och berny, glaub mir. Es gibt hier noch genügend die normal sind ![]()
Beiträge von Mieter88
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sorry wenn mein Beitrag nicht richtig war. Es ist hier ja auch nur ein Forum und keine Rechtsberatung! Ich finde es nur schade das User wie du und andere (die ich jetzt hier nicht erwähnen möchte) des öfteren andere User beleidigen, Witze über etwas oder jdm. machen (die übrigends immer sehr lustig sind :eek:)etc. Vlt. solltet ihr euch hier lieber ein anderes Forum suchen!
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hallo,
prinzipiell kann der VM hier garnichts bei Ihnen einfordern. Es gab keine Übergabe der Wohnung. Bei einer Übergabe werden dem Mieter Mängel direkt gezeigt, die er in einer bestimmten Zeit beheben muss . Es ist aber nicht rechtens, dass der VM Ihnen eine Rechnung mit Arbeitszeit etc., schickt, wenn er Ihnen nicht mal die Möglichkeit gegeben hat, kleine Mängel zu beseitigen. Lediglich versteckte Mängel können bis 6 Monate nach Übergabe vom VM beanstandet werden. Hier sind wir schon bei einem Jahr!!!
Die Kaution muss nach einer "Bedenkzeit" dem Mieter übergeben werden. Prinzipiell reichen hier 3 Tage aus. Der VM kann einen TEIL der Kaution für 3-6Monate zurückbehalten, falls er davon ausgeht das es bei einer Betriebskostenabrechnung zu einer Nachzahlung kommt. Ansonsten kann der VM nur die Kaution einbehalten, wenn er mit euch "schriftlich" ein Übergabeformular erstellt hat, in dem Mängel aufgelistet sind, die ihr definitiv beseitigen müsst und er die Kaution/ein Teil der Kaution (je nachdem was für ein Mangel)zurückbehält, weil er davon ausgeht das Ihr den Schaden nicht beseitigt.
ohne Gericht werdet ihr das nicht lösen

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Hallo,
wenn die Abrechnung wirklich falsch ist, müsst ihr jetzt keine Nachzahlung mehr leisten. Die Frist hierfür ist am 31.12.2011 ausgelaufen. D.h. bis zum 31.12.2011 muss eine korrekte Abrechnung vorliegen. Ist etwas falsch und der Vermieter korregiert die Abrechnung und man erhält sie erst nach dem 31.12.11, entfällt jeglicher Anspruch auf Nachzahlung! Ihr habt dem VM ja sogar noch die Chance gegeben, indem Ihr ihm eine Frist gegeben habt. Er hält sich nicht dran also brauch er auch kein Geld verlangen. Nur wenn die Abrechnung falsch ist und der VM nichts dafür kann (z.b. falsche Datenübermittlung von den Stadtwerken) kann er nachträglich eine Nachzahlung fordern.
Wenn der Stellplatz nicht im Mietvertrag vereinbart wurde, kann der VM zu jederzeit den Stellplatz für etwas anderes nutzen
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Brief mit Fristsetzung. Liegt wirklich ein Fehler in der Abrechnung vor und Sie müssten jetzt normal eine Nachzahlung leisten, müssen Sie diese nun nicht mehr leisten. Frist für eine "richtige" Abrechnung war der 31.12.2011. Sollte es eine Gutschrift sein, können Sie diese einfordern. Bekommen Sie weiterhin keine Abrechnung, dann auch schon in dem Brief erwähnen, dass Sie bis die Abrechnung vorliegt die nächsten Vorrauszahlungen einbehalten werden und erst wieder zahlen wenn eine "richtige" Abrechnung vor liegt
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schriftlich 3 Tage vorher. sollte es jedoch zu oft vorkommen kann man dies auch verweigern.
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wann hast du deinen VM denn eine erneute Aufforderung geschickt???
Versicherungen zahlen leider nicht sofort. Das kann schnell ein paar Wochen dauern. Evtl. kommt auch in ein paar Tagen erst ein Gutachter vorbei. Ich würde mich also noch keine Gedanken machen. Auch wenn es ärgerlich für dich ist, dass es nicht vorran geht. Sollte der VM sich auch in ein paar Tagen/Wochen (je nachdem wann du den Brief geschrieben hast) nicht melden, kannst du ihm einen Brief mit Fristsetzung schicken. Es kann sein das der Schaden vlt nicht innerhalb der Fristsetzung behoben werden kann (hier kommt es auf die Versicherung an). Aber zumindest soll sich dein VM melden und dir Berichten was nun ist. Zusätzlich erwähnen das du ansonsten Rechtliche Schritte einleiten wirst.
Aber wie gesagt. Lieber noch ein wenig warten, bevor du Streit mit Ihm anfängst. Vlt kann er ja nichts dafür das es so lange dauert
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vorerst kannst du da wohnen bleiben. aber du kannst auch schon morgen einen Brief vor der tür liegen haben mit einer ordentlichen Kündigung.
Erhälst du keinen Brief und bezahlst jeden Monat pünktlich wird der Vermieter dir auch nicht kündigen. Falls es mal vorkommt, dass du nicht pünktlich bezahlen kannst (sollte aber sogut wie nie vorkommen), dann informiere deinen Vermieter darüber. Vlt kannst du ja zumindest einen Teil der Miete zahlen und 2 wochen später den Rest. Das sollte jedoch nicht zum Alltag werden. Ansonsten kann der Vermieter dir kündigen wg unregelmäßiger Zahlung
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Hallo
dem Vermieter einen Brief schreiben und ihn freundlich drauf hinweisen, dass das Betreten der Wohnung ohne dein Wissen strafbar ist. Sollte das ganze erneut vorkommen gibt es eine Anzeige wg. Hausfriedensbruch. Jeder "normale" Vermieter würde nicht ohne das Wissen des Mieters die Wohnung betreten -
puhhhh............ also wenn es den Teppich nochmal gibt dann wird soweit ich weiß dir genau dieses ersetzt bzw zumindest das geld um einen neuen zu beschaffen. Wie es aber mit antiken Gegenständen aussieht weiß ich leider nicht.
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Die Gebäudeversicherung ist genauso wie jede andere Versicherung keine Pflicht. Nur wenn was passiert, muss man zusehen wie man das Problem löst. D. h. wenn dein VM keine Versicherung hat muss er privat für den Schaden aufkommen. Es ist ja sein Haus und der Schaden ist ja nicht durch dich zustande gekommen. Wäre dir jetzt zb. ein Schlauch von der Spülmaschiene geplatzt, dann ist es dein Verschulden, sodass deine Versicherung den Schaden übernimmt. Hast du keine (Hausrat) musst du den Schaden auch selbst übernehmen.Prinzipiell hat aber jeder VM diese Versicherung. Diese Kosten kann er ja auch auf die Mieter abwälzen.
Hast du den Vermieter schon kontaktiert??? -
hallo,
das ist Aufgabe des Vermieters. Hier muss prinzipiell die Gebäudeversicherung in Kraft treten. Mit der Hausrat sind solche Schäden nicht abgedeckt. Nur Schäden die durch dich in deiner Wohnung entstehen (Brand, Schlauf von Spülmaschiene platzt)oder zb Sturm, Überspannungen sodass die Geräte kaputt gehen.
Kontaktiere deinen Vermieter
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Hausverwaltung ansprechen. Am besten noch ein Lärmprotokoll führen. Bringt alles nichts und die Verwaltung reagiert nicht, mit Mietminderung drohen.
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Hallo,
ich bin mir leider nicht zu 100% sicher, aber ist es nicht so, dass ich bei Auszug garnicht renovieren muss, selbst wenn im Vertrag etwas vereinbart wurde? Soweit ich das verstanden habe sind solche Vereinbarungen nicht rechtens oder?
lediglich Besenrein hinterlassen und zb. kleine Ausbesserungen vornehmen (Löcher schließen etc.)
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klar verstehe ich das du dich aufregst. Aber glaub mir, solche Leute gibt es in jedem Alter! Unsere Vermieterin hatte erst mitte Dezember geschafft eine Kehrschaufel und Salz bereit zustellen.
Zurück zu deiner Situation: Das ist ebenfalls Vermieter sache. Ich glaube dein Vermieter weiß garnicht was ihm so alles blüht. An deiner Stelle würde ich an den Tagen, wo normal die anderen Hausdienst haben aber nichts machen, den Schnee nicht wegräumen. Ausser vlt soviel sodass du mit deinem Auto rein und raus fahren kannst. Sollte sich jetzt jdm auf die Fratze legen, dürfen die Mieter gut blechen. Vlt solltest du aber auch deinen Vermieter darüber aufklären, dass auch er am Ende blechen kann. Denn er muss dafür sorgen, dass sich jeder an den Kehrplan hält.
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ich kann deine Wut verstehen und habe ja auch bereits etwas gepostet. Allerdings hört es sich so an als wenn du jeglichen Ärger auf die Leute (20-30 Jahre) abwälzt. Vlt ist das hier der Fall, aber glaub mir es gibt genügend Leute über 30 die es auch schaffen, andere in die Weisglut zu bringen.
Wenn du nichts über den Vermieter erreichen kannst, dann geh zum Anwalt
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Also.....
wenn nichts anderes im Mietvertrag geregelt ist, muss die Abrechnung innerhalb eines Kalenderjahres beim Mieter vorliegen.
(Abrechnung von 2010 muss bis zum 31.12.11 vorliegen). Bekommt der Mieter die Abrechnung erst danach, hat er das Recht die Gutschrift einzufordern(falls es eine Gutschrift gibt) Handelt es sich um eine Nachzahlung muss der Mieter diese nicht mehr bezahlen. Pech für den Vermieter. Die Verjährungsfrist von 3 Jahren bedeutet, dass der Mieter das Recht hat, ohne Probleme 3 Jahre die Abrechnung einzufordern, weil er zb denkt es gibt eine Gutschrift. Eine Nachzahlung muss er mit ablauf der Frist (also 31.12.11) nicht mehr bezahlen, außer der Vermieter kann beweisen dass es nicht sein Verschulden war, dass die Abrechnung zu spät kam. Abrechnungen und evtl. Gutschriften die länger als 3 Jahre zurück liegen, müssen vom Vermieter nicht mehr erstellt und ausgezahlt werden (Falls Gutschrift). Hier hätte man vom Zurückbehaltungsrecht gebrauch machen müssen (keine weitere Vorrauszahlung bis die Abrechnung vorliegt). Als Mieter kann man also von den letzten 3 Jahren die Abrechnungen + evtl- Gutschriften einfordern. Nachzahlen müsst ihr aber nichts. Wenn der Vermieter euch eine "korrekte" Abrechnung von 2010 bis 31.12.2011 vorgelegt hat und es sich um eine Nachzahlung handelt, müsst ihr diese bezahlen. Ist die Abrechnung jedoch falsch und die neue Abrechnung bekommt ihr erst zb. im Februar 2012 müsst ihr KEINE Nachzahlung leisten. Der Vermieter hätte bis zum 31.12.2011 eine "korrekte" Abrechnung vorlegen müssen. Was natürlich ärgerlich ist, dass ihr keine korrekten Abrechnungen vorliegen habt und somit nicht nachprüfen könnt ob der VM euch abgezogen habt. Lediglich die letzten 3 Jahr könnt ihr Einfordern -
was denn das für ein Vermieter........
Besenrein reicht. Versteckte Mängel hätten innerhalb von 6 Monaten gemeldet werden müssen. -
Ein Vermieter kann zwar nichts dafür, dass die anderen Mieter blöd parken, es ist jedoch die Aufgabe des Vermieters sich um dieses Problem zu kümmern.D.h. er muss klar und deutlich mit den Leuten reden. Sollten Sie weiter dauerhaft "blöd" parken und man kann die Garage des öfteren nicht nutzen, kann man eine Mietminderung beim Vermieter verlangen, diese wird jedoch wiederum auf den Mieter abgewälzt, der es nicht schafft sein Auto richtig zu parken. Diese Mietminderung gilt jedoch nur so lange, bis der Mieter versteht wo er zu parken hat. Ich würde auch Protokoll führen. Genau aufschreiben, wann das Problem wieder aufgetreten ist. Zusätzlich würde ich mich mit dem Vermieter in Verbindung setzen, nicht das er am Ende denkt du gehst gegen ihn an. Ruhig das Thema mit dem Protokoll + der evtl. Mietminderung ansprechen.
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Hallo
prinzipiell gibt es keine weiterer Kündigungsfrist. Ihr habt damals gekündigt und die Frist ist hier am 31.01.2012 abgelaufen. Wenn der Vermieter euch freundlicher Weise länger wohnen lässt, ist das seine Entscheidung. Habt Ihr hier noch etwas schriftlich vereinbart oder habt ihr euch mündlich geeinigt das Ihr nochmal z. b. einen Monat länger da wohnen bleibt? Der Vermieter muss ja neue Mieter suchen und muss damit rechnen das die Wohnung vlt ein paar Wochen leer steht und er auch Kosten (Renovierung) reinstecken muss. Er versucht somit euch "zu zwingen" da wohnen zu bleiben. so hat er nochmal "angeblich" 3 weiterer Monate zeit einen neuen Mieter zu finden.
Ich weiß jedoch nicht ob eine mündliche Absprache, auch automatisch eine neue Vertragsvereinbarung ist.
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