Beiträge von Stellas

    Auf was ich eben gestoßen bin ....

    Kostennachweis:
    Den Vermieter trifft die Beweislast für die Verbrauchswerte, die er seiner Nebenkostenabrechnung zu Grunde legt. LG Potsdam 11. Zivilkammer, Urteil vom 26. September 2002, Az: 11 S 81/01

    Stella

    Hallo P.

    rein rechtlich ist es so: wenn der VM keine "formell ordnungsgemäße" Nebenkostenabrechnung geleistest hat (hier Fristüberschreitung), dann hast Du das Mittel die Vorauszahlungen einzubehalten, um eine Nebenkostenabrechnung zu erhalten (so sieht es der Gesetzgeber ausdrücklich vor). Wäre danach eine Nachzahlung zu leisten, musst Du diese nicht mehr leisten; ein Guthaben aber ist Dir zu erstatten. (Je nach Höhe des Guthabens, kann die Vorauszahlung entsprechend abgepasst werden: Absenkung der Nebenkostenvorauszahlung.)

    Solltest Du dennoch keine Abrechnung erhalten, kannst Du diese rechtsanwaltlich anfordern; die Kosten dafür wären vom VM zutragen. Frage dazu: willst Du das? Vielleicht kommt die nächste Abrechnung wieder verspätet .... :) s. "Gretchenfrage"

    Und jetzt zur Gretchenfrage: muss Du wegen Fristversäumnis vom Vermieter nachzahlen? Nein, der VM hat dann keine Handhabe mehr. Sein Pech ....

    Unter dem genannten Link findest Du einiges Wissenwertes - bin heute auch wieder schlauer geworden. Aber einst solltest Du nie vergessen: "Auf hoher See und bei Gericht bist Du in Gottes Hand!"

    Be cool,
    Stella

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