Hallo Mieter88,
Du hast recht und ich habe wieder etwas gelernt. ![]()
Gruß
ObiWan
Schön, dass Du das so siehst - meine "Vorlage" und meinen Aufwand/Beitrag ziehe ich hiermit zurück, herzlichen Dank!
Stella
Hallo Mieter88,
Du hast recht und ich habe wieder etwas gelernt. ![]()
Gruß
ObiWan
Schön, dass Du das so siehst - meine "Vorlage" und meinen Aufwand/Beitrag ziehe ich hiermit zurück, herzlichen Dank!
Stella
Auf was ich eben gestoßen bin ....
Kostennachweis:
Den Vermieter trifft die Beweislast für die Verbrauchswerte, die er seiner Nebenkostenabrechnung zu Grunde legt. LG Potsdam 11. Zivilkammer, Urteil vom 26. September 2002, Az: 11 S 81/01
Stella
Zwischenzeitlich habe ich mit einem RA gesprochen. Laut diesem sind "verbrauchsabhängige Kosten" zu belegen ...
Wie jetzt?
Stella
Hallo P.
rein rechtlich ist es so: wenn der VM keine "formell ordnungsgemäße" Nebenkostenabrechnung geleistest hat (hier Fristüberschreitung), dann hast Du das Mittel die Vorauszahlungen einzubehalten, um eine Nebenkostenabrechnung zu erhalten (so sieht es der Gesetzgeber ausdrücklich vor). Wäre danach eine Nachzahlung zu leisten, musst Du diese nicht mehr leisten; ein Guthaben aber ist Dir zu erstatten. (Je nach Höhe des Guthabens, kann die Vorauszahlung entsprechend abgepasst werden: Absenkung der Nebenkostenvorauszahlung.)
Solltest Du dennoch keine Abrechnung erhalten, kannst Du diese rechtsanwaltlich anfordern; die Kosten dafür wären vom VM zutragen. Frage dazu: willst Du das? Vielleicht kommt die nächste Abrechnung wieder verspätet ....
s. "Gretchenfrage"
Und jetzt zur Gretchenfrage: muss Du wegen Fristversäumnis vom Vermieter nachzahlen? Nein, der VM hat dann keine Handhabe mehr. Sein Pech ....
Unter dem genannten Link findest Du einiges Wissenwertes - bin heute auch wieder schlauer geworden. Aber einst solltest Du nie vergessen: "Auf hoher See und bei Gericht bist Du in Gottes Hand!"
Be cool,
Stella
Hallo in die Welt,
muss der VM die Belege für verbrauchsabhängigen Kosten (hier Heizung und Wasser) der Nebenkostenabrechnung beilegen?
Danke für Aufklärung,
Stella
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!