Hallo zusammen.
Nachdem ich die Nebenkostenabrechnung für 2010 Ende 2011 nicht vorliegen hatte, hatte ich die Vermieterin angeschrieben, dass ich die weiteren Vorauszahlungen nicht mehr leisten werde, wenn die Abrechnung nicht unverzüglich erstellt werden würde. Ich erwartete ebenso wie in den Vorjahren eine moderate Erstattung (so ca. 150 EUR).
Als keine Abrechnung kam, habe ich meine Ankündigung durchgezogen und überweise nun nur noch die Kaltmiete.
Für 2011 habe ich noch "normal" die Vorauszahlungen geleistet.
Jetzt die Frage: wenn die Vermieterin die Abrechnung für 2011 auch nicht stellt, dann aber für 2012 eine rechtzeitig vorlegt, muss ich dann für 2012 eine Nachzahlung leisten oder kann ich mich auf die fehlenden Abrechnungen 2010/2011 berufen?
Danke für eure Antworten
P.