Beiträge von Auron84

    Hab mich jetzt im friedlichen mit meinem Vermieter geeinigt. Er stellt mir eine neue Kündigung zum 31.08. aus und sichert mir zudem schriftlich zu, dass ich bei einem früheren Auszug keine finanziellen Mehraufwand betreiben muss (also nicht bis 31.08 auf Mietzahlung bestanden wird), sofern dies überhaupt gesetzlich möglich ist. Hab mich da noch nicht informiert, da ich bisher selbst immer eine Kündigung zum 31.06 bzw. 30.07 im Hinterkopf hatte.

    Aber auf jeden Fall vielen Dank.

    Guten Abend an die Forengemeinde.

    Ich habe eine kleines Problem, bzw. die ein oder andere Frage:

    Mein Vermieter hat mir die Wohnung wegen Eigenbedarf zum 01.06.2012 gekündigt.

    Eingezogen bin ich November 2004. Gem BGB beträgt die Kündigungszeit dann 6 Monate, da der Mietvertrag sich auf die Richtlinien im BGB bezieht.

    Der Anwalt meines Vermieters argumentiert aber jetzt, dass die Kündigungsfrist trotzdem nur 3 Monate betragen würde, da vor 2 Jahren meine Miete angehoben wurde somit dieses Datum maßgebend ist und nicht das Einzugsdatum. Konnte diesbezüglich im Internet aber nichts finden.

    Ich wollte jetzt nur mal nachfragen, ob diese Begründung?

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