Somit kann man sich Fragen in Diesem Forum wohl schenken ?
Es sind im weitesten Sinne immer rechtliche Fragen , ob Nachbar,
Mieter,Vermieter usw.
Und Tschüss
Beiträge von Ahnungslos
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Lese schon länger im Forum mit und habe gelegentlich auch Antworten
gegeben, stelle aber mitlerweile fest das hier vermehrt auf Fragen die
eigentlich ( wie ich auf anderem Wege beantwortet bekommen habe) immer
mehr mit Antworten wie : fragen Sie einen Anwalt usw. geantwortet wird.
In anderen Foren wo ich selbst auch aktiv bin, wird einem Fragesteller
mit so einer simplen Frage nicht in dieser "lächerlichen" Art geantwortet.
Habe das Gefühl hier möchte man sich etwas " hervorheben"
Das musste mal gesagt werden . -
Hallo, wir haben im Wohnhaus ein Dentallabor. Seit einiger Zeit
wird dort extrem früh mit der Arbeit begonnen. Als erstes wird
dort der Kompressor zur Luftversorgung und für Schleiftätigkeiten
eingeschaltet. Dies hört man im gesammten Mehrfamilienhaus.
Meine Frage : Ist es richtig das mit dieser " Belästigung " um
7 Uhr begonnen werden darf ( das würde mir reichen). Der Kompressor läuft auch sehr häufig schon um 6 Uhr und auch nach
22 Uhr. Bin mir mit den erlaubten Zeiten nicht sicher.
Danke für Eure Hilfe. -
Der Vermieter kann auf die gesetzliche Kündigungsfrist bestehen.
Ob Er einen eventuellen Nachmieter akzeptiert oder nicht ist seine freie Entscheidung. -
Schriftlich den Vermieter zur Abhilfe auffordern, unter anderem
Ruhezeiteinhaltung. Wenn ein eigenes Auto vorhanden würd ich mich
im Hof vor den eigenen Fenstern erst mal selbst "Sehr Breit" machen. -
Bei frisgerechter Kündigung kann der Vermieter keine weiteren Mieten verlangen. Der Schaden in der Küche muss beglichen werden. Hier könnten wegen den unterschiedlich gewerteten Kosten Probleme auftreten.
Wenn die Versicherung schon gezahlt hat, sollte der Schaden von dem Betrag
vor Auszug selbst oder durch eine Firma behoben werden. Gruß -
Ganz einfach : die Miete ist IMMER bis zum vereinbarten Stichtag zu zahlen. Persönliche Engpässe befreien nicht von der Zahlungspflicht und der Vermieter ist bei mehrmaligem Verzug zur Kündigung berechtigt.
Ich würde mir ganz schnell überlegen auch pünktlich zu zahlen. Gruß -
Wenn der Garten mit im Mietvertrag steht, die alleinige Nutzung und Gartenpflege vereinbart ist, dann begeht der Jenige der Pfosten in den Garten stellt und diesen abgrenzt : Hausfriedensbruch. Dies würde ich dem Vermieter klar machen.
Sollte dies nicht unterbunden werden, dann empfehle ich eine Rechtsberatende Auskunft und weitere Schritte mit Anwalt einzuleiten.Gruß -
Das würde ich mit dem Vermieter besprechen und qm in den Mietvertrag aufnehmen lassen. Es ist unüblich die qm nicht schriftlich festzuhalten da auch Nebenkosten über qm berechnet
werden. Gruß -
Hallo, die Mieterhöhung hat nichts mit der Kündigungsfrist des Vermieters
zu tun, die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt für den Vermieter bei Mietverhältnis ab 11/04 6 Monate somit 31. 08.2012. -
Meine das der Vermieter schon für eine sichere Eingangstüre zu sorgen
hat, Der Vertrag wurde unterschrieben wo die Eingangstüre noch nicht
aufgebrochen war, das Mietverhältnis hatte also noch nicht begonnen.
Was kann ein Mieter vor Übernahme der Wohnung dafür das eingebrochen
wurde ? Nix.
Gruß -
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Hallo, der Ansatz war schon richtig, einfach mal mit der
Hausverwaltung sprechen, meist erreicht man auf der direkten
freundlichen Ebene mehr wie man denkt. Gruß -
Soweit ich informiert bin, besteht bei Eigentümerwechsel
ein nich so einfaches Eigenbedarfskündigungsrecht.
War bisher 3 Jahre, meine aber ein neues Gesetz sagt
5 Jahre. Wenn ichs falsch interpretiere, dann berichtigt
mich bitte. Gruß -
Ich gehe mal davon aus, Ihr habt keinen Untermietvertrag
mit dem "Freund" geschlossen. Da würde ich bei der von Dir
beschriebenen Ablehnung nur zu einem Schluss kommen : Der
Freund hat umgehend auszuziehen. Gruß -
Hallo, Garage kann nicht als Wohnfläche Nebenkostenmäßig
berechnet werden, lediglich Grundsteuer separat abgerechnet
für die Garage (ich hab dafür pro Jahr 11,85€ ) Gruß -
Hallo, so genau Ersichtlich ist mir das auch nicht. Aber geltendes Recht ist wenn Miete nicht gezahlt wird, dann ist
der Vermieter auch zur Kündigung berechtigt. -
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Versuchen Sie es doch erst mal zu reinigen,normalerweise ist
Faßadenfarbe auch zu reinigen. So können Sie einem Streit
am ehestem aus dem Weg gehen.
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