen Eigenbedarf zum 01.06.2012 gekündigt.
Eingezogen bin ich November 2004. Gem BGB beträgt die Kündigungszeit dann 6 Monate, da der Mietvertrag sich auf die Richtlinien im BGB bezieht.
Der Anwalt meines Vermieters argumentiert aber jetzt, dass die Kündigungsfrist trotzdem nur 3 Monate betragen würde, da vor 2 Jahren meine Miete angehoben wurde somit dieses Datum maßgebend ist und nicht das Einzugsdatum. Konnte diesbezüglich im Internet aber nichts finden.
Ich wollte jetzt nur mal nachfragen, ob diese Begründung?