Beiträge von Papadopulus

    Hallo zusammen,

    man erlebt immer wieder was Neues:

    Zu meiner Wohnung gehört eine Terrasse, die über zwei Türen meiner Wohnung gegangen werden kann und zusätzlich auch direkt über eine Tür im Treppenhaus.

    Für diese Terrasse zahle ausschließlich ich anteilig die Nebenkosten.

    Mit dem Vermieter habe ich weder persönlich noch über irgentwelche Klauseln im Mietvertrag zugestimmt, dass er oder andere Ersatzschlüssel erhalten dürfe/solle.

    Zuletzt wurde ich mehrfach aufgefordert, einen Schlüssel zur Terrasse dem Vermieter zu überlassen, da auf der Terrasse Wartungsarbeiten durchgeführt werden müssten. Ich hab dann jedesmal darauf bestanden, zu den Arbeiten immer selbst anwesend sein zu wollen (was ich zeitlich bei meinem Job gut einrichten kann).

    Nun traf es sich, dass ich zufällig Urlaub hatte und auf meiner Terrasse die ersten Sonnenstrahlen genießen wollte, als ich plötzlich aufmerksam wurde, dass jemand vom Treppenhaus meine Terrassentür aufschloss. Ich wartete einen Moment und auf einmal steht eine junge Frau mit Putzzeug auf meiner Terrasse und fragt irritiert, ob sie sich wohl in der Etage geirrt hätte...

    Das darf doch wohl nicht angehen, dass der Vermieter heimlich einen Schlüssel zu meinen Räumlichkeiten behält und dann diesen auch noch an -für mich- wildfremde Personen aushändigt...

    Ich will noch anmerken, dass ich auf der Terrasse (eine Art Loggia) diverse Möbel, Gasgrill, Gas-Pilz und eine "Tiki"-Bar habe, was alles schon einen gewissen wert ausmacht. Zudem hatte ich schon mehrfach die Tür unverschlossen vorgefunden (ich checke jeden Morgen beim Rausgehen, ob die Türen zu sind) und war davon ausgegangen, dass ich selbst unachtsam war. Jetzt habe ich da so meine Zweifel...

    Was haltet ihr davon?

    VG, Papadopulus

    2 Wochenfrist gilt nur für Online-Geschäfte, ich denke nicht, das dies bei Ihnen zutrifft.

    Ansonsten: mit dem Vermieter sprechen. Wenn er die Wohnung erneut vermietet bekommt, ist es er bestimmt bereit, auf Ihre Miete zu verzichten. Wenn nicht, hat auch der Vermieter berechtigte Interessen an der Einhaltung des Vertrags.

    zu wenig Fakten, daher kann ich nur mutmaßen:

    die Abrechnung vom Juli scheint wohl für den Zeitraum 2010 gewesen zu sein, die nun zugegangene für die 3 Monate 2011.

    Somit wäre es schon korrekt.

    Für weitere Einzelheiten bitte die konkreten Eckdaten (monatl. Vorauszahlungen, Zeiträume, Nebenkostenarten, Umlageschlüssel...) der jeweiligen Belege und zum Vergleich noch die Angaben zu den früheren Abrechnungen.

    ...denn dieser Fall ist bei mir so gelagert. Im Jahr 2008 fand der Mieterwechsel statt. ich bin erst im August eingezogen.

    Gut, dass mindestens du es verstanden hast. Einige "erfahrene" :rolleyes: Mitstreiter hier im Forum verstehen nichtmals ihre eigenen verlinkten Belege...

    Was davon zu halten ist habe ich ja schon mit dem durch "ich bin ein Star ..." beliebt gewordenen JK-Zitat kommentiert.

    hallo Fragesteller,

    die Art und Weise der Antworten hiert im Forum sind schon "speziell" , sorry daher von einem Normalo.

    Zu deinem Problem "ansich": wenn der Vermieter den Ausgleich anmahnt, dann zahle es.

    also:

    zu 1) nein (wegen 2)
    zu 2) siehe Passus "
    Es reicht aus, wenn der Mieter die Besichtigung einmal wöchentlich für 3 Stunden ermöglicht (LG Kiel WM 93, 52). Hat der Mieter schon sehr viele Besichtigungen erduldet, so reicht es aus, wenn er nur einmal im Monat für 30 Minuten die Besichtigung zulässt ( AG Hamburg WM 92, 540)." des Links (den der Vorredner nicht wirklich verstanden zu haben scheint)

    1. Bitte übergehe die Antwort meines "Vorredners". Der verwechselt dieses Forum nämlich mit der Bütt. Vielleicht ist er ja ein Jeck.

    Lieber meinschlimmer,
    meine Wortwahl hat nix mit Karneval zu tun, sondern sollte ausschließlich eine ironische Erwiderung auf die doch sehr ungewöhnliche Fragestellung sein.

    OK,und sorry, nicht jeder versteht dieses Niveau der Ironie.

    will sagen: der Sachverhalt ist mir zu konfus, um antworten zu können.

    Ich weiß nicht, auf welcher Basis du deine Antworten begründest (vermutlich geht es nur darum, "überhaupt" etwas zu schreiben).

    Gute Besserung,
    P.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!