Hallo,
wir möchten demnächst ausziehen und sind kurz davor uns mit dem Vermieter um die Schönheitsreparaturen zu streiten. Möchte aber vorbereitet sein und daher meine Frage. Im Vertrag von 2004 steht:
Fälligkeit von Schönheitsreparaturen:
Nach dem jeweiligen Grad der Abnutzung hat der Nutzer die SR regelmäßig undnach Maßgabe folgender Fristenpläne durchzuführen:
-In Küchen, Bäder und Duschen alle 3 Jahre
-In Wohn- und Schlafzimmer, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre
-In allen sonstigen Nebenräumen alle 7 Jahre
Meiner Meinung nach ist das die berühmte starre Klausel.
Nach der Kündigung hat uns der Vermieter eine 18.Punkte Liste zukommen lassen, in der ganz genau steht, was wir alles reparieren, renovieren und machen müssen. Kollidiert das nicht mit dieser starren Klausel?
Dort stehen Sachen drin wie: Die Innenwände und Decken sind in tapeziertem Zustand in neutralen, hellen Farben und in gleichmäßig gedecktem Zustand zu übergeben.... Fußböden sind frei von Schäden, Kleberesten.... Schäden durch den Einbau von Küchen sind zu beheben.... Türen dürfen keine Löcher haben....
Was muss ich beachten? Was muss ich tatsächlich machen und was übernimmt die Hausrat/Haftpflicht?
Danke für eure Hilfe!